Du brauchst nur das gleiche zu beachten wie bei dir auch...
Kein Maulkorb, Leinenzwang nur ab einer Schulterhöhe von 50 cm...
Besucherhunde sind hier kein Problem... selbst bei Zuzug wäre dein Hund Kat2 und erst mit 18 Monaten das Gutachten fällig.
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6. Urlaub in Bayern mit einem sogenannten Kampfhund - was muss ich beachten?
Bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in Bayern, wie es z.B. bei einem Urlaub von nur wenigen Wochen der Fall ist, entsteht wegen der Haltung eines Kampfhundes keine Erlaubnispflicht.
Unabhängig von den Kampfhunderegelungen können die Gemeinden zur Haltung von Hunden Verordnungen oder Anordnungen erlassen, die das freie Umherlaufen dieser Tiere betreffen. Beispielsweise haben viele bayerischen Gemeinden für bestimmte Bereiche Ihres Gemeindegebietes Anleinpflichten für Kampfhunde und große Hunde festgelegt, die auch die Besucher beachten müssen. Wir bitten Sie daher, sich unmittelbar an die Gemeinde zu wenden, die Sie besuchen möchten, um dort Näheres in Erfahrung zu bringen. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Hund in Bayern in der Öffentlichkeit anzuleinen und gegebenenfalls mit einem Maulkorb zu versehen, wodurch Unannehmlichkeiten für Sie und andere Personen von vornherein vermieden werden können.
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Du bist aber nicht dazu verpflichtet deinen Hund einen Maulkorb anzu legen, wenn dein Hund "normal" händelbar ist, wird dich auch niemand darauf ansprechen