Schutzhundausbildung

tessa

KSG-Dobi-Dompteuse™
20 Jahre Mitglied
Hallo zusammen.

Ich fand folgenden Text in einer Hunde-Newsgroup und stelle ihn mal wertungsfrei hier herein.

Dass hier im Forum einige den Schutzdienst verteufeln währenddessen andere ihn mit Begeisterung ausüben weiß ich. Es gab auch schon die ein oder andere Diskussion darüber.

Was mich aber interessiert ist: Sind wirklich derartige Bestrebungen im Gange? Muss man mit dem Verbot der Schutzhundearbeit (VPG) rechnen?
Meint Ihr, das setzt sich durch?

Hier der Text:
-Zitat-

Aufruf zur Umsetzung des Verbots der Schutzhundeausbildung in privater Hand

Warum wird das den Hundegesetzen und - Verordnungen immanente Verbot der Schutzhundeausbildung von den Ministerien nicht umgesetzt?

Nach nunmehr 58 Todesfällen durch Hunde seit 1968, davon 26 mit Hunden der Rasse Deutscher Schäferhund, fordern wir die Innenminister der folgenden Bundesländer auf, ihre Hundeverordnungen und -gesetze im Rahmen der Gefahrenabwehr lückenlos umzusetzen, und die Schutzhundeausbildung sowie alle ähnlichen Ausbildungsformen in privater Hand zu unterbinden. Die Schutzhundeausbildung beruht auf der Förderung und Steigerung des hundlichen Beutetriebs, welcher von einer Vielzahl von Experten für Unfälle mit Hunden, bei denen es zu Verletzungen und Tötungen von Menschen kam, verantwortlich gemacht wird. Zudem kann die Schutzhundeausbildung die Schmerzunempfindlichkeit des Hundes steigern, seine Rangordnungsposition gegenüber Menschen in gefahrdrohender Weise erhöhen, ein Aggressionslernen des Hundes ermöglichen, zu Reaktionsgeneralisierungen und Reaktionsoszillierungen führen und macht so den Hund zu einer Gefahr für seine Umwelt. (Vgl. Bea Stalter, Der Mensch als Beute, Gesellschaft für Haustierforschung e.V.) Im Sinne der u.a. Gesetzestexte der Bundesländer sind alle Hunde, die eine Schutzhundeausbildung oder ähnliche Ausbildung durchlaufen, abgeschlossen oder abgebrochen haben, als gefährliche Hunde im Sinne des Gesetzgebers einzustufen. Wir fordern deshalb die zuständigen Behörden auf, diese Hunde und ihre Halter im Rahmen der Gefahrenabwehr und nach Maßgabe des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes unverzüglich nach den Maßstäben der geltenden Gesetze zu behandeln. Wir fordern alle Hundefreunde, Eltern, Rechtsanwälte und Tierschützer auf, das Anliegen der Durchsetzung des Verbots der Schutzhundeausbildung in privater Hand zu
unterstützen.

Da dieses Verbot den u.a. Gesetzestexten bereits immanent ist, werden folgende Maßnahmen empfohlen:

1. Anforderung von Stellungnahmen der zuständigen Gremien (Landesinnenministerien, Bundesministerium) zu der Frage, warum die u.a. gesetzlichen Bestimmungen bis heute bzgl. der Schutzhundeausbildung nicht umgesetzt wurden.

2. Prüfung der Möglichkeiten rechtlicher Schritte und Klagemöglichkeiten gegen die Schutzhundeausbildung in privater Hand und der diesbezüglichen mangelnden Umsetzung der gesetzlichen Vorlagen durch die Behörden.

3. Wir rufen auf zur Bildung eines Arbeitskreises zur Durchsetzung des Verbotes der Schutzhundeausbildung.

Überblick über die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen der Bundesländer:

Brandenburg:
§ 8 Gefährliche Hunde
(1) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten: Hunde,
bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht, Ausbildung
oder Abrichten von einer über das natürliche Maß hinausgehenden
Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen in ihrer
Wirkung vergleichbaren, Mensch oder Tier gefährdenden Eigenschaft
auszugehen ist,

Bayern
Kampfhunde sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer
Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteeigerten
Aggressivität gegenüber menschen oder Tieren auszugehen ist

Berlin
(2) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten darüber
hinaus Hunde, die ... 4. auf Angriffslust oder über das natürliche
Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Schärfe oder andere in der
Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet oder trainiert
wurden. ... § 8 Abrichten und Züchten von Hunden (1) Das Abrichten
zu Hunden nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 ist verboten. Bei der Aufzucht und
Ausbildung eines Hundes ist insbesondere auf die Heranbildung eines
für Mensch und Tier sozialverträglichen, dem Halter jederzeit Folge
leistenden Hundes hinzuwirken.

