Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels
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Willkür und Denunziation statt richterlichen Beschlusses+++++++++
>Verdacht auf Hund< öffnet bald jedes Haus (von Ingo S t e i n s d ö r
f e r)
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes, grundgesetzlich
verbrieftes Gut. Während Wohnungsdurchsuchungen bei Verdacht auf jeden
kriminellen Tatbestand einer richterlichen Anordnung bedürfen, können
Polizei und Ordnungsamt bei >Verdacht auf Rasselisten-Hund< jedoch bei
jedermann unangemeldet >einfallen<.
Bielefeld (WB). Im Taunusstädtchen Hofheim zwischen Frankfurt und
Hessens Landeshauptstadt Wiesbaden hat es sich Ende Februar vor Zeugen
zugetragen: Eine Frau (63), bislang unbescholten, geht mit ihrem
kräftigen, gleichwohl harmlosen Mischlingshund >Paul< spazieren. Sie
trifft eine andere Frau, die mit einem Dackel unterwegs ist. Beide
Rüden >bellen sich die Meinung<, von einer Beißerei keine Spur. Für
die 63-jährige jedoch hat das Treffen noch am gleichen Tag Folgen, die
übelste Klischees von Stasi- oder Gestapo-Methoden bedienen und
schließlich mit dem Wegtragen der protestierenden Hundebesitzerin
durch Ordnungsamt und Polizei aus ihrer eigenen Wohnung enden - in
Handschellen. Der Grund: Die Besitzerin des Dackels hatte die 63-
jährige als Halterin eines angeblich gefährlichen Hundes angezeigt -
und die >Ordnungsmacht< griff zu.
Alexandra Oetker (4, namhafte Bielefelderin, sind inzwischen
bundesweit Vorfälle dieser Art bekannt. Für die Mitbegründerin des
FDP-nahen Liberalen Netzwerks und >Interessengemeinschaft Mensch und
Hund< Beleg dafür, dass die nach dem schrecklichen Tod des kleinen
Jungen Volkan im vergangenen Sommer in Hamburg mit heißer Nadel
gestrickten Hundeverordnungen der Länder und des Bundes vor allem
eines bewirken: >Eine Unterwanderung, eine schleichende Aushöhlung
unseres Grundgesetzes<.
Denn: Während das Bundesverfassungsgericht ganz frisch am 20. Februar
2001 an einem konkreten Fall klarstellte, dass die grundgesetzliche
verbriefte Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) ein so hohes Gut
ist, dass bei Ermittlungen in einer Strafsache der Begriff >Gefahr im
Verzug< eng auszulegen und vor einer polizeilichen /
staatsanwaltlichen Wohnungsdurchsuchung die >richterliche Anordnung
einer Durchsuchung die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme< sein
muss, gilt für Hundebesitzer grundsätzlich offenbar ein anderes Maß.
Das jüngst verabschiedete Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher
Hunde nämlich sieht vor: Hat die zuständige Behörde, in der Regel das
örtliche Ordnungsamt, einen Tipp bekommen, dass auf einem Grundstück
oder in einer Wohnung ein möglicherweise unangemeldeter >Gefahrhund<
laut Rasseliste - und das sind in Nordrhein-Westfalen 42 Rassen plus
aller Kreuzungen daraus und damit - lebt, so müssen dem Ordnungsamt-
Mitarbeiter Türen und Tore geöffnet werden. Anders als vor der
Durchsuchung der Räume eine potenziellen Straftäters muss er dem
Hundebesitzer dazu keinerlei richterliche Anordnung vorlegen. Der
Verdacht reicht aus.
Der Essener Journalist Harald Wiegand, Oetker-Mitstreiter in der >
InteressengemeinschaftMensch und Hund: >Jeder sollte sich an dieser
Stelle vergegenwärtigen, dass es nicht einmal eines Hundes bedarf, um
ein Opfer dieses Gesetzes zu werden. Der Willkür der Ordnungsbehörden
werden doch Tor und Tür geöffnet, ebenso der Denunziation<. Einem
Polizisten etwa, der ohne richterlichen Beschluss Zutritt zur Wohnung
eines Bürgers haben will, reiche ja der >anonyme Hinweis<, dort werde
illegal ein Hund versteckt. Wiegand: >Das alles wird mit dem Gesetz
möglich, ohne dass etwa Gefahr im Verzuge wäre<.
