Das würd ja dann eigentlich heissen, NUR weil der Hund ne Kopfform hat, die vielleicht nem Staff oder Pitt ähnlich ist, muss das noch lang keiner sein bzw. kann man nicht zwangsweise sagen, dass es einer ist und die Rasse dann als Staff- bzw. Pittmix festlegen?
Richtig.
Weil laut dem Herrn von HuH muss ja ein Elternteil zwingend als Reinrassig ausgewiesen werden, was ja aber bei nem Tier, was keine bekannten Elterntiere hat, nicht möglich ist.
Ergo würde dann aus dem Hund - dessen Elterntiere nicht bekannt sind - automatisch ein "Mischling der Rassen XY" werden und halt kein Pitt oder Staff-Mix mehr.
Jein (wie so oft).
Das Urteil läuft darauf hinaus, dass der
Kläger (hier die Stadt Stuttgart) nachweisen muss, dass der betreffende Hund unter die "Kampfhundeverordnung" fällt.
Zitat aus dem Urteil:
"im Januar 2003 wurde die Klägerin von der Stadt Stuttgart gebeten, ihren Hund zur Feststellung der Rasse beim Veterinäramt vorzustellen, dem die Klägerin nicht nachkam. Im Juli 2003 wurde sie aufgefordert, die Papiere ihres Hundes vorzuweisen."
Die Stadt Stuttgart wollte also die Beweislast umkehren (der Halter sollte die Nichtzugehörigkeit zu einer "Kampfhunderasse" nachweisen.
Dem (und auch nur dem) ist das Gericht nicht gefolgt.
Wenn nun die Stadt einen entsprechend ausgebildeten Amtstierarzt vor die Wohnungstür (hinein darf der ja erst bei "Gefahr im Verzug") des Hundehalters postiert und dieser dort "auf die Schnelle" feststellen kann, dass es sich bei dem fraglichen Hund um einen "Kampfhund" handelt, sieht es für den Halter schlechter aus.
Allerdings kann ich es mir bei der geringen Zahl an Veterinären nich vorstellen, dass diese tagelang vor irgendwelchen Häusern/Wohnungen herumsitzen.
Insofern ist dieses Urteil schon wegweisend.
Man kann also als Halter eines Hundes, der noch keine Beißvorfall in der Öffentlichkeit hatte, in Ruhe abwarten, ob und inwieweit ein Veterinär tätig wird.
Dies gilt natürlich nicht für Hunde, die man beim Kauf
mit Papieren erworben hat, die einen eindeutigen Hinweis auf die Rasse geben. Hier ist man ja sozusagen "zwangsverpflichtet", sich an die jeweilige Hundeverordnung zu halten.
Also dann: Heimtierausweis/Impfpass mit Eintrag "Pitbull" weg und einen neuen mit Eintrag "Terriermischling" her.
Grüße Klaus