Baden Württemberg
§ 1
Kampfhunde
(1) Kampfhunde im Sinne dieser Verordnung sind Hunde, bei denen
aufgrund rassespezifischer Merkmale, durch Zucht oder im Einzelfall
wegen ihrer Haltung oder Ausbildung von einer gesteigerten
Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren
auszugehen ist.

Bremen
Artikel 1
Gesetz über das Halten von Hunden
§ 1
Gefährliche Hunde
(1) Als gefährlich gelten Hunde,
bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass
sie Menschen oder Tiere beißen sowie Hunde, die bereits Menschen
oder Tiere gefährdend angesprungen oder gebissen haben,die außerhalb
des Jagd- oder Hütebetriebes zum Hetzen oder Reißen von Wild oder
Vieh neigen oderbei denen von einer durch Zucht, Ausbildung oder
Abrichten herausgebildeten, über das natürliche Maß hinausgehenden
Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen, in
ihrer Wirkung vergleichbaren Menschen oder Tiere gefährdenden
Eigenschaft auszugehen ist.

Hamburg
§ 5
(1) Hunde dürfen nicht mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität
und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren gezüchtet oder
ausgebildet werden.

Hessen
(2) Gefährlich sind auch die Hunde, die
durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine über das
natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust,
Schärfe oder eine andere in ihren Wirkungen vergleichbare mensch-
oder tiergefährdende Eigenschaft besitzen,

Mecklenburg-Vorpommern
Als gefährlich gelten nicht nur die sogenannten Kampfhunde. Darunter
fallen alle Hunde, ... - bei denen sich durch Zucht oder Ausbildung
gefährliche Eigenschaften herausgebildet haben, wie etwa eine über
das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust
oder Schärfe. Das wird generell bei den folgenden Hunderassen sowie
deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Rassen vermutet:

NRW
LHV:
§ 2 Begriffsbestimmungen
Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten:

a. Hunde, die auf Angriffslust oder Kampfbereitsschaft oder Schärfe
oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet
werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum
Schutzhund oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder
abgeschlossen haben Landeshundegesetzentwurf: (3) Im Einzelfall
gefährliche Hunde sind 1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem
Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder
gekreuzt worden sind,

2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum
Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden
ist,

Rheinland Pfalz
§ 1 Gefährliche Hunde
(1) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten:
...
4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende
Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer
Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben. (2) Hunde der
Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und
Staffordshire Bullterrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen
abstammen, sind gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes 1.

Saarland
2. Das Halten aller Hunde, unabhängig von der Rasse, die auf
Angrifflust oder Schärfe gezüchtet oder ausgebildet worden sind, ist
verboten. Ebenso ist es verboten, Hunde auf Angriffslust oder
Schärfe abzurichten oder solche Hunde zu züchten.

Schleswig Holstein
(2) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten ferner:
Hunde, die durch rassespezifische Merkmale, Zucht, Haltung,
Ausbildung oder Abrichten eine über das natürliche Maß hinausgehende
Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihrer
Wirkung vergleichbare, Mensch oder Tier gefährdende Eigenschaft,
insbesondere Beißkraft und fehlende Bisslösung, besitzen,

Thüringen
§ 1
Gefährliche Hunde
Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten:
1. Hunde, die auf Angriffslust oder über das natürliche Maß
hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf andere in der
Wirkung gleichstehende Merkmale gezüchtet, ausgebildet oder
abgerichtet sind,

Wo bleibt die Umsetzung dieser Verbote und Auflagen? Bevor das nächste Kind stirbt.

Zitat Ende

Gruß
tessa




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  • 26. April 2024
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Hi tessa ... hast du hier schon mal geguckt?
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...da hat wohl jemand (absichtlich) überlesen, daß in den LHV'en der Schutzdienst als Sporthunde-Ausbildung nicht unter 'Ausbildung zum Nachteil des Menschen' fällt.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß ein solches Unternehmen (Wunsch nach Verbot der Sporthunde-Ausbildung) von Erfolg gekrönt sein wird.

