Es ist überhaupt nicht die "Schuld" des Hundes, sondern seiner offenbar ziemlich ignoranten Halterin - und auch des Kindes.
Es sagt hier niemand, das Kinde habe keinen Fehler gemacht. Es sagt jeder im Gegenteil, dass Kinder in solchen Situationen nunmal tatsächlich oft Fehler machen. Was nebenbei sogar der Gesetzgeber berücksichtigt.
Jeder Autofahrer hat die Pflicht und lernt in der Fahrstunde, dass es sinnvoll bzw. angebracht ist, vom Gas zu gehen, wenn er Kinder in diesem Alter sieht. Weil davon auszugehen ist, dass sie die Verkehrsregeln zwar schon kennen, aber sich nicht unbedingt dran halten. (Und das was übrigens auch schon in meiner Kindheit so, als die Errziehung noch deutlich strenger war als heute, und niemand auf die Idee kam, dass "Kinder alls dürfen müssen". Es scheint also eine gewisse sachliche Grundlage dafür zu geben, dass das so gehalten wird.
Aber du scheinst zu meinen, oder zumindest kommt es so rüber, Hundebesitzer brauchen das nicht... da hat gefälligst das Kind Rücksicht zu nehmen. Vorausschauendes Verhalten? - Wozu?
Ich schreib es nochmal: Ich hätte vermutlich nur des Vorfalls wegen als betroffene Mutter auch keine Anzeige erstattet.
Aber ich finde es falsch, wie die Hundebesitzerin sich verhalten hat.
Aber die sieht es offenbar genau wie du: Schuld sind immer nur die anderen. Und dass man, selbst wenn man keine "Schuld" in dem Sinne an einem Vorfall hat, trotzdem, auch haftungsrechtlich, die Verantwortung für das trägt, was der eigene Hund (und das eigene Kind... aber der Hund wurde ja nicht geschädigt) anstellt, davon hatte die gute Frau offenbar auch noch nie was gehört.
Wären zwei Hunde beteiligt gewesen, wäre der Fall vermutlich genauso abgelaufen:
Einer, unangeleint, auf Grundstück, einer, unangeleint, auf Straße, einer läuft zum anderen - nehmen wir der Einfachheit halber mal an, der von der Straße läuft auf den Hof, der andere kommt ihm entgegen, aber sie treffen sich auf dem Hof, nicht auf der Straße.
Halterin B (Straße) ist ein Stück zurück, ihr Hund ist vorgelaufen. Sie trifft erst im Laufe des Geschehens am Tatort ein. Halterin A macht - aus welchem Grund auch immer - sagen wir fairerweise, alles passiert ziemlich schnell - gar nix.
Bei den Hunden folgt ein kurzes Beschnuppern, und dann kracht's einmal kurz und heftig, unter lautem Geschrei, erst vom dazugekommenden Hund, dann von einer oder beiden Besitzerinnen.
Hund A auf Grundstück gewinnt, Hund B gibt jaulend Fersengeld, nachdem beide getrennt wurden. Hund auf Grundstück hat nix, Hund auf Straße hat einen Schmiss am Ohr, der erstmal schlimmer aussieht, als er ist. Hundebesitzerin von Hund auf Straße ist im ersten Moment total aufgelöst (sie hat noch nie eine Keilerei unter Hunden miterlebt), befürchtet das Schlimmste und will am liebsten mit ihrem völlig verstörten Hund sofort in die Tierklinik.
Hundehalterin auf Grundstück ist dieselbe wie beim Vorfall mit Kind, und reagiert auch genauso: Sie meint lapidar, außer einer Schramme sei ja nix passiert, die sei völlig harmlos, und der Hund habe halt selbst Schuld gehabt, weil er auf ihr nicht eingezäuntes Grundstück gelaufen sei, ins Revier vom anderen Hund. (Was ja per se nicht falsch ist. ) Wenn man seinem eigenen Hund keinen Grundgehorsam beibringen könnte und den so weit vorlaufen lässt, habe man auch nix zu melden und müsse sich nicht wundern, wenn sowas passiert. (Was wieder nicht falsch ist, aber nicht bedeutet, dass die Halterin des gebissenen Hundes nicht Anspruch auf wenigstens einen Teil der TA-Kosten hat.)
