Rottweilerhalterin legt Einspruch gegen Strafbefehl ein

Moe

20 Jahre Mitglied
14.12.2001

Einspruch gegen den Strafbefehl

menden. (cpl) Mitte August hat die Rottweiler-Hündin Floh die damals sechs Jahre alte Alina Lesch
in der Privatstraße Am Vogelsang ins Gesicht gebissen und schwer verletzt. Bis jetzt ist die
Tragödie nicht gesühnt. Damals ging ein Aufschrei der Empörung durch Menden.

Zwar hat das Amtsgericht Menden auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über eine
nicht einmal vierstellige Summe erlassen, doch dagegen hat die Hundebesitzerin Einspruch
eingelegt. Zur Zeit verhandeln Gericht und Anwalt der Beschuldigten, ob das Verfahren gegen
Zahlung einer Geldbuße eingestellt wird.

Rottweilerhündin Floh ist - wie berichtet - inzwischen eingeschläfert worden. Die Wunden von Alina
sind zwar verheilt, doch ist nach wie vor ungewiss, ob Narben bleiben, die in späteren Jahren einen
chirurgisch-kosmetischen Eingriff notwendig machen. Diesen Vorbehalt haben Alinas Eltern
gemacht, die die Hundebesitzerin bekanntlich angezeigt haben. Den seelischen Schock hat das
kleine Mädchen offenbar überwunden. Seine Eltern bedanken sich auf diesem Wege bei all denen,
die ihnen ihr Mitgefühl ausgedrückt haben. Geblieben ist eine Störung des nachbarschaftlichen
Friedens. Denn Floh lebte "gleich nebenan".Die Schuldfrage sah das Gericht offenbar weniger
gering an. Die Höhe der Geldstrafe spricht da Bände.
 
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