Unterschriften Sammlung für Hundhaltung

Ratte18

Hi Leute,

Wir (ratte und mausi) haben uns nun auch entschlossen uns einen Hund zu holen. Leider hat der Vermieter gesagt das wir hier keinen Hund halten dürfen da er meint die anderen Mieter würden sich dadurch gestört fühlen.
Nun haben wir im Haus Unterschriften gesammelt und haben schon 5 von 6 Unterschriften!!! Nun hoffen wir das der Vermieter seine Meinung ändert und wir uns nun doch einen Hund holen können!!! Vielleicht könnte der ein oder andere von euch die Daumen drücken das der Vermieter seine Meinung ändert!!!

MFG Ratte und Mausi
 
*maldolleDaumendrück*

Moe.
smile.gif
 
Hi Ratte und Mausi,

aber siiiiiiiischer doch *Daumendrück

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Liebe Grüße

Manu,Andreas,Tapsi,Lady,Liza & Minnie

imgProxy.asp
Minnie,blinder Hund na und?
 
*Daumendrück*


Grüße

WikiW

So lang mein Herz noch schlägt,mich mein Gefühl noch trägt. So lang werd ich, bis zum Schluss, einfach tun, was ich glaub das ich tun muss!
 
*bonesauchpfotenquetscht*
Gruss
bones

online.dll


'A dog is NOT "almost human" and I know of no greater insult to the canine species than to describe it as such.' (John Holmes)
 
Jo erstmal ein dickes Dankeschön an alle die uns die Daumen drücken!!! Haben jetzt den Brief mit den Unterschriften für den Vermieter abgeschickt!!!
Haben da nochmal ne Frage:
Falls der Vermieter jetzt trotzdem noch NEIN sagt,
kann man da was machen???

MFG Ratte und Mausi
 
Grundsätzlich darf Hunde und Katzenhaltung nicht verboten werden.
Ein Verbot darf nur begründet ausgesprochen werden, also wenn Mitmieter sich durch Dreck, Lärm oder den Hund selber belästigt fühlen.
Eine Belästigung liegt jedoch nicht vor, nur weil ein Hund im Haus ist.

Darüber gibt es Gerichtsurteile, macht Euch mal schlau.
Mit diesen und der Unterschriftenliste habt Ihr gute Chancen.
Viele machen den Fehler und erwähnen ein Tier schon fast reumütig, verängstlich usw. Das ist verkehrt. Erwähnt das Tier als sei es selbstverständlich (ist es inzwischen auch).
Selbsticheres Auftreten, damit kommt man besser durch als mit "Kratz Kratz".

Auch wenn Ihr Euch gegen seinen Willen einen Hund zulegt und nicht negativ auffallt, kann der Vermieter Euch nichts. Man holt sich den Hund und bittet schriftlich um Genehmigung.
Meistens bekommt man dann mitgeteilt dass das Tier geduldet wird, aber abgeschafft werden muss wenn es negativ auffällt (genannte Sachen)und es liegt ja an Euch das es dazu nicht kommt.
Also Kopf hoch!

Sandra

 
@sandra: ob du da so recht hast bezweifle ich, aber die rechtliche seite interessiert mich schon...
hat irgendeiner irgendwelche handfesten infos hier?
habe zwar ein eigenes haus, aber informieren kann man sich ja immer mal....
 
@ Sandra:

Wo kann man sich denn da am besten schlau machen wegen diesen Gerichtsurteilen??? Achso und danke erstmal für die Auskunft!!!!

MFG Ratte und Mausi
 
Hi Ihr Zwei!

Ich weiß ja nun schon lange bescheid und ihr wisst auch das ich euch die Daumen drücke...

Wird schon klappen die eine Unterschrift bekommt ihr auch noch
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Gruß Gizmo

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Hallo,

geht mal auf - dort steht unter dem Punkt "Mietrecht A - Z" auch ein Punkt zu "Tierhaltung". Und dieser Punkt ist eindeutig.

Auszug:

"Erlaubnisvorbehalt des Vermieters
Die weit verbreitete Ansicht, dass die Haltung von Haustieren, die keine Kleintiere sind, grundsätzlich erlaubt sein müsse, ist falsch."

D.h. also, das der Vermieter nicht der Haltung eines Hundes zustimmen muss.

"Die Haltung größerer Tiere wie Hunde oder Katzen bedarf regelmäßig der Zustimmung bzw. der Erlaubnis des Vermieters, auch wenn nichts im Mietvertrag steht. Dies liegt vor allem daran, dass diese Tiere Belästigungen anderer Hausbewohner verursachen können, bzw. eine Gefahr für die Mietsache darstellen können.

Es kommt grundsätzlich nicht darauf an, ob das betroffene Haustier ( "Mein Fido ist aber ganz lieb, stubenrein und bellen tut er auch fast nicht") im Einzelfall tatsächlich keinerlei Störungen verursacht. Tiere sind Lebewesen und können ihr Verhalten ändern, wie auch Tierhalter ihr Verhalten ändern können.

Ferner ist der Vermieter dem Risiko ausgesetzt, dass andere Mieter des Hauses die Miete mindern, weil sie von dem Tier eines anderen belästigt oder gar bedroht werden. Im Umkehrschluß muß es dem Vermieter daher erlaubt sein, die Haltung größerer Tiere von seiner Zustimmung abhängig zu machen um seine Interessen wahren zu können."

