Hallo
Ich habe schon die Suche genutzt und mir die Verordnung durchgelesen, aber so ganz schlau werde ich daraus nicht. Vielleicht weiß ja jemand von euch Bescheid.
Es geht um einen Staff, der mich gelegentlich am Wochenende in Hamburg besuchen soll. Leine und Maulkorb ist klar. Aber brauche ich einen Sachkundenachweis um mit ihm Gassi zu gehen? Laut Verordnung braucht man ja keine Halteerlaubnis etc, wenn der Hund weniger als zwei Monate da ist. Also wenn ich das richtig verstanden hab Google spuckt mir auch nur komische Ergebnisse aus, wo es um Prüfungen mit Hund geht....
Also meine konkrete Frage ist, darf ich in HH am Wochenende gelegentlich nen Staff betreuen und mit ihm Gassi oder muss ich dafür nen Sachkundetest oder so machen?
Liebe Grüße
Sarah
Also ich hab lieber per Mail nachgefragt, dann hab ich es schriftlich....man weiß ja nie^^
Also falls irgend jemand mal vor der gleichen Frage steht, nein, man muss hier dafür keine Sachkunde machen. Aber halt ansonsten das Hundegesetz befolgen logischerweise....also nehm ich mal an man darf auch nicht vorbestraft sein etc
Hallo zusammen,
gibt es hier jemanden aus Kassel oder näheren Umgebung der über Erfahrungen bzgl. Wesenstest und Sachkundenachweis (Vorbereitungen,Vorgehensweise, Ablauf, Tipps/Empfehlungen etc.) berichten kann?
Evtl. Empfehlungen für einen bestimmten Prüfer?
Ich freue mich auf eure Antworten...
@Zeus150912 Also ich habe ihn gefragt, so direkt aus dem Gedächtnis hatte er keinen Namen parat aber er fragt nochmal bei den anderen Trainern bzw schreibt welche an die in RLP arbeiten.
Dauert aber 2-3 Tage, ich weiß ja nicht wie eilig es bei euch ist.
Ansonsten kannst du vielleicht noch bei...
Nur am Rande, diese "Übergangsregel", also quasi die automatische Sachkunde bei langjähriger Hundehaltung, ist in NRW 2016 aus dem LHG gestrichen worden. In NRW müsste daher theoretisch jetzt auch jeder nach 2016 neu Hinzugezogene mit 20/40 Hund die Sachkundeprüfung ablegen.
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