Staffy kann ich vergessen, richtig?

kari923

Nach langem informieren und suchen im Internet über die Haltung eines American Staffordshire Terriers, hab ich jetzt so langsam die Hoffnung aufgegeben, dass es irgendwie möglich ist in Bayern einen Staffy zu halten richtig? Also auf legalem Wege und nicht mit irgendwelchen mysteriösen "Mix-Bezeichnungen". Ich würde so gerne einen halten, wenn ich so zurück denke eigentlich schon seit ich ein Kind war, auch wenn mich alle entsetzt angeschaut haben als sie von meinem Lieblingshund hörten :lol: das war mir damals schon wurscht. Ich wohne halt nun mal in Bayern habe hier auch erst seit September eine Ausbildung zur Tierpflegerin angefangen und werde also auch noch eine Weile hier bleiben. Ich wollte jetzt nur noch mal wirklich eine klare Aussage von euch ob ich da jetzt soweit richtig liege, weil im Internet gibts ja doch hin und wieder recht wiedersprüchliche Daten dazu.:unsicher:

Danke im vorraus
Liebe Grüße Kari
 
  • 27. April 2024
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Hi kari923 ... hast du hier schon mal geguckt?
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So hart es klingt und auch wenn nun andere dir ein ekleine Chance auf irgendwelchen Umwegen einräumen.
Meine Meinung: NEIN.

Eine Begründung fidnetstdu in unzähligen Threats hier im Forum (auch von mir).
Wir leben GsD in Bayernb und dort ist es leider so.

Michael
 
Ich schließe mich an :(

z.B. Bullterrier, Cane Corso, Dogo wäre möglich, aber kein Pit/Staff
 
Kommt darauf an, was genau du unter "AmStaff" bzw. Listenhund verstehst.

Wenn dir ein Hund "reicht", der kurzes Fell und ein breites Grinsen im Gesicht hat - dann klapper mal die Tierheime ab und sieh dich nach einem Hund um, der mindestens 18 Monate auf dem Buckel hat und ein Gutachten von einem anerkannten Bayerischem Gutachter hat. Als Bullterrier-Mix, American Bulldog-Mix oder ähnliches, aber eben ganz hoch offiziell nur unter die Kategorie 2 fällt. Oder auch mal gar keiner Kategorie zugeordnet wurde.

Ansonsten: njet, nada, nein....
 
Danke für die Antworten :)

Ja Staffy wär schon schön. Also heißt das ich könnte mir einen Mix ausm Tierheim holen und die zählen dann nur Kat. 2 oder wie?
 
Hi,

du kannst dir keinen x-beliebigen Mix aus dem TH holen. Der Mix muss ein Gutachten von einem staatlich anerkannten Gutachter als Kat-2 Mix haben.

LG Martina
 
Und - er muss mindestens 18 Monate gewesen sein, als das Gutachten gemacht wurde!

Jede Begutachtung vor dem Alter von 18 Monaten gilt nur als vorläufig. Mit 18 Monaten ist das endgültige Gutachten fällig und nur das zählt letztendlich.

Im Tierheim Ingolstadt sitzt zB ein Hund namens Branco. Sieht auf dem Foto im Internet aus wie ein Listenhund-Mix. In seiner Beschreibung steht "Rotti-Mix". Das wäre Kategorie 2. Wäre!
Kategorie 2 ist er aber nur dann tatsächlich, wenn der Hund einem Gutachter vorgeführt wurde und er das genau so schriftlich festgelegt hat.

Alles andere ist genauso illegal wie ein reinrassiger AmStaff auch.

PS:
Bei Branco steht jetzt leider nichts dabei, ob er ein Gutachten hat oder nicht. In solchen Fällen müsstest du entweder fragen oder selbst ein Gutachten erstellen lassen, bevor du ihn adoptierst. Sonst landet er hinterher nur wieder da, wo du ihn geholt hast und ist um eine traumatische Erfahrung reicher.

Gutachten aus anderen Bundesländern werden in Bayern übrigens nicht anerkannt.
 
Ich habe erst vor ein paar Monaten auf einem Seminar in Bayern einen vermittelten "Alano" (mit Rassegutachten ! ) aus einem bayrischen TH kennengelernt - der einem AmStaff zum Verwechseln ähnlich sah ;).

