Hi, Bullifan.
In NRW und den meisten anderen Bundesländern ist die Zucht von Bullterriern verboten.
Bis vor kurzem war die Zucht bundesweit verboten, aber per Gerichtsverfahren wurde das bundesweite Zuchtverbot aufgehoben und an die Länder verwiesen.
Wie gesagt, in vielen Bundesländern ist die Zucht verboten und da, wo es noch nicht verboten ist, wird zumeist schon an entsprechenden Gesetzen gearbeitet.
Einen Bullterrier kannst Du hier in NRW ausschließlich über einen Tierschutzverein bekommen, ansonsten bekommst Du keine Haltungserlaubnis.
Daher kannst Du, wenn Du in NRW wohnst, auch keinen Bullterrierwelpen von einem Züchter holen, der aus einem Bundesland kommt, wo gezüchtet werden darf.
Denn für so einen Hund bekommst Du hier keine Halteerlaubnis.
Um einen Tierheim-Bullterrier zu bekommen, musst Du (und jeder, der mit dem Hund gassi geht) einen Sachkundenachweis machen.
Du musst den Hund beim Ordnungsamt anmelden, Chipnummer, Versicherungsnachweis, polizeiliches Führungszeugnis und Sachkundenachweis vorlegen.
Du musst belegen, dass der Hund ausbruchssicher untergebracht ist (wenn Du eine Wohnung mit Gartennutzung hast, muss der Zaun mindestens 1,80 Meter hoch sein).
Natürlich brauchst Du auch eine schriftliche Genehmigung des Vermieters.
Um den Bulli vom Leinen- und Maulkorbzwang zu befreien, musst Du mit ihm den Verhaltenstest (Wesenstest) bestehen.
Viele Gemeinden erheben für Bullterrier "Kampfhundsteuern" von bis zu 800 Euro jährlich.
Die Rasse Miniatur-Bullterrier ist in NRW nicht gelistet und unterliegt keinerlei Auflagen (außer Steuerpflicht). Für diese Rasse gibt es auch kein Zucht- und Handelsverbot.
Gruß
tessa