In Langenhagen (bei Hannover) hatte der Stadtrat gerade keine größeren Probleme und hat daher die Hundesteuersatzung geändert.
Kurz und knapp:
120 DM für einen Hund,
60 DM für einen Hund mit Schutzhundeprüfung,
1200 DM für alle Listenhunde,
davon können die Liste 2-Hunde dann heruntergestuft werden (auf 120) wenn sie die Maulkorbbefreiung haben - also nach Wesenstest oder nach BH-Prüfung.
Liste 1-Hunde, die ja verpflichtet sind, den Wesenstest zu machen, und zwar sogar einen WT mit zusätzlichen Aufgaben (u.a. Angriff mit Stock), können in keinem Fall von der 1200 DM-Steuer befreit werden.
Alle Hunde können in sozialen Härtefällen zum halben Satz versteuert werden, ausgenommen Liste 1-Hunde
Die 50% Ermäßigung mit SchH gilt nicht für Liste 1-Hunde.
Rettungshunde, Blindenführhunde, Therapiehunde sind steuerfrei, außer sie sind Liste1, dann kosten sie 1200 DM.
Vergünstigung gibt es auch für Wachhunde, wenn das nächste bewohnte Haus mehr als 300 m entfernt ist, die Vergünstigung gilt nicht für Liste1-Hunde.
Hunde von Wachunternehmen sind vergünstigt... den Rest des Paragrafen könnt ihr euch schon denken
Kommentar der Sachbearbeiterin im Steueramt (eigentlich war sie sonst sehr nett Dann müssen eben alle Liste1-Hunde im Tierheim bleiben, bzw. ins Tierheim abgegeben werden, wenn keiner die Steuer zahlen kann oder will.
Wer Interesse hat, dem kann ich die Steuersatzung (5 Seiten DIN A4) als Worddokument mailen oder ins Netz stellen.
Ich habe gestern abend erstmal geheult. Als ich gegen 4 Uhr endlich einschlafen konnte, habe ich davon geträumt, daß jemand das Rathaus in Langenhagen angesteckt hätte. Nein, ich würde das nicht wirklich machen. Aber ich wäre dafür, einem Hundehalter, der seinen geliebten Hund abgeben muß und der sowas macht, mildernde Umstände zuzubilligen.
ciao
Andreas
Kurz und knapp:
120 DM für einen Hund,
60 DM für einen Hund mit Schutzhundeprüfung,
1200 DM für alle Listenhunde,
davon können die Liste 2-Hunde dann heruntergestuft werden (auf 120) wenn sie die Maulkorbbefreiung haben - also nach Wesenstest oder nach BH-Prüfung.
Liste 1-Hunde, die ja verpflichtet sind, den Wesenstest zu machen, und zwar sogar einen WT mit zusätzlichen Aufgaben (u.a. Angriff mit Stock), können in keinem Fall von der 1200 DM-Steuer befreit werden.
Alle Hunde können in sozialen Härtefällen zum halben Satz versteuert werden, ausgenommen Liste 1-Hunde
Die 50% Ermäßigung mit SchH gilt nicht für Liste 1-Hunde.
Rettungshunde, Blindenführhunde, Therapiehunde sind steuerfrei, außer sie sind Liste1, dann kosten sie 1200 DM.
Vergünstigung gibt es auch für Wachhunde, wenn das nächste bewohnte Haus mehr als 300 m entfernt ist, die Vergünstigung gilt nicht für Liste1-Hunde.
Hunde von Wachunternehmen sind vergünstigt... den Rest des Paragrafen könnt ihr euch schon denken
Kommentar der Sachbearbeiterin im Steueramt (eigentlich war sie sonst sehr nett Dann müssen eben alle Liste1-Hunde im Tierheim bleiben, bzw. ins Tierheim abgegeben werden, wenn keiner die Steuer zahlen kann oder will.
Wer Interesse hat, dem kann ich die Steuersatzung (5 Seiten DIN A4) als Worddokument mailen oder ins Netz stellen.
Ich habe gestern abend erstmal geheult. Als ich gegen 4 Uhr endlich einschlafen konnte, habe ich davon geträumt, daß jemand das Rathaus in Langenhagen angesteckt hätte. Nein, ich würde das nicht wirklich machen. Aber ich wäre dafür, einem Hundehalter, der seinen geliebten Hund abgeben muß und der sowas macht, mildernde Umstände zuzubilligen.
ciao
Andreas