Der Rest...VPG macht den Hund also schmerzunempfindlich. Wenn's nicht so traurig wäre, könnte man lachen.

Die Rangordnung wird durch VPG in Frage gestellt.Hier wird (wieder einmal) vergessen, daß der SchD nur einen Teil der VPG ausmacht. Aber auch im SchD selbst habe ich noch keinen Hund erlebt, der sich währenddessen oder danach plötzlich in einer höheren Position der Rangordnung wähnte. Der Hund hat im Gegenteil sein Erfolgserlebnis (Ärmel) nur dann, wenn er sauber arbeitet, die Befehle ausführt und also sicher in der Hand des HF steht.

Aggessionslernen. Diese Gefahr besteht bei jeder (!) unsachgemäßen Beschäftigung mit dem Hund.

Der Mensch als Beute. Ich werde es langsam etwas müde, aber wiederhole es zum x-ten mal: Nicht der Mensch ist bei VPG das 'Ziel' des Beutetriebes, sondern einzig und allein der Schutzarm.

Zitat dieser VPG-Gegner:
'NRW
LHV:
§ 2 Begriffsbestimmungen
Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten:

a. Hunde, die auf Angriffslust oder Kampfbereitsschaft oder Schärfe
oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet
werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum
Schutzhund oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder
abgeschlossen haben Landeshundegesetzentwurf: (3) Im Einzelfall
gefährliche Hunde sind 1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem
Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder
gekreuzt worden sind,

2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum
Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden
ist'

Tatsächlicher Wortlaut der betreffenden Stelle in der HVO für NRW:

'Die Ausbildung zum Schutzhund bzw. die Ausbildung zum Nachteil des Menschen ist nicht mit der Schutzdienst- oder Sporthundausbildung des Hundes zu verwechseln. Bei der Schutzdienst- oder Sporthundausbildung wird lediglich der Beutetrieb des Hundes gereizt und seine bereits erlernte Unterordnung (Gehorsam) auch und gerade in Trieb- und unter Stresssituationen geprüft. (...) Hunde, die eine ordnungsgemäße Schutzdienst- oder Sporthundausbildung begonnen oder erfolgreich abgeschlossen haben, fallen insofern nicht unter §2 Buchstabe a).'

Alexis

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-sic gorgiamus allo subjectatos nunc-


 
Al, nicht nur VPG-Gegner sondern auch Gegner bestimmter Rassen, z.B. DSH
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Es ist immer wieder erschreckend wie wenig manche Menschen wissen, aber wie laut sie mit ihrem Nichtwissen brüllen...

watson
 
In der Hoffnung, nicht mißverstanden zu werden:

Watson :verlegen:) man muß nicht Gegner einer bestimmten Sache sein, um sie dennoch selbstkritsch mal auf den Prüfstand stellen zu können.

Ob ein generelles Verbot sinnvoll wäre, bezweifle ich, da ich persönlich es auch nicht für angebracht halte. Aber: die Durchleuchtung der Ausbildungsmethoden der einzelnen Hundevereine-/Plätze würde m.E. durchaus Sinn machen, denn da liegen die tatsächlichen Risiken.

Sab.:verlegen:)


 
Korrekt Sabine, aber leider nicht das, was die o.g. Gruppe fordert.
Diese verlangt ja nun tatsächlich ein generelles Verbot der VPG.

Gruß
Alexis

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-sic gorgiamus allo subjectatos nunc-


