Rechtlich nicht ganz einfach zu beantworten...
Sieht man den Hund im geschlossenen Fahrzeug und macht sich Sorgen, dem Hund geht es aber "den Umständen entsprechend" noch einigermaße gut, zunächst versuchen, den Halter zu finden.
Also im Geschäft oder wie in Dortmund in den Hallen ausrufen lassen.
Kein Halter zu finden, Fahrzeug keinem Ort zuzuordnen, sofort Polizei einschalten.
Sieht die ganze Angelegenheit "kurz vor knapp" aus, sofort Polizei einschalten, dieser am Besten schon mitteilen, dass man vermutlich selbst das Fahrzeug öffnen muss, da der Hund sonst verendet.
Sollte die Polizei nicht in kürzester Zeit dasein können, sich am Besten einen Zeugen für den Zustand des Hundes suchen und die scheibe selbst einschlagen.