Rudolstadt / Giftköderwarnung / 16.11.2001

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Ninchen

KSG-Ostwestfale™
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Giftköderwarnung für Thüringen

Rudolstadt/Thüringen, 15.11.01

Hundehalter in Rudolstadt sind besorgt. Vor allem im Bereich des Rudolsparkes aber auch in Schwarza ist es vorgekommen, dass sich Tiere über die Nahrungsaufnahme vergiftet haben. Eine junge Hundebesitzerin hatte noch Glück im Unglück. Auch ihr Hund litt nach einem Spaziergang durch den Rudolspark an Vergiftung, erbrach sich, musste schließlich über einen Tropf ernährt werden. Aber mit Medikamenten und einer aufwendigen Behandlung beim Tierarzt konnte das noch junge Tier gerettet werden. Andere Hunde sind daran verstorben. Kleine Wiener Würstchen oder Fleichbällchen gespickt mit Metallspitzen und Nadeln, so sehen die Lockmittel aus, mit denen bisher unbekannte Täter den Tieren Leid zufügten. Auch Kaugummis mit Rattengift soll es schon gegeben haben.

Wie die Giftköder aussehen, kann auch Tierarzt Dr. Volkmar Weidmann aus eigener Praxiserfahrung bestätigen. "Gehacktes-Stücke groß wie ein 20-DDR-Mark-Stück, mit Stecknadeln, die in alle Himmelsrichtungen zeigen, habe ich in meiner Praxis gesehen. Es sind Hunde daran gestorben, die dies mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit aufgenommen haben". Allerdings lagen die ihm bekannten Vorfälle schon einige Zeit zurück. Untersuchungen bei Hunden auf Fremdkörper bzw Gifte sind sehr aufwendig. In jedem Falle sind damit Schrecken und Kummer für Besitzer und Hunde gleichermaßen verbunden.

Wer tut so etwas, fragen sich die Hundehalter und wollen vor allem eines: Dass die Öffentlichkeit darüber Bescheid weiß. Am besten gar nicht mehr in den Rudolspark mit Hunden gehen und wenn doch, dann besonders gut auf die Vierbeiner aufpassen, so ihr Hinweis.

Wenn der Tierarzt Vergiftungssymptome bestätigt hat, dann rät auch die Polizei den betroffenen Tierhaltern, dies in den konkreten Fällen der nächsten Polizeiinspektion mitzuteilen, da es sich hierbei um eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes handelt. Demnach drohen den Tätern Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

LG
Ninchen
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