Sachsen : Harte Bandagen für Hund und Herrchen

merlin

20 Jahre Mitglied
Großenhain

Harte Bandagen für Hund und Herrchen

Ein Hunde-Führerschein, Steuerbescheide und Gebühren sollen mit dem neuen Gesetz kommen

Selten war ein länderübergreifendes Gesetz so schnell beschlossene Sache wie das "Zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden". Bilder von der wilden Bestie und dem treuesten Freund - nichts spaltet die Meinungen derzeit mehr. Seit zwei Tagen ist das Gesetz in Kraft und nun soll es nach dem Willen des Gesetzgebers ganz schnell gehen.
Denn bis zum 31. Dezember müssen Herrchen und Frauchen ihren Pitbull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie Kreuzungen beim Ordnungsamt des Landkreises als gefährlichen Hund anzeigen. Bis jetzt sind vier Anmeldungen eingegangen. 23 Hunde der genannten Rassen sind der Behörde bereits bekannt. Haftstrafen oder Geldbußen bis 50 000 Mark drohen dem, der die neuen Regeln missachtet oder der sie umgehen will.
Wer jetzt glaubt, ihn betrifft das neue Gesetz nicht, der irrt. Auch mit Beißern jeder anderen Rasse wird kurzer Prozess gemacht. Alle Hunde, die sich gegenüber Menschen oder anderen Tieren als aggressiv erwiesen haben, gelten erst einmal als gefährlich. Und sei es der giftige Pinscher von nebenan. "In diesem Fall ist eine Einzelprüfung vorgesehen", sagt der Leiter des Ordnungsdezernats, Albrecht Hellfritzsch. Ein öffentlich bestellter Sachverständiger - vier gibt es derzeit im Regierungsbezirk - erstellt dann ein Gutachten. Die Kosten dieses Verfahrens muss der Halter selbst tragen. Versäumt Herrchen die Jahresfrist um seinen Hund anzumelden, muss er schon allein für diesen Behördengang bezahlen.
Automatisch wird ab nächstem Jahr für alle nicht angemeldeten Kampfhunde der "Führerschein" fällig. In einer theoretischen Prüfung bei Landratsamt und einer praktischen bei einem Hundesportverein oder einer Hundeschule muss er nachweisen, dass er über Wesen und Haltung seines Tieres Bescheid weiß. Kosten: mehrere hundert Mark. Geprüft wird aber auch jeder andere Besitzer, der einen auffällig gewordenen Hund hält.
Auch sonst dürfte für viele Freunde von Pits & Co die harmonischste Zeit des Jahres getrübt werden. Ihre Lieblinge müssen in der Öffentlichkeit strikt an die Leine und einen Maulkorb tragen. Der Abschluss einer Haftpflicht-Versicherung wird zum Muss. Alle Besitzer von Pitbull, American Stafford und Bullterrier müssen zudem ein Zertifikat vorweisen, dass ihrem Hund Nicht-Gefährlichkeit attestiert. Dafür verlangen Experten an die 300 Mark.
Ab sofort sind auch die Zucht und der Handel mit den drei genannten Rassen verboten. Verkauft werden dürfen lediglich noch die Tiere, die bis zum Jahresende angemeldet wurden. Das jeweilige Ordnungsamt muss den Kauf aber genehmigen. Und die Vierbeiner werden richtig teuer. Für einen Kampfhund flattert Herrchen künftig ein Steuerbescheid über etwa 600 bis 700 Mark ins Haus. Wie tief der Betroffene letztlich in die Tasche greifen muss, legt jede Kommune für sich fest. Doch so 1 000 Mark kommen schon mal locker zusammen. Ein Fakt, der Tierheimchefin Helga Nagel aus Riesa Sorge macht. "Ich ahne schon, was dann passiert. Die Hunde werden einfach bei uns angebunden", befürchtet sie. Wenn überhaupt. Einige sollen auch schon auf die Straße ausgesetzt worden sein. Sie hat grundsätzlich ein Problem mit diesem Gesetz. "Wir wehren uns vehement gegen die Abschaffung von einigen Rassen", sagt sie und erzählt weiter: "Ich kenne zum Beispiel seit 20 Jahren einen Bullterrier-Züchter, der ganz verantwortungsvoll mit den Tieren umgeht." Einen Hundvon Geburt an mit einer Waffe gleich zu setzen, das könne sie nicht befürworten.
Sorgen machen sich Tierschutz-Verbände vor allem, weil sie sich fragen: Was wird dann aus den unvermittelbaren Rassen, die jetzt schon in den Heimen sitzen? Eine klare Antwort weiß auch das Landratsamt noch nicht. "Diese Frage", so Albrecht Hellfritzsch, "kann zurzeit nicht eindeutig beantwortet werden."
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Quelle : SZ-Online
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  • 28. März 2024
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Hi merlin ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
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Jedes Bundesland macht sich sein Gesetz,das Geld klingelt und der Hundehalter muss bluten...WIE LANGE MÜSSEN , KÖNNEN und WOLLEN WIR UNS DAS GEFALLEN LASSEN.
Menschen schaffen sich Hunde als Freund und Lebensgefährten an , nicht als Waffe.
Dafür kann man sich ehr eine echte Waffe zulegen,wenn man das möchte.
Aber die Beamten sitzen in Ihren Villen und bekommen vom Leben im Alltag überhaupt nichts mit...

MfG Mario
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von merlin:

Denn bis zum 31. Dezember müssen Herrchen und Frauchen ihren Pitbull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie Kreuzungen beim Ordnungsamt des Landkreises als gefährlichen Hund anzeigen.
[/quote]

Sowie deren Kreuzungen untereinander!!! War wahrscheinlich nicht so geplant,aber so steht es in der Durchführungsbestimmung. Da geht noch was!



silly.gif
Bulli

Tbang@t-online.de
ICQ:25624310
 
"LÄNDERÜBERGREIFENDES GESETZ" - hab ich was verpasst, oder ist damit die sächsische "HVO" gemeint?

Rottigrüße von Vera
 
Hi !

Geht mal zu Verordnungen und Rechtliches - Durchführungsbestimmungen Sachsen sind nicht da -

jetzt sind sie da.


Schöne Grüße

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merlin
bigball3.gif
 
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