Sie weigert sich, ihre Personalien anzugeben, und geht einfach weg.
Hundehalterin B steht da, mit ihrem zitternden, verstörten Hund mit dem "zerfetzten" Ohr und glaubt, sie ist im falschen Film. Sie versucht irgendwie, nochmal Kontakt zu Halterin A aufzunehmen, möglicherweise auch indem sie einen Riesenaufstand anzettelt, wird aber wieder nur abgebügelt...
Ist das fair und anständig?
Mal abgesehen davon, ob Halterin A im Recht ist?
Rein sachlich sicherlich: Es war dumm von B, den Hund so weit vorlaufen zu lassen, zumal man immer damit rechnen muss, dass er sich "hündisch" benimmt. Und es war vielleicht wenig verwunderlich, dass er dann von Hund A vermöbelt wurde.
Haftungstechnisch ist es aber einfach so, das ist Fakt, dass man immer die Verantwortung für den Schaden trägt, den der eigene Hund anrichtet. Dafür hat man eine Haftpflichtversicherung (oder sollte eine haben). So, wie Eltern für ihre Kinder haften.
Hätten beide Hunde einen Schaden davongetragen, hätten beide Versicherungen zahlen müssen. Die von Hund A für den Schaden, den Hund A verursacht hat, und die von Hund B für den Schaden, den Hund B verursacht hat. (Da beide Hunde nicht angeleint waren, wird oft dann nur anteilig gezahlt.)
Und genau das gleiche gilt, wenn ein Hund einen Menschen schädigt. Das nennt sich Gefährdungshaftungs-Prinzip.
Auch das sollte man als Hundebesitzer vielleicht im Hinterkopf behalten. Wenn nicht aus Verantwortungsbewusstsein, dann vielleicht zum Selbstschutz...
Es sagt hier niemand, das Kinde habe keinen Fehler gemacht. Es sagt jeder im Gegenteil, dass Kinder in solchen Situationen nunmal tatsächlich oft Fehler machen. Was nebenbei sogar der Gesetzgeber berücksichtigt.
Jeder Autofahrer hat die Pflicht und lernt in der Fahrstunde, dass es sinnvoll bzw. angebracht ist, vom Gas zu gehen, wenn er Kinder in diesem Alter sieht. Weil davon auszugehen ist, dass sie die Verkehrsregeln zwar schon kennen, aber sich nicht unbedingt dran halten. (Und das was übrigens auch schon in meiner Kindheit so, als die Errziehung noch deutlich strenger war als heute, und niemand auf die Idee kam, dass "Kinder alls dürfen müssen". Es scheint also eine gewisse sachliche Grundlage dafür zu geben, dass das so gehalten wird.
Aber du scheinst zu meinen, oder zumindest kommt es so rüber, Hundebesitzer brauchen das nicht... da hat gefälligst das Kind Rücksicht zu nehmen. Vorausschauendes Verhalten? - Wozu?
Ich schreib es nochmal: Ich hätte vermutlich nur des Vorfalls wegen als betroffene Mutter auch keine Anzeige erstattet.
Aber ich finde es falsch, wie die Hundebesitzerin sich verhalten hat.
Aber die sieht es offenbar genau wie du: Schuld sind immer nur die anderen. Und dass man, selbst wenn man keine "Schuld" in dem Sinne an einem Vorfall hat, trotzdem, auch haftungsrechtlich, die Verantwortung für das trägt, was der eigene Hund (und das eigene Kind... aber der Hund wurde ja nicht geschädigt) anstellt, davon hatte die gute Frau offenbar auch noch nie was gehört.