 
Also:
ich bin Schutzhundesportler
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-begeisterter- , trotzdem oder gerade deswegen, geb ich Sabine Recht.
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Wir brauchen uns nichts vormachen, es gibt immer noch Hundeplätze auf denen die Schutzhundeausbildung mit mittelalterlichen Methoden praktiziert wird und die verboten gehören:
z.B.
- Hetzen eines 10-monate alten Hundes mit der Peitsche über Wehr
- Ausbildung mit zwei Teletakgeräten: eins zum Einbeißen, eins zum Auslassen
- Ausbildung über Schmerz bzw. Wehr
- Mißachtung des Alters und der Belastbarkeit der Hunde
-Leinen um Hoden bzw. Penis, um den Hund zu Aus zu bringen
- Mißachtung jeglicher triebmotivation, bzw. Trieblagen
all diese Dinge können auf einigen Hundeplätzen beobachtet werden, mal abgesehen davon, daß es blanke Tierquälerei ist, können einem die Hunde nur leid tun und es ist ein kreuzgefährliches Unterfangen.
Im Übrigen finde ich solche Ausbildung nicht nur unschön, sondern halte die Halter bzw. Führer einfach für unfähig.
Solche " Hundefüher" betreiben keinen Sport, sie nutzen lediglich die Schutzhundeausbildung als legales Deckmäntelchen und sorgen so für Kritik an meinem Sport.
Zitat einer Zuschauerin auf meinem Hundeplatz von Samstag:" Der hat ja richtig Spaß ! Und ist trotzdem so brav....* erstaunt*"
Im Gespräch stellte sich dann raus, daß sie bis jetzt nur den Sport in Verbindung mit roher Gewalt zu sehen bekam..........den eigentlichen Sport, nämlich den Spaß des Hundes, das Teamdenken zwischen Mensch und Hund, den Spaß an einem gemeinsamen Spiel mit höchster Konzentration, mit freudigem Gehorsam, mit streßfreiem "Aus" und Vertrauen zwischen Hund und Helfer, waren dieser Frau unbekannt.
Wenn ich dann wieder sehe was manche ihren Hunden antuen, dies als Sport bezeichnen ........wird mir schlecht. Und da geb ich Sabine leider recht.Es ist blanke Tierquälerei und nicht zu vertreten.
quini


 
quini, Sabine,

diese Mißstände sind mir ebenso bekannt und verhaßt wie euch.
Hier stellt sich dann allerdings die Frage: Wie dem begegnen? Wie wirksam gegenarbeiten?
Ich halte es für schlicht nicht durchführbar, jeden einzelnen der Hundeplätze auf o.g. Zustände zu kontrollieren.
Wäre dann nicht tatsächlich ein Verbot der VPG die einzig mögliche Konsequenz?

Nachdenklichen Gruß
Alexis

P.S. Um Mißverständnissen vorzubeugen (für die die es nicht wissen:( Ich bin ebenfalls begeisterte Hundesportlerin.

MorticiaAFVTN.JPG

-sic gorgiamus allo subjectatos nunc-


 
Hallo Al + quini,

genau da sehe ich auch das Problem. Wenn die sogen. Schutzhundeausbildung immer und überall, auf allen Plätzen und von allen Ausbildern, so durchgeführt würde wie die Befürworter hier im Forum das in der Theorie proklamieren würde ich meine Ansicht dazu vielleicht ändern. Obwohl ich auch dann noch immer nicht wüsste, was ein so ausgebildeter Hund in den Händen eines Privatmannes (oder auch Frau) soll.

Solange diese Garantie aber niemand geben kann bleibe ich ein Gegner dieses „Sports“ und begrüße diese Initiative. Ob man in dem Text des Aufrufs nun ein paar Fehler sieht oder nicht kann ja wohl nicht das Thema sein.

Eine Bitte Tessa: stell doch mal die Quelle oder Adresse der HP dieser Initiative hier rein.


-----------------------

Wolfs

AK Tierschutz Do.25.04.02, 18:00 Uhr Nds. Landtag Hannover, Raum 1207. Thema: das Schächturteil des Bundesverfassungsgerichts
 
Auch ich habe nichts gegen eine sauber praktizierte Schutzhundeausbildung, ich habe nur noch keine gesehen.
Darüber hinaus kenne ich nur einen einzigen Hund mit SchH3 und IPO3, der tatsächlich ausgeglichen und freundlich zu jedem ist. Alle anderen mir bekannten ScH-Hunde sind mehr oder weniger im Wehrtrieb.

Dazu ein paar Zitate aus

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Was macht den Reiz des Schutzdienstes aus?
Es gibt sicher viele Gründe warum die meisten Schutzhundler im Schutzdienst die Königsdisziplin sehen.

- Der Hund zeigt hier sein eigentliches, tierisches Verhalten im Verbellen und Beißen!

- Den Menschen reizt es ein hoch im Trieb stehendes Tier zu beherrschen!

- Das Minirudel HF und sein Hund bekämpfen zusammen einen Feind, den Helfer!
[/quote]Ich dachte immer es geht um Sport?

