Versicherungsschutz bei gerissener Leine

Sandra M.

10 Jahre Mitglied
Hallo

Gestern ist auf unserem Spaziergang folgendes passiert :

Ich ging mit meiner Hündin, die seit einem massiven Beissangriff fremden Hunden gegenüber immer erst mal aggressiv reagiert, über eine Wiese.
Ca. 20 Meter entfernt kam eine Frau mit einem mittelgrossen Wuschelmix an.
Maya sieht ihn und macht ihren üblichen Aufstand, will zu ihm hin.
In dem Moment reisst die Leine und Maya startet durch!!!

Ich hab fast nen Herzkasper gekriegt, sag ich euch...

Ich also am rufen und rennen, und die Frau reagiert sofort und leint ihren Hund ab.
Der läuft auf ein Feld und Maya hinterher mit Mordsgebrumme und Bürste und so...

Aber sie ist nicht auf ihn draufgegangen...:)

Es ist also alles Gott sei Dank gut gegangen, da die Frau so klasse reagiert hat...

Trotzdem meine Frage :

Wenn es nicht so glimpflich abgelaufen wäre und meine Maya ihn evtl. gebissen hätte, wie sieht es dann mit dem Versicherungsschutz aus?

Natürlich bin ich in erster Linie dafür verantwortlich, aber wie sieht es aus bei gerissener Leine?
Höhere Gewalt gilt da ja wohl nicht für die Versicherung, oder ?

Hat jemand von euch auch schon mal so etwas mitbekommen?

LG
Sandra
 
  • 6. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Sandra M. ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 18 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Also rein aus dem Bauch raus würde ich behaupten, dass die Versicherung zahlen muß. Eine gerissene Leine kann es immer geben und ich sehe da keine grobes Verschulden des Versicherungsnehmers.
Aber wie gesagt, reines Bauchgefühl, bei Versicherungen bin ich da immer vorsichtig. :D
 
Wenn die Leine nicht schon asbach-uralt war und für die Gewichtsklasse Deines Hundes geeignet, wäre der Hersteller in die Pflicht zu nehmen!

Mir ist bei Dustyn (42 kg) mal der Ring des Geschirrs gerissen, als er in die Leine sprang, und auch er stürmte dann auf den fremden "Konkurrenten" zu. Dann merkte er, dass er gar nicht mehr an der Leine hing, und wurde urplötzlich ganz sittsam.

Ich habe mich mit dem Hersteller des Geschirrs in Verbindung gesetzt. Sie teilte mir mit, dass sie für sowas versichert ist. D. h., WÄRE etwas passiert, hätte die Versicherung des Geschirr-Produzenten bezahlt.

Das ist z. B. der Grund, warum ich niemals von irgendwelchen Privatpersonen selber genähte Hundesachen (Leinen, Geschirre, Halsbänder) kaufen würde - wegen der Haftung!

@ racemann

Die Haftpflicht (also Deine eigene) zahlt nur, wenn man Dir auch irgendein Verschulden anlasten kann. Bei einer gerissenen Leine kannst Du nix für => Deine Haftpflicht zahlt üblicherweise nicht.
 
"Die gerissene Leine" ist natürlich auch die Hauptausrede für Hh, die ihre Hunde einfach laufen lassen, dh. man müßte dafür Zeugen haben und das nachweisen können, dann sehe ich da kein Problem, .... mal sehen, was die Versicherungsexperten sagen....
 
Der Hersteller will die gerissene Leine ja haben, um das Material zu untersuchen (Materialfehler?). Und man sieht ja, ob eine Leine wirklich gerissen ist oder zerschnitten wurde. Also, so einfach funzt das mit der Ausrede nicht.
 
Nee, Moment...

ist es nicht völlig egal, ob die Leine reißt oder nur nicht am Hund war?

Als Hundehalter haftest du doch immer, wenn dein Hund einen Schaden anrichtet, egal, wie es dazu gekommen ist. (Gefährdungshaftung? Werde ich mir dieses Wort jemals wirklich merken können?)

Du haftest ja sogar dann, wenn ein unangeleinter Hund auf deinen zurennt und dein angeleinter Hund ihn dann beißt - eventuell nicht voll, aber einen Teil musst du immer bezahlen. Bzw. deine Haftpflicht.

Mir ist ja auch schonmal die Leine gerissen, und im folgenden Tohouwabouhou hat die Besitzerin des von Garri gerammten anderen Hundes ihre Brille verloren.

