Tod einer Hündin: Jagdbehörde hält Abschuss für rechtens

Xana

15 Jahre Mitglied
Albertsreuth/Bayern, 29.9.02

Für Aufregung sorgt der Tod einer Hündin in Albertsreuth (bei Weißdorf). Ein Jäger hat das Tier erschossen; der Besitzer des Vierbeiners, ein zwölfjähriger Bub, stand etwa 100 Meter entfernt. Der Tierschutzverein SOM schlägt Alarm und fordert Konsequenzen, die untere Jagdbehörde im Hofer Landratsamt hingegen hält die Tötung für rechtens.

Mitte September auf einem Feld bei Albertsreuth: Das zwölfjährige Kind hilft, wie so oft, seinen Eltern auf dem Feld. Mit dabei ist die Hündin Flora. ,,Sie war sehr an unserem Sohn gehangen'', berichtet die Mutter. Der Junge und die Hündin sind gerade allein auf dem Acker, als Flora von einem Hasen abgelenkt wird und ihm hinterher rennt. ,,Jetzt ging alles ruck-zuck'', sagt die Mutter. Die Hündin lässt nach ihrer Schilderung wieder von dem Hasen ab und bewegt sich zum Sohn zurück, der in etwa 80 bis 100 Meter Entfernung steht. Nun hält ein Jeep eines Jägers aus Osnabrück. Der junge Mann zögert nicht lange und erschießt die Hündin - vor den Augen des Kindes. Er hat Flora als wildernden Hund eingeschätzt. Wildernde Hunde dürfen nach dem Gesetz abgeschossen werden.

Für Gerda Winkler, Vorsitzende des Tierschutzvereins Schwarzenbach/Saale, Oberkotzau, Münchberg und Umgebung (SOM), ist dieser Fall besonders tragisch: ,,Flora hat daheim fünf Welpen, die nun mit der Flasche ernährt werden und ohne Mutter aufwachsen müssen.'' Die Tierschützerin weiter: ,,Es ist sehr bedauerlich, wenn einem ortsfremden schießwütigen Jagdpächter, der ab und zu von weither anreist und wildernde von nicht wildernden Hunden nicht unterscheiden kann, eine unschuldige Hündin mit großem Gesäuge zum Opfer fällt.'' Sie hoffe auf eine konsequente Regelung der zuständigen Jagdbehörde.

Das Landratsamt Hof hat den Fall rechtlich überprüft. Jürgen Bauer, Sachgebietsleiter für den Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung, sagt, man habe sowohl die Albertsreuther Familie als auch den Jäger zu dem Vorfall befragt. Ergebnis: ,,Der Jäger hat sich an den Buchstaben des Gesetzes gehalten.''

Die untere Jagdbehörde sei zur der Auffassung gekommen, dass der Hund als wildernd einzustufen sei. ,,Von ,unter den Augen des Besitzers' kann keine Rede sein.'' Denn es sei zum Zeitpunkt der Tötung keine Einwirkung vom Besitzer auf die Hündin möglich gewesen. Die Gesetzeslage sei eindeutig: Wenn ein Revierinhaber oder Jagdpächter einen wildernden Hund antreffe, habe er die Berechtigung, das Tier zu töten. Die Entscheidung darüber, ob der Hund wildert oder nicht, müsse der Jäger treffen. Wichtigstes Kriterium: ,,Der Hund darf nicht unter der Aufsicht des Besitzers stehen.''

Die Konsequenzen, die SOM fordert, werden also vom Landratsamt nicht veranlasst. Nur wenn dem Jäger eine Verfehlung nachgewiesen worden wäre, hätte die Behörde Maßnahmen ergreifen können - von einer Ermahnung oder Verwarnung über eine Buße gegen einer Ordnungswidrigkeit bis hin zum Entzug des Jagdscheins. Nach Bauers Worten kommt es ,,eher selten'' vor, dass die Tötung eines wildernden Hundes im Landratsamt angezeigt wird. Nur wenn - wie in diesem Fall - der Besitzer Anzeige erstattet, könne die untere Jagdbehörde tätig werden.

Das Landratsamt hat den Vorfall bereits zu den Akten gelegt. Die Familie in Albertsreuth, die
namentlich nicht genannt werden will, wird aber immer wieder auf den Tod ihrer Hündin angesprochen. ,,Unser Sohn wird noch eine Zeitlang daran zu knabbern haben'', meint die Mutter. Wie sie berichtet, habe sich der Mann aus Osnabrück inzwischen entschuldigt. ,,Er sagt, er habe übereilt gehandelt.'' Die Mutter ist dennoch untröstlich: ,,Er hätte doch die silberne Kette um den Hals und das riesige Gesäuge sehen müssen.''

Zum Hintergrund: Der Osnabrücker hatte eine Jagdpacht erworben - das heißt, er hatte für den Bereich Albertsreuth gegen Entgelt eine Jagderlaubnis. Laut Landratsamt kommt es häufiger vor, dass Jäger aus anderen Teilen Deutschlands in unserer Region Jagden pachten.

Quelle:

xana
 
  • 26. April 2024
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Hi Xana ... hast du hier schon mal geguckt?
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Der arme Junge und die Armen Tiere( Hündin und Welpen) Wann wird es endlich anders? Mir wurde auch schon mit abschuss meiner Hunde gedroht, als sie nicht mal 30meter von mir ohne Leine liefen.
Wiso dürfen "Jäger" nach ermessen einfach Tiere töten? <img border="0" alt="[Nein]" title="" src="graemlins/shake.gif" />
 
dürfen sie eigentlich gar nicht Thor, sie tun es aber trotzdem und scheren sich dabei weder um geltende Gesetze noch um Tier oder die Gefühle ihrer Mitmenschen.
 
Da fehlen mir wirklich die Worte!
Möchte nur unterstreichen, dass nicht alle Jäger so sind.
Selbst wenn sie es dürfen......

Bocuse

<small>[ 01. Oktober 2002, 12:25: Beitrag editiert von: Bocuse ]</small>
 
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Die Kommentare unter dem Artikel finde ich witzig......was plötzlich einem Hund wieder alles angedichtet wird hach....
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Man könnte ihn ja auch mal für ein paar Tage aussetzen :hmm:
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