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Wird der Hund im Schutzdienst "scharf" gemacht?
Normalerweise nicht. Im Gegenteil zur leihenhaften Vorstellung von außenstehenden lernt der Hundeführer den hoch im Trieb stehenden Hund zu beherrschen als auch der Hund lernt mit seinen Trieben umzugehen. Es ist wichtig, daß der Helfer den Hund zum Hundeführer passend ausbildet. Der Hund sollte besonders in den Aggressionsbereichen nur so weit gearbeitet werden, daß der Hundeführer noch mit dem Hund "zurecht kommt". Bei "schwachen" Hundeführern muß daher vielleicht auf einen Teil des Potentiales des Hundes verzichtet werden.
[/quote]Ach so, ein schwacher Hundeführer kann nicht das ganze "Aggressionspotential" seines Hundes ausschöpfen.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Es ist wahrscheinlicher, daß ein Hund mit einem guten Beschützerinstinkt und Meutetrieb seine Hundeführerin privat verteidigt als ein nach VDH ausgebildeter Schutzhund der diese Wesensmerkmale eben nicht hat![/quote]Ach so, die werden dem VDH-Schutzhund "wegtrainiert" ?

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Das Teleimpulsgerät kann hier bei richtiger, sinnvoller und vor allem überlegter Anwendung durchaus Vorteile bieten!
[/quote]Hier hatte sich das Lesen dieser Sportseite für mich erledigt.


Ich bin sicher, dass das nur die Negativbeispiele sind von denen geredet wird.

Um Mißverständnissen vorzubeugen: Ich bin Mitglied eines Gebrauchs- und Schutzhundevereins. Ich bin dort regelmäßig auf dem Platz und mache nur noch Unterordnung, nachdem der Schutzdiensthelfer den regelmäßigen Gebrauchen einer Peitsche vonnöten hielt, da mein Hund sonst nicht in den richtigen Trieb kommt. Tja, die Unterordnung haben wir mit Spiel und Spaß aufgebaut. Als ich die BH machte hat mein Hund den Unterordnungs-Pokal gewonnen und ich wollte ihn nicht mal haben. Wir hatten beide einfach nur Spaß. Mein Hund und ich waren beide froh, als wir den Schutzhundesport ad acta gelegt haben.
Es gibt wiederum Hunde, denen dieser Sport im Blut liegt und die auch auf dem Teppich bleiben. Bei denen die Hundeführer aber auch auffällig oft mit Spaß, Spiel und Motivation arbeiten.
Und es gibt die anderen, die ihren Hund über den Platz treten, die ihn mit dem Stachel aus dem Arm ziehen, etc. Diese Spinner brauchen ihre Hunde als "Sportgerät" um Punkte zu machen. Wie armselig. Viele Schutzhundesportler werden nie verstehen, was es bedeutet ein Team zu sein. Hauptsache der Hund beißt.
Vor diesem Hintergrund sollte man die VPG wirklich verbieten, aber dann wird eben in Hinterhöfen gehetzt.
 
Selbst dem "sauber" (was immer das auch heißen mag - ist alles relativ) ausgeführten Schutzdienst kann ich nichts aber auch gar nichts abgewinnen, da es hierfür keinerlei Kontrolle gibt.

Ich hab Schutzhunde kennengelernt, bei denen durfte man den Arm nicht in die Höhe heben, ohne, daß sie dranhingen.

Ich habe Schutzhunde kennengelernt, die zitternd mit eingerolltem Schwanz auf dem Hundeplatz "gezogen" wurden, weil man sie einmal zuviel "getackert" hatte.

Und ich hab Hunde gesehen, die ihrem eigenen Hundeführer "im Eifer des Gefechtes" mal kurz den Arm ramponiert haben.

Und solange es keinerlei Überprüfung der einzelnen Ausbildungsmethoden und Plätze gibt, befürworte ich ein Verbot dieses Sports!

Beckersmom
comp.jpg


SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Beckersmom, genauso gut könnte man sagen wenn Du ein Verbot des Schutzhundesport forderst kann man ein absolutes Zuchtverbot für bestimmte Rassen fordern!!!

Was soll diese schwachsinnige Aussage?!
Ein Sport ist immer nur genauso gut wie die Ausbilder und Führer! Ebenso sind Rassen wie u.a. Bullterrier auch nur genauso gut wie ihre Besitzer!
Schwarze Schafe gibt es überall!!! Geht es aber darum einige Rassen vor einer Liste zu retten tut ihr alles dafür (teils auch wiet übertrieben), geht es um den Schutzhundesport so soll dieser gleich Verboten werden statt auf eien qualifizierte Ausbildung zu plädieren?!