Wären zwei Hunde beteiligt gewesen, wäre der Fall vermutlich genauso abgelaufen:
Einer, unangeleint, auf Grundstück, einer, unangeleint, auf Straße, einer läuft zum anderen - nehmen wir der Einfachheit halber mal an, der von der Straße läuft auf den Hof, der andere kommt ihm entgegen, aber sie treffen sich auf dem Hof, nicht auf der Straße.
Halterin B (Straße) ist ein Stück zurück, ihr Hund ist vorgelaufen. Sie trifft erst im Laufe des Geschehens am Tatort ein. Halterin A macht - aus welchem Grund auch immer - sagen wir fairerweise, alles passiert ziemlich schnell - gar nix.
Bei den Hunden folgt ein kurzes Beschnuppern, und dann kracht's einmal kurz und heftig, unter lautem Geschrei, erst vom dazugekommenden Hund, dann von einer oder beiden Besitzerinnen.
Hund A auf Grundstück gewinnt, Hund B gibt jaulend Fersengeld, nachdem beide getrennt wurden. Hund auf Grundstück hat nix, Hund auf Straße hat einen Schmiss am Ohr, der erstmal schlimmer aussieht, als er ist. Hundebesitzerin von Hund auf Straße ist im ersten Moment total aufgelöst (sie hat noch nie eine Keilerei unter Hunden miterlebt), befürchtet das Schlimmste und will am liebsten mit ihrem völlig verstörten Hund sofort in die Tierklinik.
Hundehalterin auf Grundstück ist dieselbe wie beim Vorfall mit Kind, und reagiert auch genauso: Sie meint lapidar, außer einer Schramme sei ja nix passiert, die sei völlig harmlos, und der Hund habe halt selbst Schuld gehabt, weil er auf ihr nicht eingezäuntes Grundstück gelaufen sei, ins Revier vom anderen Hund. (Was ja per se nicht falsch ist. ) Wenn man seinem eigenen Hund keinen Grundgehorsam beibringen könnte und den so weit vorlaufen lässt, habe man auch nix zu melden und müsse sich nicht wundern, wenn sowas passiert. (Was wieder nicht falsch ist, aber nicht bedeutet, dass die Halterin des gebissenen Hundes nicht Anspruch auf wenigstens einen Teil der TA-Kosten hat.)
Sie weigert sich, ihre Personalien anzugeben, und geht einfach weg.
Hundehalterin B steht da, mit ihrem zitternden, verstörten Hund mit dem "zerfetzten" Ohr und glaubt, sie ist im falschen Film. Sie versucht irgendwie, nochmal Kontakt zu Halterin A aufzunehmen, möglicherweise auch indem sie einen Riesenaufstand anzettelt, wird aber wieder nur abgebügelt...
Ist das fair und anständig?
Mal abgesehen davon, ob Halterin A im Recht ist?
Rein sachlich sicherlich: Es war dumm von B, den Hund so weit vorlaufen zu lassen, zumal man immer damit rechnen muss, dass er sich "hündisch" benimmt. Und es war vielleicht wenig verwunderlich, dass er dann von Hund A vermöbelt wurde.
Haftungstechnisch ist es aber einfach so, das ist Fakt, dass man immer die Verantwortung für den Schaden trägt, den der eigene Hund anrichtet. Dafür hat man eine Haftpflichtversicherung (oder sollte eine haben). So, wie Eltern für ihre Kinder haften.
Hätten beide Hunde einen Schaden davongetragen, hätten beide Versicherungen zahlen müssen. Die von Hund A für den Schaden, den Hund A verursacht hat, und die von Hund B für den Schaden, den Hund B verursacht hat. (Da beide Hunde nicht angeleint waren, wird oft dann nur anteilig gezahlt.)
Und genau das gleiche gilt, wenn ein Hund einen Menschen schädigt. Das nennt sich Gefährdungshaftungs-Prinzip.
Auch das sollte man als Hundebesitzer vielleicht im Hinterkopf behalten. Wenn nicht aus Verantwortungsbewusstsein, dann vielleicht zum Selbstschutz...