Staff in Eigentumswohnung

milo18

10 Jahre Mitglied
Huhu,

es geht um eine Eigentumswohnung in einem Haus mit 5 Parteien (4 x Eigentümer, 1 x Mieter). Haben die anderen Eigentümer das Recht, etwas gegen die Haltung eines Staffs zu unternehmen oder müssen sie es "hinnehmen"?
Einen Hund gab es in dem Haus schonmal, das Dackeltier meiner Großmutter.

LG
 
  • 29. April 2024
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Hi milo18 ... hast du hier schon mal geguckt?
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grundsätzlich ist es in einer Eigentümergemeinschaft so, dass die Hundehaltung verboten werden kann, mittlerweile geht das meines Wissens nach sogar mit einem Mehrheitsbeschluß, früher brauchte es Einstimmigkeit

schwierig ist die Haltung eines sogenannten Kampfhundes in ner Eigentümergemeinschaft, da gab es in der Vergangenheit in der Tat Urteile, die einzelnen Eigentümern den Wunsch nach "Hund muss weg" zugestanden
 
grundsätzlich ist es in einer Eigentümergemeinschaft so, dass die Hundehaltung verboten werden kann, mittlerweile geht das meines Wissens nach sogar mit einem Mehrheitsbeschluß, früher brauchte es Einstimmigkeit

schwierig ist die Haltung eines sogenannten Kampfhundes in ner Eigentümergemeinschaft, da gab es in der Vergangenheit in der Tat Urteile, die einzelnen Eigentümern den Wunsch nach "Hund muss weg" zugestanden

Danke erstmal für die Antwort.
Also können sie nur aufgrund der Rasse bewirken, dass die Haltung verboten wird, auch wenn kein wirklicher Grund wie Lärmbelästigung oder sonstiges vorliegt?

Diego war natürlich schon öfter dort zu besuch (Wohnung meiner Großmutter), es gab auch nie Probleme deswegen. Ich weiß allerdings nicht wie es aussieht, wenn ich dort einziehen sollte, da die Leute im Haus etwas "spießg" sind.
 
Die Eigentümergemeinschaft kann beschliessen, dass Hundehaltung okay ist, aber bestimmte Rassen von der Genehmigung ausschliessen.
Das heisst, der Hund kann so lieb sein wie er will, wenn die Eigentümergemeinschaft es so beschliesst, ist es verbindlich.

Es gibt diese Protokolle von Eigentümerversammlungen, die würde ich erst mal nach Richtlinien bzgl. Hunden durchforsten.
Ich weiss allerdings nicht, ob es einen Bestandsschutz gibt, wenn der Beschluss gefasst wird, nachdem schon ein Listenhund dort lebt.
 
Es gibt diese Protokolle von Eigentümerversammlungen, die würde ich erst mal nach Richtlinien bzgl. Hunden durchforsten.
Ich weiss allerdings nicht, ob es einen Bestandsschutz gibt, wenn der Beschluss gefasst wird, nachdem schon ein Listenhund dort lebt.

:verwirrt: Ich verstehe nicht, was du hier sagen willst.
 
Ich weiss allerdings nicht, ob es einen Bestandsschutz gibt, wenn der Beschluss gefasst wird, nachdem schon ein Listenhund dort lebt.

Das würde bedeuten (WENN es Bestandsschutz in solchen Fällen gibt), dass der Listenhund weiter dort leben darf, nachdem beschlossen wurde, dass sie nicht erlaubt sind, aber kein weiterer ins Haus ziehen darf?

Es gab bis jetzt wohl keine Versammlung auf der Hundehaltung besprochen wurde. Der Dackel meiner Oma war nie ein Problem, ist aber natürlich nicht mit einem Staff zu vergleichen.

Das ist jetzt echt ne Zwickmühle. Ich könnte natürlich vorher rumgehen und fragen, ob es für sie in Ordnung ist, aber darauf verlassen kann ich mich ja natürlich auch nicht.
 
Es gibt diese Protokolle von Eigentümerversammlungen, die würde ich erst mal nach Richtlinien bzgl. Hunden durchforsten.
Ich weiss allerdings nicht, ob es einen Bestandsschutz gibt, wenn der Beschluss gefasst wird, nachdem schon ein Listenhund dort lebt.

:verwirrt: Ich verstehe nicht, was du hier sagen willst.
Bestandsschutz meint, dass der bereits zum Zeitpunkt eines Keine_Hunde-Beschlusses in der Wohnung und somit der Eigentümergemeinschaft lebende Hund bis zu seinem Lebensende dort bleiben darf, aber kein Neuer mehr einziehen darf nach dessen Ableben
 
Das ist jetzt echt ne Zwickmühle. Ich könnte natürlich vorher rumgehen und fragen, ob es für sie in Ordnung ist, aber darauf verlassen kann ich mich ja natürlich auch nicht.

