Hallo,
geht mal auf
- dort steht unter dem Punkt "Mietrecht A - Z" auch ein Punkt zu "Tierhaltung". Und dieser Punkt ist eindeutig.
Auszug:
"Erlaubnisvorbehalt des Vermieters
Die weit verbreitete Ansicht, dass die Haltung von Haustieren, die keine Kleintiere sind, grundsätzlich erlaubt sein müsse, ist falsch."
D.h. also, das der Vermieter nicht der Haltung eines Hundes zustimmen muss.
"Die Haltung größerer Tiere wie Hunde oder Katzen bedarf regelmäßig der Zustimmung bzw. der Erlaubnis des Vermieters, auch wenn nichts im Mietvertrag steht. Dies liegt vor allem daran, dass diese Tiere Belästigungen anderer Hausbewohner verursachen können, bzw. eine Gefahr für die Mietsache darstellen können.
Es kommt grundsätzlich nicht darauf an, ob das betroffene Haustier ( "Mein Fido ist aber ganz lieb, stubenrein und bellen tut er auch fast nicht") im Einzelfall tatsächlich keinerlei Störungen verursacht. Tiere sind Lebewesen und können ihr Verhalten ändern, wie auch Tierhalter ihr Verhalten ändern können.
Ferner ist der Vermieter dem Risiko ausgesetzt, dass andere Mieter des Hauses die Miete mindern, weil sie von dem Tier eines anderen belästigt oder gar bedroht werden. Im Umkehrschluß muß es dem Vermieter daher erlaubt sein, die Haltung größerer Tiere von seiner Zustimmung abhängig zu machen um seine Interessen wahren zu können."
In diesem Falle sieht das der Vermieter natürlich vom lukrativen Geschäft.
"Der Vermieter ist in seinem Ermessen, ob er die Erlaubnis erteilt oder nicht, grundsätzlich frei. Ausnahmen: Bei erheblichen Belangen des Mieters oder unter Umständen auch wenn der Vermieter anderen Mietern des Hauses die Tierhaltung bereits erlaubt hat."
Das ist meiner Meinung nach ein sehr wichtiger Punkt!
"Die Erlaubnis des Vermieters gilt im Zweifel nur für das betreffende Tier erteilt, AG Kassel, WuM 1987, S. 144.
Geben die Umstände dazu Anlaß, kann der Vermieter vom Mieter als Vorbedingung zur Erlaubniserteilung den Abschluß oder den Nachweis einer einschlägigen Versicherung verlangen.
Beispiel:
- Versicherung gegen Wasserschäden
(Auslaufen des Auqariums) beim Aquarienfreund
- Haftpflichtversicherung für freilaufende Tiere usw."
Und jetzt noch etwas sehr wichtiges:
"Wann muß der Vermieter zustimmen?
Grundsätzlich muß der Vermieter dem Wunsch des Mieters nach Erlaubniserteilung nicht nachkommen. Dies kann ausnahmsweise dann der Fall sein, wenn
- andere Mieter des Hauses bereits ein Haustier halten, Voraussetzungen siehe dort,
- erhebliche Belange des Mieters betroffen sind."
D.h. also, wenn der Vermieter NEIN sagt, dann könnt ihr leider gar nichts dagegen machen.
"Widerruf der Erlaubniserteilung
Der Vermieter kann eine Erlaubnis widerrufen, wenn von dem Tier Störungen ausgehen, mit denen bei Erlaubniserteilung nicht gerechnet werden musste.
Beispiel: Es stellt sich heraus, dass der kleine Pekinese ständig andere Mieter oder den Postboten anfällt. Es stellt sich heraus, dass der Hund ständig bellt. Es stellt sich heraus, dass die Katze (nachweislich) allergische Reaktionen bei anderen Hausbewohnern auslöst."
Tja, auch das kann vorkommen...
Jetzt hier meiner Meinung nach echt das Wichtigste:
"Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das Tierhaltungsverbot
Hält der Mieter ein Tier ohne die Erlaubnis des Vermieters eingeholt zu haben, kann der Vermieter vom Mieter die Entfernung des Tieres verlangen. Entfernt der Mieter das Tier dann nicht, kann der Vermieter auf Unterlassung klagen oder bei hartnäckigen Verstößen wegen vertragswidrigen Gebrauchs kündigen, § 553 BGB. "
So, und damit wärt ihr dann wieder die "Dummen".
Ihr seht also, das die Entscheidung "Tier - ja oder nein" echt ganz vom Vermieter abhängt. Und da hat er sogar noch das Mietrecht im Hinterhalt.
Einziger Weg: versucht euch mit dem Vermieter gut zu stellen - evtl. bekommt ihr eine Erlaubnis auf Widerruf, d.h. solange sich niemand über den Hund beschwert, kann er bleiben. Aber bedenkt eines: wenn es zu Ärger kommt, dann ist der Vermieter im Recht, wenn er die Abschaffung des Tieres verlangt - d.h. dann für euch, einen guten Platz für den Hund zu finden oder aber eine andere Wohnung.
Meiner Meinung nach, solltet ihr euch auf dieses Experiment nicht einlassen. So traurig das auch ist. Aber wenn der Vermieter schon jetzt Ärger macht, dann findet er auch später einen Grund. Leider ist das sehr oft der Fall. Sucht euch lieber eine andere Wohnung und schafft euch dann einen Hund an. Sonst geht es evtl. auf Kosten des Hundes in die Hose.
Tut mir leid, das es nicht so rosig aussieht.
Liebe Grüssle
Squeeky & Queeny