Momentemal... Klar reicht eine Zeugenaussage für die Einleitungen von Ermittlungen.
Zur Einstellung einer Ermittlung und somit Anzeige ist allerdings nur die Staatsanwaltschaft ermächtigt.
Wenn ich beobachte, daß jemand ne Scheibe einschlägt, reicht das schließlich (aber hoffentlich) auch. Abgesehen davon ist jeder Ottonormalverbraucher als Zeuge beweiskräftig, dafür gibt es schließlich auch Schutzmaßnahmen (Straftat des Vortäuschens, Eid usw.).
Ich geh mal davon aus, daß jeder hier froh ist, als Zeuge gewertet zu werden, wenn er eine Tierquälerei beobachtet und dann Anzeige erstattet.
Ich gehe weiter davon aus, daß die Beamten schon vor längerer Zeit diese Beobachtung gemacht haben, die Meldung aber erst ein paar Tage später ausgedruckt haben, diese dann über die üblichen 10 Schreibtische gelaufen ist und irgendwann der Sachbearbeiter Zeit hatte, Dir ne Meldung zu schreiben.
Sorry - was gibts da zu meckern? Bescheinige den Tod des Hundes und gut ist.
Viel mehr würde mich aber interessieren, warum keine Anmeldung des Hundes erfolgte bzw. Auflagen nicht erfüllt wurden?
Abgesehen von meinem obigen Statement räume ich natürlich ein, daß es einen Haufen bekloppte Beamte gibt.
shevoice