Das Problem ist:
Im Zweifelsfall reicht einer, der dir das Leben zur Hölle machen kann :(
 
Das ist jetzt echt ne Zwickmühle. Ich könnte natürlich vorher rumgehen und fragen, ob es für sie in Ordnung ist, aber darauf verlassen kann ich mich ja natürlich auch nicht.
Du kannst es Dir schriftlich geben lassen - dann hast Du immerhin ne Grundlage für einen Rechtsstreit

und ich hab mich grad nochmals rumgegoogelt, es ist in Sachen Kampfi tatsächlich so, dass die Haltung dieser speziellen Rassen in Eigentümergemeinschaften äußerst problematisch ist

ich zitiere jetzt mal einen Satz aus dem Buch "Meine Eigentumswohnung" von Marc Popp, erschienen 2009
die unter Vorbehalt erteilte Genehmigung zur Tierhaltung durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann im Fall eines Kampfhundes widerrufen werden. Ein solcher Hund stellt eine potenzielle Störung des Hausfriedens dar und kann verboten werden.

Gerichte haben aber auch schon geurteilt, dass Kampfis, die bereits einige Jahre komplett unauffällig in einer Eigentümergemeinschaft lebten, nicht auf einmal weg müssen, nur weil einem auf einmal einfällt, dass er nicht mehr mit solchen Hunden Wand-an-Wand leben will
 
Das ist jetzt echt ne Zwickmühle. Ich könnte natürlich vorher rumgehen und fragen, ob es für sie in Ordnung ist, aber darauf verlassen kann ich mich ja natürlich auch nicht.

Das Problem ist:
Im Zweifelsfall reicht einer, der dir das Leben zur Hölle machen kann :(

Und genau davor habe ich Angst :( Wir kennen alle im zwar Haus schon ewig, bis auf die Mieterin (erst vor kurzem mit Kleinkind eingezogen) und meine Oma pflegte zu zwei Nachbarn auch die Freundschaft, aber ich glaube nicht, dass mich das bzw. Diego "schützt". Gerade bei der neuen Mieterin und einer Eigentümerin bin ich mir nicht sicher, ob es gut geht.
 
Das ist jetzt echt ne Zwickmühle. Ich könnte natürlich vorher rumgehen und fragen, ob es für sie in Ordnung ist, aber darauf verlassen kann ich mich ja natürlich auch nicht.
Du kannst es Dir schriftlich geben lassen - dann hast Du immerhin ne Grundlage für einen Rechtsstreit

und ich hab mich grad nochmals rumgegoogelt, es ist in Sachen Kampfi tatsächlich so, dass die Haltung dieser speziellen Rassen in Eigentümergemeinschaften äußerst problematisch ist

ich zitiere jetzt mal einen Satz aus dem Buch "Meine Eigentumswohnung" von Marc Popp, erschienen 2009
die unter Vorbehalt erteilte Genehmigung zur Tierhaltung durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann im Fall eines Kampfhundes widerrufen werden. Ein solcher Hund stellt eine potenzielle Störung des Hausfriedens dar und kann verboten werden.
Gerichte haben aber auch schon geurteilt, dass Kampfis, die bereits einige Jahre komplett unauffällig in einer Eigentümergemeinschaft lebten, nicht auf einmal weg müssen, nur weil einem auf einmal einfällt, dass er nicht mehr mit solchen Hunden Wand-an-Wand leben will

Sollte es zum Rechtsstreit kommen und wir sogar Recht bekommen, wird das Leben dort aber bestimmt nicht sonderlich schön:(

Ich werde ersteinmal vorsichtig nachfragen und es mir ggf. schriftlich geben lassen.

Nun muss ich mir wirklich ernsthaft überlegen es "drauf ankommen" zu lassen.
Wenn ich da einziehe und wieder raus muss (Hund abgeben kommt natürlich nicht in Frage), hab ich ein arges Problem eine neue Wohnung zu finden. Berlin mit Listi ist bei dem Wohnungsmarkt kein Spaß:(
 
Wir haben grade eine Wohnung in einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen vermietet.
Bei uns gibt es keine Hundeverordnung und wir hätten gerne an jemand mit Listie vermietet.
Im Zweifelsfall hätten wir dann für unseren Mieter auf Bestandsschutz geklagt, wenn es bei einer der nächsten ETW-Gemeinschaftsversammlung zu einem Verbot gekommen wäre.

