Urteil VGH Mannheim für Baden Württemberg

Alexandra

Heute (16.10.2001) um 15:30 Uhr wurde das Urteil im Normenkontrollverfahren gegen die Kampfhundeverordnung vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim verkündet: Unsere Klage wurde abgewiesen eine Revision ist NICHT möglich!!! Also bleibt diese Verordnung in unveränderter Form bestehen noch nicht einmal der Kastraktionszwang wurde aufgehoben! Der einzige Weg jetzt weiterzumachen wäre Verfassungsbeschwerde einzulegen in Karlsruhe wobei fraglich ist ob Karlsruhe die Klage annimmt - müssen jetzt die Anwälte klären! Leider konnten wir noch nichts schriftliches bekommen (auch keine Urteilsbegründung in schriftlicher Form) jedoch soll heute abend in der Landesschau Baden-Württemberg auf Südwest 3 ein Bericht über die Verhandlung ausgestrahlt werden! Mega-Traurige und zutiefst enttäuschte Grüße Alexandra mit Kiowa und Snake

Eher glaube ich an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der Deutschen Justiz
 
  • 30. April 2024
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Das ist sehr schlecht. In anderen Ländern wurden doch immer die Mannheimer Urteile angeführt. Seit 1992 heißt es, dass Rasselisten diskriminierend sind, wegen dem Urteil des VG Mannheim. Das heute war ein politisches Urteil. Es wirft uns weit zurück, weil jetzt die alten Entscheidungen aus Mannheim nicht mehr als Grundlage für weitere Klagen taugen. Rasselisten sind jetzt ok. Es ist nur noch zum Heulen.

Micha
 
Traurig!!!!!!!!!!!!
Weitermachen!!!!!!!!!!!!!!!!!!Es gibt wie in Schleswig-Holstein die Möglichkeit gg. Nichtzulassung der Revision Beschwerde einzulegen.Bitte macht das. Es wurde erneut ein politisches Urteil gefällt...........damit verdichten sich die Anzeichen wie es hier demnächst in der BRD aussieht..........
Also schon mal für Auswanderung sparen!
Margrit mit 3 American Pit Bull Terriern
Verfassungsklägerin und Tierschutzbeauftragte für Listis
 
ja,das kennen wir schon von Rheinland-Pfalz....

Man muss aber wissen, dass die Politiker die Richter
für das Verfassungsgericht berufen...

Wir in Rheinland-Pfalz haben Verfassungsbeschwerde
in Karlsruhe eingelegt,aber zu erwarten ist nicht viel...

Zahlt es der Politik bei der nächsten Wahl zurück.
Und immer daran denken:Jedes Volk hat die Regierung,die
es verdient.
 
Fast gar nix los.....bei bestandenem Wesenstest Haltung erlaubt und Befreiung vom Maulkorb möglich für alle Hunde der bestätigten Rasselisten per persl. Engagement.
Zwangskastration Ausnahmegenhemigung per Einzelfall
Uber weitere Details herschen noch Unklarheiten.....
Mal wieder meine Einschätzung 50/50 Urteil....
aandere werden auch jetzt nicht mehr gefällt......(persl. Einschätzung der Lage)............
und damit eine Sache des Durchhaltevermögens und der persl. Kreativität und des Verantwortungsbewußtseins.............
 
Hallo

Wir haben es vorhin i radio gehört, waren voll geschockt. Haben eigentlich Hoffnung gehabt das es wenn schon ein klein wenig zweck gehabt hätte.

Naja geb zwar die Hoffnung zwar noch net auf, aber das wirft schon sehr zurück.

eine traurige Pitlady

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Für alle die es interessiert: heute 16.10.2001 um 19:45 Uhr kommt auf Südwest 3 in Baden-Württemberg aktuell ein Bericht über die Verhandlung allerdings wurden die Reporter bei der Urteilsverkündung nicht in den Saal gelassen! *immernochx-trementtäuscht* Alexandra mit Kiowa und Snake

Eher glaube ich an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz
 
Da kommt ein neuer Gerichtspräsident, den die Regierung vorgeschlagen hat
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Der Termin für die Verhandlung wird entsprechend nach hinten verschoben,damit der gute auch ja ein Urteil fällen kann, daß einer evtl. Beschwerde standhält
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Ich kann gar nicht so viel kotzen, wie mir schlecht ist .....

Soviel zur deutschen Justiz....



Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
"Wir alle machen Fehler, so laßt uns denn einander unsere Torheiten verzeihen"
-Voltaire-
 
Ende April 2001 ist der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg Prof. Dr. Claus Meissner in den Ruhestand getreten.

Der am 01.10.2001 zum Nachfolger gekörte Dr. Weingärtner hat, so wie es bei Beamten quasi verpflichtend ist, am 16.10.2001 seinen Einstand gegeben. Als gleichzeitiger Vorsitzender des mit der Hundeverordnung befassten 1. Senates konnte es kaum
eine bessere Gelegenheit geben, seinen politischen Gönnern und Förderern gegenüber zu dokumentieren, dass man politisch zuverlässig ist.

Als besonders unverschämt werte ich es, wenn bei solch einer komplizierten Materie das Urteil bereits am Schluss der mündlichen Verhandlung gefällt wird. Ein eindeutiges Indiz dafür, dass das Urteil schon vorher feststand und die Richter die mündliche Verhandlung lediglich als Tribut an das gesetzlich vorgeschriebene Prozedere über sich haben ergehen lassen:

Ein Tritt in den Hintern der Kläger, denen man damit unverblümt zeigen wollte, was man von ihnen hält!!

In Rheinland-Pfalz hat man wenigstens noch Fingerspitzengefühl gezeigt und eine Schamfrist von mehreren Wochen verstreichen lassen, um so zu tun, als würde man noch kräftig überlegen.

Grüße Villiers
 
Tut mir so leid für Euch. Dachte eigentlich ich wohne in einem "liberalem" Bundesland. Habe mit diesem Ausgang echt nicht gerechnet.

So wie ich das verstanden habe, kann dagegen geklagt werden, daß keine Revision zugelassen ist.

*binsotraurig*

Liebe Pinscher-Grüße
Emily
 
Hallo !

Es ist wirklich zum kotzen - hatte mir für Bad-Württemberg gute Chancen ausgerechnet hab aber erfahren müssen, dass selbst die Anwälte vor Gericht nicht gerade überzeugend waren !
Muss jetzt wohl doch zum Wesenstest- so ein Mist!

Gruss

AmStafflove
 
Erst mal tut ees mir leid...

Also in SH wurde ja für uns positiv entscheiden, es wurde KEINE Revision zugelassen.

Das Land hat dagegen Beschwerde eingelgt und nun müssen wird abwarten und bangen..

Umgekehrt müsste es bei euch genauso gehen. Nur wie da die Prioritäten gesetzt sind? Land OK, Kläger nicht.. Ich könnte es mir denken...

Traurig und wütend
Meike

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