14.02.2001
Tierheim: Schicksal der "Kampfhunde" ungeklärt
Kein Ende in Sicht: In Mülheim erhitzt das Schicksal der Kampfhunde weiterhin die Gemüter. Verwaltung, Politik, Tierärzte, Tierschützer wie auch Hundehalter diskutierten in den letzten Wochen ausgiebig miteinander. Auslöser war der ursprüngliche Ratsbeschluss der Stadt, der zunächst einen achtfachen Steuersatz für Hunde der Liste I vorsah - zum Leidwesen der Tierfreunde und der derzeit 14 Kampfhunde im Tierheim.
Den Tierliebhabern gelang es Überzeugungsarbeit zu leisten und die Politiker umzustimmen. Die alte Vorgabe wurde abgeschwächt. Alle Halter, die ihre Hunde vor dem 30. Juni 2000 angemeldet hatten, zahlen weiterhin den einfachen Steuersatz - Besitzer "gefährlicher Hunde", die nach dem Stichtag ihre Tiere anmeldeten, müssen den vierfachen Satz (1008 Mark) entrichten. Die neuen Richtlinien schafften Klarheiten.
Jedoch nicht in allen Fällen: "Ich bin fest davon ausgegangen, dass der aktuelle Beschluss auch Gültigkeit besitzt für die Hunde der Gruppe I, die vor dem 30. Juni vergangenen Jahres ins Tierheim kamen", zeigt sich Manfred Lindermann, Vorsitzender des Tierschutzvereins, verärgert. Seiner Ansicht nach fällt für sie nach erfolgreicher Vermittlung ebenfalls nur ein einfacher Steuersatz an.
"Sobald ein neuer Halter gefunden worden ist, gilt der vermittelte Hund als Neuanschaffung und muss folglich neu angemeldet werden - es werden keine Sonderrechte eingeräumt", widerspricht Stadtsprecher Volker Wiebels.
Die Situation im städtischen Tierheim ist nahezu unverändert: Noch immer befinden sich 14 sogenannte Kampfhunde in der Obhut an der Horbeckerstraße. Seit der Rat der Stadt von einer achtfachen Besteuerung Abstand genommen hat, haben "sich die Wogen in Mülheim geglättet", berichtet Tierheimleiterin Marion Niederdorf. Neuzugänge verzeichnet das Tierheim mittlerweile seltener. Dennoch ist es "schwierig, Leute zu finden, die bereit sind, die umfangreichen Anforderungen für die Übernahme eines dieser Hunde auf sich zu nehmen", sagt Niederdorf. Bisher ist die Resonanz gering, es konnte noch kein Hund vermittelt werden.
Ein Grund ist hierfür könnte auch die finanzielle Belastung sein. "Es ist ohnehin momentan problematisch, die Hunde zu vermitteln. Wie aber soll ich einem potenziellen Interessenten zusätzlich den hohen Steuersatz schmackhaft machen?", beschwert sich Lindermann. Täglich fährt er zum Tierheim, führt die Hunde aus und bemüht sich intensiv um ihre Vermittlung. Der Tierschützer betrachtet ihre Unterbringung in der Horbeckstraße nicht als Dauerzustand, da hier die Gefahr groß sei, dass die Hunde Neurosen entwickeln.
"Die Ratsentscheidung als Ausdruck des politischen Willens verdeutlicht, dass die Hunde aufgrund des vorhandenen Gefahrenpotenzials nicht mehr im öffentlichen Stadtbild gewünscht werden", hält Volker Wiebels dem entgegen. Kämpferisch zeigt sich Manfred Lindermann, für den das "letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen ist." mlu
Tierheim: Schicksal der "Kampfhunde" ungeklärt
Kein Ende in Sicht: In Mülheim erhitzt das Schicksal der Kampfhunde weiterhin die Gemüter. Verwaltung, Politik, Tierärzte, Tierschützer wie auch Hundehalter diskutierten in den letzten Wochen ausgiebig miteinander. Auslöser war der ursprüngliche Ratsbeschluss der Stadt, der zunächst einen achtfachen Steuersatz für Hunde der Liste I vorsah - zum Leidwesen der Tierfreunde und der derzeit 14 Kampfhunde im Tierheim.
Den Tierliebhabern gelang es Überzeugungsarbeit zu leisten und die Politiker umzustimmen. Die alte Vorgabe wurde abgeschwächt. Alle Halter, die ihre Hunde vor dem 30. Juni 2000 angemeldet hatten, zahlen weiterhin den einfachen Steuersatz - Besitzer "gefährlicher Hunde", die nach dem Stichtag ihre Tiere anmeldeten, müssen den vierfachen Satz (1008 Mark) entrichten. Die neuen Richtlinien schafften Klarheiten.
Jedoch nicht in allen Fällen: "Ich bin fest davon ausgegangen, dass der aktuelle Beschluss auch Gültigkeit besitzt für die Hunde der Gruppe I, die vor dem 30. Juni vergangenen Jahres ins Tierheim kamen", zeigt sich Manfred Lindermann, Vorsitzender des Tierschutzvereins, verärgert. Seiner Ansicht nach fällt für sie nach erfolgreicher Vermittlung ebenfalls nur ein einfacher Steuersatz an.
"Sobald ein neuer Halter gefunden worden ist, gilt der vermittelte Hund als Neuanschaffung und muss folglich neu angemeldet werden - es werden keine Sonderrechte eingeräumt", widerspricht Stadtsprecher Volker Wiebels.
Die Situation im städtischen Tierheim ist nahezu unverändert: Noch immer befinden sich 14 sogenannte Kampfhunde in der Obhut an der Horbeckerstraße. Seit der Rat der Stadt von einer achtfachen Besteuerung Abstand genommen hat, haben "sich die Wogen in Mülheim geglättet", berichtet Tierheimleiterin Marion Niederdorf. Neuzugänge verzeichnet das Tierheim mittlerweile seltener. Dennoch ist es "schwierig, Leute zu finden, die bereit sind, die umfangreichen Anforderungen für die Übernahme eines dieser Hunde auf sich zu nehmen", sagt Niederdorf. Bisher ist die Resonanz gering, es konnte noch kein Hund vermittelt werden.
Ein Grund ist hierfür könnte auch die finanzielle Belastung sein. "Es ist ohnehin momentan problematisch, die Hunde zu vermitteln. Wie aber soll ich einem potenziellen Interessenten zusätzlich den hohen Steuersatz schmackhaft machen?", beschwert sich Lindermann. Täglich fährt er zum Tierheim, führt die Hunde aus und bemüht sich intensiv um ihre Vermittlung. Der Tierschützer betrachtet ihre Unterbringung in der Horbeckstraße nicht als Dauerzustand, da hier die Gefahr groß sei, dass die Hunde Neurosen entwickeln.
"Die Ratsentscheidung als Ausdruck des politischen Willens verdeutlicht, dass die Hunde aufgrund des vorhandenen Gefahrenpotenzials nicht mehr im öffentlichen Stadtbild gewünscht werden", hält Volker Wiebels dem entgegen. Kämpferisch zeigt sich Manfred Lindermann, für den das "letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen ist." mlu