Leider hat sich keiner mit Listie für die Wohnung interessiert, nun zieht jemand mit 2 Möpsen ein.
Allerdings steht im Mietvertrag, dass keinesfalls gezüchtet werden darf :p
 
Ich glaube solche Vermieter wünscht sich jeder:love:
Hier ist es echt schrecklich, egal wo man anruft: Kampfhunde dulden wir nicht:unsicher:
Deswegen dachten wir es wäre das beste, wenn ich in die Eigentumswohnung ziehe. Aber so einfach ist es ja leider nicht:(

Wie sieht es eigentlich aus, wenn wir ein kleines Häuschen kaufen würden? Ne Laube mit Dauerwohnrecht, also in einer Kleingartenanlage? Können die dort etwas dagegen unternehmen? Ist jetzt nur mal so ne Überlegung.
 
Ich glaube solche Vermieter wünscht sich jeder:love:
Hier ist es echt schrecklich, egal wo man anruft: Kampfhunde dulden wir nicht:unsicher:
Deswegen dachten wir es wäre das beste, wenn ich in die Eigentumswohnung ziehe. Aber so einfach ist es ja leider nicht:(

Wie sieht es eigentlich aus, wenn wir ein kleines Häuschen kaufen würden? Ne Laube mit Dauerwohnrecht, also in einer Kleingartenanlage? Können die dort etwas dagegen unternehmen? Ist jetzt nur mal so ne Überlegung.

Sobald es da sowas wie eine Eigentümerversammlung gibt, die entsprechende Regelungen erlassen darf, wäre ich vorsichtig.
Ich weiss von Kleingartenanlagen, wo Hunde geduldet werden, aber eben keine Listies :(

Andere Überlegung:
Die Wohnung vermieten und von der Miete etwas finanzieren?
 
Ich glaube solche Vermieter wünscht sich jeder:love:
Hier ist es echt schrecklich, egal wo man anruft: Kampfhunde dulden wir nicht:unsicher:
Deswegen dachten wir es wäre das beste, wenn ich in die Eigentumswohnung ziehe. Aber so einfach ist es ja leider nicht:(

Wie sieht es eigentlich aus, wenn wir ein kleines Häuschen kaufen würden? Ne Laube mit Dauerwohnrecht, also in einer Kleingartenanlage? Können die dort etwas dagegen unternehmen? Ist jetzt nur mal so ne Überlegung.

Sobald es da sowas wie eine Eigentümerversammlung gibt, die entsprechende Regelungen erlassen darf, wäre ich vorsichtig.
Ich weiss von Kleingartenanlagen, wo Hunde geduldet werden, aber eben keine Listies :(

Andere Überlegung:
Die Wohnung vermieten und von der Miete etwas finanzieren?

Ich glaube ich wander aus:unsicher:
Das Problem mit dem Vermieten ist etwas kompliziert. Der Lebendsgefährte meiner Mutter leidet an Muskelschwund und sie würden gerne wenn er mal nicht mehr so kann in die Wohnung ziehen, da sie Behindertengerecht ist (falls er jemals einen Rollstuhl oder ähnliches braucht, keine Treppen mehr steigen kann). Da keiner genau weiß, wann es soweit ist, möchte meine Mutter die Wohnung nicht vermieten.
Ich würde dort auch nur "Übergangsweise" wohnen, bis sich etwas anderes passendes gefunden hat, nur kann das auch dauern:(
 
Ich glaube ich wander aus:unsicher:
Das Problem mit dem Vermieten ist etwas kompliziert. Der Lebendsgefährte meiner Mutter leidet an Muskelschwund und sie würden gerne wenn er mal nicht mehr so kann in die Wohnung ziehen, da sie Behindertengerecht ist (falls er jemals einen Rollstuhl oder ähnliches braucht, keine Treppen mehr steigen kann). Da keiner genau weiß, wann es soweit ist, möchte meine Mutter die Wohnung nicht vermieten.
Ich würde dort auch nur "Übergangsweise" wohnen, bis sich etwas anderes passendes gefunden hat, nur kann das auch dauern:(

Ja, das ist natürlich klar, dass da kein Verkauf in Frage kommt.

Ich würde wirklich mal einen Rechtsanwalt fragen und da jemanden, der sich mit Listie-Recht auskennt.
Hier wird immer Lars Weidemann empfohlen.

 
Danke :) Ich werd dort am Montag mal anrufen und mich informieren, berichte hier dann was gesagt wurde.
 
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