Trotz Wesenstest Kampfhund?

Christy

KSG-Pütscherbütl™
15 Jahre Mitglied
Hi KSG,

haltet mich nicht für doof, aber das Thema Kampfhundesteuer war bisher tabu für mich, weil es in meiner ehemaligen Gemeinde nur Hunde gibt, keine Kampfhunde.

So. Nun wohne ich in der tollen Landeshauptstadt Stuttgart. Als verantwortungsbewusster Hundehalter habe ich natürlich gleich meinen Hund bei der Stadt "angezeigt", die Dame vom Steueramt hat dann gleich nach der Rasse gefragt und nach meiner Antwort (PitBull) hat sie gemeint, das würde aber teuer werden.
Ich meinte, dass mir das klar sei, aber dass ich doch die Kampfhundesteuer nach abgelegtem Wesenstest doch zurückbekäme (Einstufung wie ein "nicht-gefährlicher Hund"), da meinte sie, nein, der Hund bliebe Kampfhund, das hätte mit dem Wesenstest nichts zu tun,.

Wie, das hat nichts damit zu tun? Es wird doch amtlich festgestellt, dass mein HUND NICHT GEFÄHRLICH ist, wieso wird er dann nicht wie jeder andere behandelt? Wo ist dann noch der Unterschied?

Kann mir bitte jemand sagen, dass das doch nicht wahr sein kann, warum mach ich dann einen Wesenstest für ein paar Hundert Mark? (Maulkorb trägt mein Hund nicht, eher zahl ich noch Strafe).

Ist das rechtlich nicht anfechtbar???
 
  • 21. Mai 2024
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Hi Christy ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi Christy,

hmmm, schwierig.
Ich verschieb den Thread nach 'Verordnungen/Rechtliches', hoffentlich kann dir jemand helfen.

Alexis

asthanos.gif
 
Begründung wird immer folgendermaßen getätigt:
1) Der Wesenstest ist immer nur eine Momentaufnahme im Leben eines Hundes.Bitte schau Dir noch mal das Ergebnis Deines Testes an - es wird drinstehen....
2) Die erhöhte Steuer dient ausschließlich lenkenden Zwecken - in diesem Fall für eine niedrigere Population der betroffenen Rassen zu sorgen.
Du kannst aber klagen.Ich denke die Aussichten sind nicht schlecht.Schließlich steht in dem BVG-Urteil, daß eine erhöhte Steuer keine knebelnde Wirkung haben darf und es die Möglichkeit der Stundung bzw. Ratenzahlung geben muß.Leider ist dieser Passus kaum bekannt.Bisher hat noch niemand eine erneute Klage abgestellt auf den Passus in Angriff genommen.Erst Recht nicht mit einem Hund mit bestandenem Wesenstest.
Ich denke es würde sich lohnen...realistische Aussicht auf Erfolg besteht meiner Ansicht aber erst in letzter Instanz vor dem BVG.Der Weg bis dahin dauert allerdings ca. 3 Jahre.Die Steuer wird natürlich sofort fällig gestellt.Du könntest aber im Klagefalle erst einmal auf ein Sperrkonto einzahlen.
Falls bei uns eine derartige Steuer erhoben werden sollte,werde ich dagegen klagen.
Gruß Margrit
Laß mal hören,wie Du Dich entscheidest!
 
Das Steuerrecht ist unabhängig vom Landesrecht, wobei in Baden-Württemberg mehrheitlich die "Kampfhundsteuer" für wesensgetestete Hunde entfällt, da in der Verordnung diese Hunde eindeutig ausgestuft werden. Trotzdem muß ein Halter in Mannheim beispielsweise auch für den wesensgetesteten Hund den erhöhten Steuersatz zahlen.

Unabhängig vom Gerichtsurteil zur Rechtmäßigkeit der "Kampfhundsteuer" gibt es aber hier im Forum irgendwo auch positive Urteile bzgl. der Besteuerung wesensgetesteter Hunde (mal die Suchmaschine plagen!).

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shevoice
 
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Hi Christy, hmmm, schwierig. Ich verschieb den Thread nach 'Verordnungen/Rechtliches', hoffentlich kann dir jemand helfen. Alexis Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
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