900 € Strafe für Bespucken von Rottweilerhalterin NRW

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Sera und Rest

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900 € Strafe für Bespucken von Rottweilerhalterin


Wipperfürth/NRW, 8.1.02

Das Amtsgericht Wipperfürth wertet Spucken ins Gesicht als Körperverletzung. Es war im Mai letzten Jahres. Eine 66-jährige Rentnerin ging mit ihrem Rottweiler an einem Freitag Nachmittag an der Wuppervorsperre spazieren. Der Hund war nicht angeleint.

Langsam näherte sie sich dem Pavillion, wo sich eine Gruppe Jugendlicher aufhielt und betrank. "Die Mädchen hatten Angst und ich bat die Frau zuerst höflich, den Hund anzuleinen", sagt der Angeklagte aus. Die Rentnerin erinnert sich anders. "Eh Alte, lein den Hund an", soll der 22-jährige Mann aus Hückeswagen gerufen haben. Als sie darauf aufmerksam machte, dass der Hund nicht angeleint werden müsse, weil er von den Behörden als ungefährlich eingestuft wurde, eskalierte die Situation. Die angetrunkene Gruppe beschimpfte und beleidigte nach Aussage der 66-jährigen immer weiter. Sätze wie "Du Hure, du Nutte, ich krieg dich" sollen gefallen sein. Mit zittriger Stimme schildert sie die Szene, die darin gipfelte, dass der Angeklagte ihr ins Gesicht gespuckt haben soll. Als die Frau, zu Hause angekommen war, verständigte sie die Polizei. Und wohl auch ihren Sohn. Das behauptet der vor Gericht stehende, arbeitslose Hückeswagener, denn dieser habe ihn kurz darauf verprügelt. Damit war aber noch nicht Schluss. Der Angeklagte soll anschließend auf das Grundstück der Schwester der Rentnerin eingedrungen sein und dort weitergepöbelt haben. Dabei stieß er nach Aussage der Schwester eine Morddrohung aus. Zu diesen Vorwürfen äußert sich der Angeklagte nur durch Kopfschütteln und "Was soll ich dazu sagen". Der Richter fragt am Ende: "Findest Du es eigentlich normal, wenn sich Jugendliche, die keine Arbeit haben, am helllichten Tag betrinken?" und verdonnert ihn zu einer Geldbuße in Höhe von 900 Euro für "proletenhaftes" Verhalten.

Quelle:

Bis dann Sera


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