Da hätte (zumindest wurde mir das bei meiner telefonischen Rückfrage versichert) meine Versicherung (Axa) auch gezahlt, wenn wir die Brille nicht doch noch wiedergefunden hätten.

Inwieweit diese Auskunft korrekt war, kann ich nicht sagen - ich musste mich ja wie gesagt nicht drauf berufen. Aber so wurde mit das vonseiten der Versicherung jedenfalls versichert.
 
Nee, Moment...

ist es nicht völlig egal, ob die Leine reißt oder nur nicht am Hund war?

Nein ;) .

Als Hundehalter haftest du doch immer, wenn dein Hund einen Schaden anrichtet, egal, wie es dazu gekommen ist. (Gefährdungshaftung? Werde ich mir dieses Wort jemals wirklich merken können?)

Du haftest ja sogar dann, wenn ein unangeleinter Hund auf deinen zurennt und dein angeleinter Hund ihn dann beißt - eventuell nicht voll, aber einen Teil musst du immer bezahlen. Bzw. deine Haftpflicht.


Ja. Da greift dann Deine Haftpflicht.

Wenn diese aber spitzkriegt, dass da jemand anderes (nämlich der Hersteller der Leine) Mitverantwortung trägt, wird sie Dich freundlich bitten, Dich an diesem schadlos zu halten (oder ggf., je nach Versicherung, das auch selber tun).

Es geht ja, das darf man bei der Gefährdungshaftung nie vergessen, nicht um "Schuld", sondern lediglich darum, wem die Verantwortung für den Vorfall zivilrechtlich zuzurechnen ist. Beißt Dein angeleinter Hund, liegt die Verantwortung bei Dir, reißt aber die Leine, liegt sie beim Hersteller. Ist sehr verwirrend *find*.
 
Hallo

die Leine war schon 3 1/2 Jahre im Gebrauch, und ist für Hunde bis 50kg geeignet.
Maya hat 30kg auf den Rippen..
Zeugen waren auch dabei und die Frau mit dem Hund hat es auch gesehen, daher wäre in diesem Fall keine Rede von "Ausrede" gewesen.
Das mit dem -unangeleinter Hund kommt auf uns zu- haben wir fast jeden zweiten Tag, und ich versuche jedesmal mit den Besitzern zu reden, die aber eigentlich immer nur sagen " da passiert schon nix ", ich habe aber einfach nur Sorge, dass meine Maya einen deutlich kleineren Hund verletzen könnte..
Scheint die Leute aber nicht zu interessieren..
Das Schlimmste daran ist, dass uns diese Vörfälle jedesmal wieder zurückwerfen in unserer Arbeit, das frustriert mich total...

Danke für eure Antworten..

LG
Sandra
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Versicherungsschutz bei gerissener Leine“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

G
ich würd die katze mit ner million versichern... traurig wenn man schon so fragen stellt... und zwar für die katze und ein armutszeugnis für dich. :rolleyes:viel spass beim kassieren. katzen sind ausserdem in der haftpflicht miteingeschlossen... aber wie gesagt, es gibt sicher so eine irre...
Antworten
10
Aufrufe
1K
andrea63
F
nun, es gibt auch andere...! warum bezahl ich denn für eine versicherung? wenn ich einen schadensfall hab, meld ich den. ansonsten bräucht ich ja keine...
Antworten
4
Aufrufe
698
Flip81
F
F
Ne Pyometra ist für mich ne Vereiterung, wohingegen ich unter einer Gebärmutterentzündung, eine Entzündung der Gerbärmutterschleimhaut, also eine Endometritis, verstehe. Entzündungen haben in der lateinischen Bezeichnung immer ein -itis als Endung. Hoffe Dir geholfen zu haben. ;)
Antworten
11
Aufrufe
2K
KsCaro
Carrrie
Ich tipps mal ab : Schüler-Zusatzversicherung Versicherte Tätigkeit: Versicherungsschutz besteht bei Teilnahme am lehrplanmäßigen Unterricht und an außerunterrichtlichen Veranstaltungen der Schule und auf dem Schulweg. Eingeschlossen ist die von der Schulleitung genehmigte Teilnahme an...
Antworten
2
Aufrufe
787
Carrrie
dog-aid
Wenn jemand bei größeren Schäden die Kaskoversicherung in Anschpruch nimmt, ohne vorher mit seinem Anwalt die Argumentation gegenüber der Versicherung durchgesprochen zu haben, der ist er selber daran schuld, wenn der Versicherungsschutz flöten geht. Im Zweifelsfall ist der Hund nach vorne...
Antworten
3
Aufrufe
644
Villiers
V
Zurück
Oben Unten