Wiesel88
10 Jahre Mitglied
Mal was Ganz anderes. Die Sache spielte sich in der HuSchu unter Aufsicht der Trainerin statt? Dann würde ich mich "vertrauensvoll" an die Betriebshaftpflicht der HuSchu/Trainerin wenden, bzw. den anderen Halter unauffällig auf diese Idee bringen. So wie´s aussieht will der nur Kohle abgreifen, und da wird es ihm egal sein von Wem die kommt.
Das klingt wie ne gute Idee, um es dem Typen und der Trainerin zu besorgen, aber ist das ne gesicherte Information, dass der Trainer bzw. seine Versicherung für Schäden fremder Hunde aufkommt?
Man ist ja schliesslich als Halter des Hundes auch beim Training anwesend. Auf der anderen Seite handelt man unter Anleitung der Trainerin, wodurch es erst zu dem Vorfall kommen konnte.
Vielleicht kann man das auch seine eigene Versicherung fragen. Ob ein Vertrag bzw. der Haftungsausschluss wirksam ist, sollte hinterfragt werden.
Da ich selbst auch ne Haftpflicht für meine Hundeschule und Hundesalon hab, kann ich von meiner Versicherung sprechen, dass ich als Hundetrainer nur hafte, wenn ich grob fahrlässig handle. ( Ich als Trainer lasse mir von allen Teilnehmern einen Vertrag unetrschreiben, wo dies auch drin steht und dies hat bestimmt auch die Trainerin/ Trainer von der TE gemacht). Auch wenn ich vom "Schüler" verlange, seinen Hund abzuleinen, und dann etwas passiert, hafte ich als Trainer nicht...