Ohne offizielles !!! Rassegutachten würde ich es Sinne im des Hundes in Bayern NIE !!!! riskieren, einen xy-Mix mit Staff-Ähnlichkeit aufzunehmen.
Aber wenn man sich umhört, scheint es Rassegutachter und Tierheime zu geben, die "im Zweifel für den Angeklagten" entscheiden (wie es in einem Rechtsstaat eigentlich sein sollte ;) )
Wenn es wirklich Dein Traum ist musst Du Dich aber sicher auf eine längere Suche einstellen - oder in ein anderes BL umziehen.
 
@blackdevil: Ja ich meinte vorhin auch nicht einen x-beliebigen mix, war schon so gemeint wie das dann nochmal erläutert wurde.

Ja ich merk schon dass wird viel Zeit in Anspruch nehmen :) aber was soll's hab noch über ein Jahr schätzungsweise Zeit bis ich mir eine eigene hundefreundliche Wohnung zulege. Und selbst da werd ich schon schaun wie es da bei der Gemeinde aussieht mit der Genehmigung.
 
Wenn du ne gute RS hast und bereit bist dir die Genehmigungen zu erklagen hättest du momentan sogar eine Chance, da die bayrische Rasseliste abgelaufen ist ;)

:hallo:
 
Wenn du ne gute RS hast und bereit bist dir die Genehmigungen zu erklagen hättest du momentan sogar eine Chance, da die bayrische Rasseliste abgelaufen ist ;)

:hallo:

Das stimmt zwar - aber

... unbedingt vorher muss auch eine Wohnung da sein, in der die Haltung (mit Nennung der Rasse,) erlaubt ist.

Denn selbst wenn es möglich wäre/würde, braucht laut Mietrecht, der Hund nicht in der Wohnung geduldet werden.
Ich sage mal, eine eventuelle Haltung durchzuklagen ist ein "Ding" für jemand, am besten mit (Wohn)Eigentum.
 
Aber wenn man sich umhört, scheint es Rassegutachter und Tierheime zu geben, die "im Zweifel für den Angeklagten" entscheiden (wie es in einem Rechtsstaat eigentlich sein sollte ;) )

Ich habe erst vor ein paar Monaten auf einem Seminar in Bayern einen vermittelten "Alano" (mit Rassegutachten ! ) aus einem bayrischen TH kennengelernt - der einem AmStaff zum Verwechseln ähnlich sah ;).

So ist es! Auch wenn es viele leute hier (komischerweise keiner aus bayern) nicht glauben wollen.
Alles offiziell und mit offi rassegutachten. Ansonsten ist es ein glücksspiel ob du mit dem hund in bayern alt wirst...
Wo ist in diesem thread eigentlich der aufschrei? Als ich in einem anderen thread das selbe behauptet habe gabs ne welle der empörung... :)
Wünsch dir viel glück bei der suche.
 
Wenn du ne gute RS hast und bereit bist dir die Genehmigungen zu erklagen hättest du momentan sogar eine Chance, da die bayrische Rasseliste abgelaufen ist ;)

:hallo:

Mal so aus Neugier: Wie geht das :hö: ein Gesetz auf "Probe" bzw. mit Verfallsdatum ?! :gruebel:
 
Das darfste mich nicht fragen. Das kann dir rimini bestimmt besser erklären.
Ich weiss nur dass die rasseliste eine Gültigkeit von 20 jahren hatte und am 01.07.2012 ihre gültigkeit verloren hat.
Das Gesetz gilt ja noch, nur die Liste ist verfallen.
 
Du hattest halt den Text zum zitieren und nachfragen:D:p

Mmmh also sind Kat. 1 Hunde immernoch "verboten" bzw unmöglich sie anzumelden, allerdings ist ein Kat. 1 Hund mit Verfallen der Rasseliste nicht mehr definiert ?
Versteh ich das so ?

Vllt schaut rimini ja nochmal hier rein :)
 
ja denke ich auch - gefährliche hunde sind immer noch genemigungspflichtig aber es steht nirgends mehr welche gefährlich sind :lol:
 
Alle die größer als eine Handtasche sind ;) oder so
 
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