Natürlich gibt es die Möglichkeit ein Gegengutachten machen zu lassen, aber erstens läuft uns gerade Die Zeit weg...hier ist es so das du eine Haltererlaubnis brauchst das der Hund bleiben darf und die bekommt man hier eigentlich nur wenn berechtigtes Interesse besteht, heisst im Normalfall nur wenn du ihn hier aus dem Tierheim holst. Bei uns ist es so, dass wir ihn als doggemix bekommen haben und nicht davon ausgehen konnten das es ein listenhund sein könnte. Genau so wurde es uns zum Glück schon vom Amt schriftlich bestätigt.
Zweitens sieht er mitlerweile schon so aus als könnte irgendetwas listenmäßiges drin sein ...
Auch wenn er für einen staff viel zu schwer und groß ist ( steht sogar auch so im Gutachten)
Jetzt ich muss natürlich erstmal alle Auflagen erfüllen. Hier in Rheinland-Pfalz gibt es keinen Wesenstest, hier ist es die Sachkundeprüfung, die aus einem theoretischem und einem praktischem Teil besteht.
Ich war ja extra beim Anwalt, dieser hat mir zum Gentest geraten, unsere Freude über das Ergebniss des Test hielt aber leider nicht lange an, da das Amt den Test in keinster Weise anerkennt.
Laut Anwalt könnten wir Klage einreichen usw....das Problem ist das es mich direkt nochmal mindestens 2000euro kosten würde, wenn es dabei bleiben würde, hätte ich das auch gemacht, aber das ganze kann 5stellig werden wenn wir verlieren.
Außerdem können sie ihn mir ohne Haltererlaubnis Ruck Zuck wegholen wenn sie mir böse wollen. Davor hab ich am meisten Angst deshalb gehen wir jetzt erstmal diesen Weg und sehen dann weiter...ohje der Text ist etwas länger geworden..