*kopfschüttel*

LG
Ghostface
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Alexis:
Hier stellt sich dann allerdings die Frage: Wie dem begegnen? Wie wirksam gegenarbeiten?
Ich halte es für schlicht nicht durchführbar, jeden einzelnen der Hundeplätze auf o.g. Zustände zu kontrollieren.
Wäre dann nicht tatsächlich ein Verbot der VPG die einzig mögliche Konsequenz?

[/quote]
Gegenfrage:
So wie Staff & Co rein präventiv ausgerottet werden, damit keiner diese Hunde mehr aggressiv machen kann?
Hunde scharfmachen zur "Imagepflege" und weil "ein aggressiver Hund es voll bringt" wird trotz aller Verbote weiter praktiziert werden, es wären mal wieder die verantwortungsvollen VPG-Sportler, die wegen eines solchen Verbots ihren Sport aufgeben müssten.
Diese ganze Diskussion würde sich in Luft auflösen, wenn man endlich rasseunabhängige Wesensüberprüfungen für alle Hunde einführen würde.
Leider wird vielfach von LHV-Gegnern alles auf den DSH abgeschoben, diese Rasse ist natürlich das wahre Übel unserer Misere (Achtung Sarkasmus!!!). Alle DSH machen SchH und sind aggressiv. So einfach ist das.

online.dll


'A dog is NOT "almost human" and I know of no greater insult to the canine species than to describe it as such.' (John Holmes)
 
@ Wolf, Mom
biggrin.gif
, Ochsenziemer

wie immer lade ich Euch herzlich ein, würde mich eh mal freuen, Euch persönlich zu treffen
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, mir und meinen Hunden bei der Arbeit zu zuschauen. Meine Wauzis sind weder eingeschüchtert, noch getackert, noch irgendwo durchgeknallt..............
Ja, man kann uns sogar als Besuch beehren, ohne angefallen zu werden. Sera hatte mal das Vergnügen mein Rudel zu treffen und zu Hause zu sehen. Ich lade jeden herzlich ein.

Nun, was macht für ich die Faszination an diesem Sport aus?
Ganz einfach: die Freude meines Hundes, sein Wedeln, sein " Grinsen" wenn er auf den Platz darf.
Ehrlich gesagt, möchte ich das meiner Quini nicht vorenthalten, sie liebt es und für sie ist es die schönste Nebensache der Welt ohne Stachel, Tele und ohne Gewalt.
quini

 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Ghostface:
Was soll diese schwachsinnige Aussage?![/quote]Schwachsinn ist Voraussetzung für vieles...

@quini
Nun, dann ist Quini so drauf wie der Airedale von dem ich sprach
biggrin.gif
Es ist aber wohl leider nicht die Regel, vielleicht in 2 oder 3 Generationen. Ich kenne einen SVler, der seinen ersten Schäfer mit Stachel und Hauruck ausgebildet hat, weil er "es nicht besser wußte", sagt er. Seinen zweiten Hund hat er über Spiel und Motivation aufgebaut. Mit dem hat er dann auch vor (schlag mich) 4 oder 5 Jahren die bayrische Meisterschaft gewonnen. Man lernt halt nie aus.

@ghost, bones
Jeder von uns weiß, dass die Listung von Rassen sinnfrei ist. Und Mom schrieb etwas von "Und solange es keinerlei Überprüfung der einzelnen Ausbildungsmethoden und Plätze gibt".
Dies deckt sich doch mit Foderungen nach Hundeführerschein, Tierhalterhaftpflicht, Sachkundenachweis, etc für alle Rassen. Es kann doch nur im Interesse der richtigen Sportler (im Zweifelsfall hält sich eh jeder dafür) sein, den Schutzhundesport stärker zu kontrollieren und wesensschwache und übersteigert aggressive Hundeführer auszuschließen.
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wolf II:
Ob man in dem Text des Aufrufs nun ein paar Fehler sieht oder nicht kann ja wohl nicht das Thema sein.[/quote]

...lies bitte genauer, Wolf.
Es geht hier nicht um 'ein paar Fehler', sondern um das weglassen einer wichtigen Passage der LHV NRW.