In diesem Falle sieht das der Vermieter natürlich vom lukrativen Geschäft.
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"Der Vermieter ist in seinem Ermessen, ob er die Erlaubnis erteilt oder nicht, grundsätzlich frei. Ausnahmen: Bei erheblichen Belangen des Mieters oder unter Umständen auch wenn der Vermieter anderen Mietern des Hauses die Tierhaltung bereits erlaubt hat."

Das ist meiner Meinung nach ein sehr wichtiger Punkt!

"Die Erlaubnis des Vermieters gilt im Zweifel nur für das betreffende Tier erteilt, AG Kassel, WuM 1987, S. 144.

Geben die Umstände dazu Anlaß, kann der Vermieter vom Mieter als Vorbedingung zur Erlaubniserteilung den Abschluß oder den Nachweis einer einschlägigen Versicherung verlangen.

Beispiel:
- Versicherung gegen Wasserschäden
(Auslaufen des Auqariums) beim Aquarienfreund

- Haftpflichtversicherung für freilaufende Tiere usw."

Und jetzt noch etwas sehr wichtiges:

"Wann muß der Vermieter zustimmen?

Grundsätzlich muß der Vermieter dem Wunsch des Mieters nach Erlaubniserteilung nicht nachkommen. Dies kann ausnahmsweise dann der Fall sein, wenn

- andere Mieter des Hauses bereits ein Haustier halten, Voraussetzungen siehe dort,
- erhebliche Belange des Mieters betroffen sind."

D.h. also, wenn der Vermieter NEIN sagt, dann könnt ihr leider gar nichts dagegen machen.
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"Widerruf der Erlaubniserteilung

Der Vermieter kann eine Erlaubnis widerrufen, wenn von dem Tier Störungen ausgehen, mit denen bei Erlaubniserteilung nicht gerechnet werden musste.

Beispiel: Es stellt sich heraus, dass der kleine Pekinese ständig andere Mieter oder den Postboten anfällt. Es stellt sich heraus, dass der Hund ständig bellt. Es stellt sich heraus, dass die Katze (nachweislich) allergische Reaktionen bei anderen Hausbewohnern auslöst."

Tja, auch das kann vorkommen...
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Jetzt hier meiner Meinung nach echt das Wichtigste:

"Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das Tierhaltungsverbot

Hält der Mieter ein Tier ohne die Erlaubnis des Vermieters eingeholt zu haben, kann der Vermieter vom Mieter die Entfernung des Tieres verlangen. Entfernt der Mieter das Tier dann nicht, kann der Vermieter auf Unterlassung klagen oder bei hartnäckigen Verstößen wegen vertragswidrigen Gebrauchs kündigen, § 553 BGB. "

So, und damit wärt ihr dann wieder die "Dummen".
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Ihr seht also, das die Entscheidung "Tier - ja oder nein" echt ganz vom Vermieter abhängt. Und da hat er sogar noch das Mietrecht im Hinterhalt.

Einziger Weg: versucht euch mit dem Vermieter gut zu stellen - evtl. bekommt ihr eine Erlaubnis auf Widerruf, d.h. solange sich niemand über den Hund beschwert, kann er bleiben. Aber bedenkt eines: wenn es zu Ärger kommt, dann ist der Vermieter im Recht, wenn er die Abschaffung des Tieres verlangt - d.h. dann für euch, einen guten Platz für den Hund zu finden oder aber eine andere Wohnung.

Meiner Meinung nach, solltet ihr euch auf dieses Experiment nicht einlassen. So traurig das auch ist. Aber wenn der Vermieter schon jetzt Ärger macht, dann findet er auch später einen Grund. Leider ist das sehr oft der Fall. Sucht euch lieber eine andere Wohnung und schafft euch dann einen Hund an. Sonst geht es evtl. auf Kosten des Hundes in die Hose.

Tut mir leid, das es nicht so rosig aussieht.
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Liebe Grüssle

Squeeky & Queeny

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von SandramitVienna:
Grundsätzlich darf Hunde und Katzenhaltung nicht verboten werden.[/quote]

Oops, Sandra schreibt das Mietrecht neu!

@Ratte: Es kommt zunächst mal entscheidend darauf an, welche Bestimmungen dein Mietvertrag bezüglich Tierhaltung enthält. Wenn du das mal wörtlich postest, kann ich dir eine rechtliche Beurteilung geben.

Gruß
Wolfgang

rubyassi3.jpg
 
@ wolfgang:

Im Mietvertrag steht:
Jede Tierhaltung mit Ausnahme von Kleintieren bedarf der Zustimmung des Vermnieters.Der Vermieter kann die Zustimmung verweigern,wenn die Gefährdung oder Belästigung durch das Tier nicht völlig auszuschließen ist.Eine erteilte Zustimmung kann wiederrufen bzw.der vorrübergehende Aufenthalt untersagt werden, wenn von dem Tier Störungen oder/und Belästigungen ausgehen.
So das steht unter dem Punkt "Tierhaltung" im Mietvertrag!!!

MFG Ratte und Mausi
 
Hallöle Ratte und Mausi,

ich hoffe ihr habt von allen anderen Mietern Unterschriften bekommen, damit nicht einer querschießen kann.

So, und nun werden wir uns mal die Daumen und Pfoten schön zerquetschen, damit sich euer Vermieter auch erweichen läßt.

Caro-BX
 
Hi Ratte,

der Wortlaut dieser mietvertraglichen Klausel wird von der Rechtsprechung grundsätzlich als gültig anerkannt.

D.h., ihr braucht die schriftliche Zustimmung des Vermieters, um auf der sicheren Seite zu sein! Leider habt ihr keinen Anspruch auf Erteilung der Zustimmung, auch wenn alle Nachbarn einverstanden sind.

Gruß
Wolfgang

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