Natürlich findet Alexandra Oetker - wie jeder andere normal
empfindende Menschen- und Tierfreund- einfach grauenhaft, wie der
kleine Volkan damals von zwei völlig ausgerasteten Tieren getötet
wurde. >Volkan könnte noch leben, wenn die Behörden nur die Auflagen
kontrolliert hätten, die es bezüglich dieser Hunde schon gegen die
Besitzer gab<, ist sie sicher. Die Einführung der >Rasselisten< in
beinahe allen Landeshundeverordnungen sieht sie jedoch als >
Freiheitsthema< und Umkehr rechtsstaatlicher Prinzipien. Die
Bielefelder Unternehmerfrau: >Für jeden Schwerstverbrecher gilt die
Unschuldsvermutung bis zum Beweis seiner Schuld - nicht aber für die
Besitzer von Hunden bestimmter Rassen<. Und auch die laut NRW-
Hundeverordnung vorgeschriebene Vorlage des >großen< polizeilichen
Führungszeugnisses für die Halter der 42 Rassen plus Mischungen
beklagt sie: >Das widerspricht dem Datenschutz<.
Dass mit SPD-Innenminister Otto Schily >ausgerechnet ein 68-er< die
Hauptverantwortlichkeit dafür trage, dass in Sachen Unverletzlichkeit
der Wohnung >klammheimlich< das Grundgesetz ausgehöhlt werde, finde
sie >unglaublich<. Alexandra Oetker: >Solch gravierende Schritte
sollten jeden mündigen Bürger in höchste Alarmbereitschaft versetzen!<
Bleibt nachzutragen, dass der eingangs erwähnte >gefährliche< Hund >
Paul< aus dem Taunus während des Riesenspektakels um ihn und sein
Frauchen in der eigenen Wohnung keinen Pieps sagte. Er wurde, obwohl
friedlich, spektakulär mit Schlinge >abgeführt< und ins Tierheim
verfrachtet, befindet sich inzwischen aber wieder zu Hause. Er war
nämlich bereits vor dem Vorfall amtlich getestet und als unbedenklich
eingestuft worden
Artikel aus "Westfalen-Blatt", Nr. 79 v. 3. April 2001
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Willkür und Denunziation statt richterlichen Beschlusses+++++++++
>Verdacht auf Hund< öffnet bald jedes Haus (von Ingo S t e i n s d ö r
f e r)
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes, grundgesetzlich
verbrieftes Gut. Während Wohnungsdurchsuchungen bei Verdacht auf jeden
kriminellen Tatbestand einer richterlichen Anordnung bedürfen, können
Polizei und Ordnungsamt bei >Verdacht auf Rasselisten-Hund< jedoch bei
jedermann unangemeldet >einfallen<.
Bielefeld (WB). Im Taunusstädtchen Hofheim zwischen Frankfurt und
Hessens Landeshauptstadt Wiesbaden hat es sich Ende Februar vor Zeugen
zugetragen: Eine Frau (63), bislang unbescholten, geht mit ihrem
kräftigen, gleichwohl harmlosen Mischlingshund >Paul< spazieren. Sie
trifft eine andere Frau, die mit einem Dackel unterwegs ist. Beide
Rüden >bellen sich die Meinung<, von einer Beißerei keine Spur. Für
die 63-jährige jedoch hat das Treffen noch am gleichen Tag Folgen, die
übelste Klischees von Stasi- oder Gestapo-Methoden bedienen und
schließlich mit dem Wegtragen der protestierenden Hundebesitzerin
durch Ordnungsamt und Polizei aus ihrer eigenen Wohnung enden - in
Handschellen. Der Grund: Die Besitzerin des Dackels hatte die 63-
jährige als Halterin eines angeblich gefährlichen Hundes angezeigt -
und die >Ordnungsmacht< griff zu.
Alexandra Oetker (4, namhafte Bielefelderin, sind inzwischen
bundesweit Vorfälle dieser Art bekannt. Für die Mitbegründerin des
FDP-nahen Liberalen Netzwerks und >Interessengemeinschaft Mensch und
Hund< Beleg dafür, dass die nach dem schrecklichen Tod des kleinen
Jungen Volkan im vergangenen Sommer in Hamburg mit heißer Nadel
gestrickten Hundeverordnungen der Länder und des Bundes vor allem
eines bewirken: >Eine Unterwanderung, eine schleichende Aushöhlung
unseres Grundgesetzes<.
