Heute (16.10.2001) um 15:30 Uhr wurde das Urteil im Normenkontrollverfahren gegen die Kampfhundeverordnung vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim verkündet: Unsere Klage wurde abgewiesen eine Revision ist NICHT möglich!!! Also bleibt diese Verordnung in unveränderter Form bestehen noch nicht einmal der Kastraktionszwang wurde aufgehoben! Der einzige Weg jetzt weiterzumachen wäre Verfassungsbeschwerde einzulegen in Karlsruhe wobei fraglich ist ob Karlsruhe die Klage annimmt - müssen jetzt die Anwälte klären! Leider konnten wir noch nichts schriftliches bekommen (auch keine Urteilsbegründung in schriftlicher Form) jedoch soll heute abend in der Landesschau Baden-Württemberg auf Südwest 3 ein Bericht über die Verhandlung ausgestrahlt werden! Mega-Traurige und zutiefst enttäuschte Grüße Alexandra mit Kiowa und Snake
Eher glaube ich an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der Deutschen Justiz
Eher glaube ich an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der Deutschen Justiz