Hmmh, nee - zumindest hier in NRW ist es so, dass die Gemeinde selbst festlegen kann, welche Hunde sie mit erhöhter Steuer belegt, oder ob sie zB eine Befreiung vornimmt, wenn der Hund einen Wesenstest hat oder aus dem örtlichen Tierheim stammt. Das kann sich an den Listen des Landeshundegesetzes orientieren, muss es aber nicht.
BlackCloud meine ich hat mal berichtet, dass ihr Vater für eine Franz. Bulldogge in Köln die erhöhte Steuer zahlen sollte, weil: "Bulldogge". Das konnte dann abgebogen werden, wegen Größe und so, aber zunächst hat das Ordnungsamt noch argumentiert, man könne die in einer Stadt als gefährlich geltenden Rassen individuell selbst festlegen. Denn die Hundesteuer sei auch ein "Instrument zur Regulierung des Hundebestandes", und wenn man bestimmte Rassen in der Gemeinde nicht haben wolle oder diese vermehrt auffällig geworden seien, könne man sie mit erhöhter Steuer belegen.
Nun weiß ich erstens nicht, ob diese Auffassung auch heute noch vertreten wird, und zweitens, wie das in Niedersachen geregelt ist, aber generell scheint die Einstellung, dass die Hundesteuer und das jeweilige Landeshundegesetz nicht deckungsgleich sein müssen, durchaus vorzukommen.