Denn: Während das Bundesverfassungsgericht ganz frisch am 20. Februar
2001 an einem konkreten Fall klarstellte, dass die grundgesetzliche
verbriefte Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) ein so hohes Gut
ist, dass bei Ermittlungen in einer Strafsache der Begriff >Gefahr im
Verzug< eng auszulegen und vor einer polizeilichen /
staatsanwaltlichen Wohnungsdurchsuchung die >richterliche Anordnung
einer Durchsuchung die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme< sein
muss, gilt für Hundebesitzer grundsätzlich offenbar ein anderes Maß.
Das jüngst verabschiedete Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher
Hunde nämlich sieht vor: Hat die zuständige Behörde, in der Regel das
örtliche Ordnungsamt, einen Tipp bekommen, dass auf einem Grundstück
oder in einer Wohnung ein möglicherweise unangemeldeter >Gefahrhund<
laut Rasseliste - und das sind in Nordrhein-Westfalen 42 Rassen plus
aller Kreuzungen daraus und damit - lebt, so müssen dem Ordnungsamt-
Mitarbeiter Türen und Tore geöffnet werden. Anders als vor der
Durchsuchung der Räume eine potenziellen Straftäters muss er dem
Hundebesitzer dazu keinerlei richterliche Anordnung vorlegen. Der
Verdacht reicht aus.
Der Essener Journalist Harald Wiegand, Oetker-Mitstreiter in der >
InteressengemeinschaftMensch und Hund: >Jeder sollte sich an dieser
Stelle vergegenwärtigen, dass es nicht einmal eines Hundes bedarf, um
ein Opfer dieses Gesetzes zu werden. Der Willkür der Ordnungsbehörden
werden doch Tor und Tür geöffnet, ebenso der Denunziation<. Einem
Polizisten etwa, der ohne richterlichen Beschluss Zutritt zur Wohnung
eines Bürgers haben will, reiche ja der >anonyme Hinweis<, dort werde
illegal ein Hund versteckt. Wiegand: >Das alles wird mit dem Gesetz
möglich, ohne dass etwa Gefahr im Verzuge wäre<.
Natürlich findet Alexandra Oetker - wie jeder andere normal
empfindende Menschen- und Tierfreund- einfach grauenhaft, wie der
kleine Volkan damals von zwei völlig ausgerasteten Tieren getötet
wurde. >Volkan könnte noch leben, wenn die Behörden nur die Auflagen
kontrolliert hätten, die es bezüglich dieser Hunde schon gegen die
Besitzer gab<, ist sie sicher. Die Einführung der >Rasselisten< in
beinahe allen Landeshundeverordnungen sieht sie jedoch als >
Freiheitsthema< und Umkehr rechtsstaatlicher Prinzipien. Die
Bielefelder Unternehmerfrau: >Für jeden Schwerstverbrecher gilt die
Unschuldsvermutung bis zum Beweis seiner Schuld - nicht aber für die
Besitzer von Hunden bestimmter Rassen<. Und auch die laut NRW-
Hundeverordnung vorgeschriebene Vorlage des >großen< polizeilichen
Führungszeugnisses für die Halter der 42 Rassen plus Mischungen
beklagt sie: >Das widerspricht dem Datenschutz<.
Dass mit SPD-Innenminister Otto Schily >ausgerechnet ein 68-er< die
Hauptverantwortlichkeit dafür trage, dass in Sachen Unverletzlichkeit
der Wohnung >klammheimlich< das Grundgesetz ausgehöhlt werde, finde
sie >unglaublich<. Alexandra Oetker: >Solch gravierende Schritte
sollten jeden mündigen Bürger in höchste Alarmbereitschaft versetzen!<
Bleibt nachzutragen, dass der eingangs erwähnte >gefährliche< Hund >
Paul< aus dem Taunus während des Riesenspektakels um ihn und sein
Frauchen in der eigenen Wohnung keinen Pieps sagte. Er wurde, obwohl
friedlich, spektakulär mit Schlinge >abgeführt< und ins Tierheim
verfrachtet, befindet sich inzwischen aber wieder zu Hause. Er war
nämlich bereits vor dem Vorfall amtlich getestet und als unbedenklich
eingestuft worden
Artikel aus "Westfalen-Blatt", Nr. 79 v. 3. April 2001
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