Ghostface: Ich fordere dich hiermit auf, deinen Ton etwas zu mäßigen. Man kann dieses Thema auch diskutieren ohne persönlich zu werden!

bones: Ich habe tatsächlich nur eine Frage gestellt. Antworten interessieren mich hier sehr, da ich die schwarzen Schafe, die meinen Sport in Verruf bringen, gerne 'lahmgelegt' sähe. Nochmal: Ich bin selbst Hundesportlerin. Das heißt aber nicht, daß ich vor den Negativ-Seiten (von Sabine und Beckersmom angeführte Beispiele) meines Sportes die Augen verschließe.

Alexis

MorticiaAFVTN.JPG

-sic gorgiamus allo subjectatos nunc-


 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von bones:
Hunde scharfmachen zur "Imagepflege" und weil "ein aggressiver Hund es voll bringt" wird trotz aller Verbote weiter praktiziert werden, es wären mal wieder die verantwortungsvollen VPG-Sportler, die wegen eines solchen Verbots ihren Sport aufgeben müssten.[/quote]

...exakt bones!
Wüßte ich, daß ein Verbot der VPG tatsächlich etwas nützen würde, wäre ich die erste die für sich und ihren Hund halt eine andere Beschäftigung sucht.

Alexis

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@ Alexis: Du brauchst mich zu nix aufzufordern da ich das schreibe was ich für richtig halte!
Und ich wüßte auch nicht was an obiger Aussage persönlich war/ist?!

@ Ochsenziemer: Auch ich bin für eine vernünftige Ausübung des Schutzhundesport und ich verabscheue Plätze/Ausbilder die mit versuchen die Tiere über den Wehrtrieb auszubilden, oder mit Foltermethoden, oder oder oder ...

LG
Ghostface
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Ghostface : welch schwachsinniger Vergleich, um es mit deinen wie immer wohlgewählten Worten zu formulieren.
Lohnt sich ehrlichgesagt nicht, darauf einzugehen. Mich würde lediglich interessieren, inwiefern es manche bei der Verteidigung unserer Rassen übertreiben ?
Na ja, ansonsten schadets sicher nicht, noch etwas am Stil zu feilen.

Ich persönlich halte diesen Sport für überflüssig für Hunde in privater Hand, zumal er soviel Möglichkeiten zum Mißbrauch bietet, die man niemals völlig kontrollieren könnte.
Wäre es dann nicht sinnvoller, die Hunde auf eine der vielen anderen angebotenen Art und Weisen zu beschäftigen, die ihm sicherlich ebenfalls viel Spaß machen, um dem Mißbrauch keine Angriffsfläche zu bieten ?
Nur so als Gedankengang.

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Liebe Grüße,
Kirsten mit Daufi und Arco


[email protected]

Die Demokratie ist ein Staat,
dessen Souverän man unentwegt anschreien muß,
damit er nicht einschläft.(Richard Thoma)
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von bones:
Diese ganze Diskussion würde sich in Luft auflösen, wenn man endlich rasseunabhängige Wesensüberprüfungen für alle Hunde einführen würde.[/quote]

Bones, damit kommst du der Sache schon relativ nahe :verlegen:)

Sicher, Du wirst jetzt sagen, daß die BH (im verlängerten Sinne die Wesensüberprüfung) dem SchH(VPG) sowieso vorangestellt und ohnehin bereits auf 15 Monate Mindestalter für den Hund hochgesetzt wurde. Richtig.
Wie sähe denn die Sache aus, wenn man weitere BH's zur Pflicht macht, und zwar jeweils vor Beginn der nächst höheren SchH(VPG)-Stufe? Würde sich da nicht die Spreu vom Weizen trennen?

Die Sportler, deren Hunde korrekt ausgebildet wurden und deren Hunde auch weiterhin klar im Kopf sind, hätten da doch nichts zu befürchten, denn die Hunde würden die BH's doch mit Leichtigkeit absolvieren. Es wäre doch geradezu die Bestätigung und der Nachweis dafür, daß dieser Sport Hunde nicht entgleisen läßt.

Sab.

Ääh.... Kleiner Nachtrag: Eine BH würde ich auch gerne NACH einer z.B. bestandenen WH sehen.



 
Ach so, übrigens : ich bin kein vehementer Gegner dieses Sports, nur, um das nochmal klarzustellen.

Ich sehe nur nicht den Sinn einer solchen Hundeausbildung, wenn dabei ungleich mehr als bei anderen Sportarten für den Hund die Gefahr besteht, daß damit Blödsinn gemacht wird.


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Liebe Grüße,
Kirsten mit Daufi und Arco


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