Revision in Niedersachsen

Dobi

20 Jahre Mitglied
Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten
29.08.01

Gefahrtier-VO /Urteil des OVG Lüneburg:

Bartels hat Revision eingelegt


13 Normenkontrollverfahren hätten dem Oberwaltungsgericht Lüneburg vorgelegen. Vier, alle Verfahren abdeckende Grundsatzurteile habe das Gericht gefällt und am 30. Mai mündlich verkündet. Zwei schriftliche Urteile seien dem Landwirtschaftsministerium inzwischen zugestellt worden, gegen beide habe er Revision eingelegt, teilte heute Minister Uwe Bartels mit. Grundsätzlich habe das Gericht die niedersächsische Gefahrtier-Verordnung bestätigt und keine Veranlassung gesehen, sie zu kritisieren oder außer Kraft zu setzen.

Die erste Revision, eine so genannte Anschlussrevision, sei ausschließlich aus prozessrechtlichen Überlegungen erforderlich gewesen, um einen eventuellen juristischen Streit über die nicht auszuschließende Möglichkeit einer Teilrechtskraft gar nicht erst aufkommen zu lassen. Sicher gestellt worden sei dadurch, dass die Niedersächsische Gefahrtier-VO zumindest bis zur Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichtes unverändert in Kraft bleibe.

Die zweite Revision richte sich gegen die "Lüneburger Auffassung" einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung der so genannten Schutzhunderassen. Der das Urteil verkündende Richter hatte am 30. Mai ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich "die Erfassung weiterer Schutzhunderassen habe aufdrängen müssen", und nannte dabei den Schäferhund, den Boxer und die Dogge. Sollte sich das Land dieser Auffassung nicht anschließen, "komme nur in Betracht, die Erfassung der Rassen Dobermann und Rottweiler mit ihren Kreuzungen für nichtig zu erklären".

Diese Auffassung teile ich nicht, begründete Bartels die Revision. Schließlich hätten inzwischen vergleichbare obergerichtliche Urteile in Mecklenburg-Vorpommern und in Berlin genau das Gegenteil bestätigt. Die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes sei dann nicht gegeben, wenn sachgerechte Erwägungen die Abweichung erlauben, hätten die Oberverwaltungsrichter in Mecklenburg entschieden. Eine Auffassung, die sich mit seiner decke, so Bartels weiter, immerhin handele es sich um eine Gefahrenabwehrmaßnahme zum Schutze der Menschen. Er erwarte vom Bundesverwaltungsgericht ein eindeutiges Urteil, das für ganz Deutschland ein einheitliches Vorgehen bringe.
NOCH FRAGEN ?


Quelle:


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Wolfgang,Angela,Sabrina
Rambo+Gina
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BILD (Hannover-Umland) veröffentlicht heute mit Miniartikel auf Seite 7:

KAMPFHUNDE-VERORDNUNG BLEIBT

Hannover - Die Kampfhunde-Verordnung bleibt in Kraft, so Agrarminister Bartels (SPD). Obwohl zwei Urteile gegen die Verordnung vorlägen.
Bartels weigert sich, Schäferhunde als Gefahrtiere einzustufen, hat Revision eingelegt.
------------------------
Ende Nachricht

Geht es Bartels eigentlich noch immer um seinen vielzitierten Menschenschutz? Oder jetzt doch wohl eher um den Schutz seines eigenen Hinterns? Will er seine Bauernschaft nicht noch mehr verärgern?
Sind halt nur so meine ersten Gedanken.
Damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich will keine Rasse auf der Liste sehen!!!

Gruss
Odin
 
hat jemand eine ahnung, wie lange so ein revisionsverfahren dauert?
und bis zu dem abschluß dieses verfahrens bleibt die alte lhv in kraft, da die neue noch nicht rechtskräftig ist!

mit kämpferischen grüßen
andrea
 
Hi andrea,

keine Ahnung, aber werde mich sicher unhören.

Wie Gut das ich mit meinem Rotti doch noch den WT gemacht habe.

Der Termin war nämlich 3 Tage nach deR Urteilsverkündung, und ich war in versuchung geraten
die Kohle zu sparen.
 
Hallo Leute,

Ich habe heute vom OVG Lüneburg erfahren, das die Landesregierung tatsächlich gegen das Urteil Nr. 4333/00 (Rottweiler und Dobermanns sind Gebrauchshunde)Revision eingelegt hat und somit das Verfahren in Berlin ausgetragen wird.

Auf die Frage, wie lange ein Revisionsverfahren dauert erhielt ich die Antwort:
Es kann schon in ein paar Monaten oder aber auch in Jahren entschieden werden. Das kommt darauf an wie wichtig und dringlich die Sache angesehen wird.

Es ist aber auch zum verzweifeln, wer soll denn da noch durchblicken. Das VG Hannover entscheidet dass die gesamte GefahrTVO nichtig ist, das BundesVG lässt aber die Revision gegen die Urteile gegen die GefahrtierVO zu.

Ich steige jedenfalls bald nicht mehr dran lang.

Tschau
Michi
 
hallo michi, et. all

"Urteil Nr. 4333/00 (Rottweiler und Dobermanns sind Gebrauchshunde)"

das verstehe ich nicht. haben die nur gegen einen teil revision eingelegt? heißt das, barthels möchte alle auf die liste? und das gesetzlich abgesegnet?

"Das kommt darauf an wie wichtig und dringlich die Sache angesehen wird."

ja, wie wichtig ist es denn? und alles hängt an berlin.

berliner, geht zur wahl! ampel? spd + pds? was ist besser für uns?

mit kämpferischen grüßen
andrea
 
Katty: schau zu näheren Infos über den Trotzkopf z.B. mal hierein:


und z.B. hier:



a_ti_f01.gif

shevoice
 
hallo shevoice,


ich kenne die threads. das hier ist der 4. zum gleichen thema.
das beantwortet aber nicht meine frage:
ob barthels gegen das gesamte urteil oder nur gegen teile revision eingelegt hat.
ich heiße übrigens andrea.

mit kämpferischen grüßen
andrea
 
katty alias andrea:
smile.gif


Achso - das weiß ich allerdings auch nicht - ich schätze aber schon gegen das Gesamturteil, denn er will ja die Hundeverordnung in ihrer Ursprünglichkeit behalten.

a_ti_f01.gif

shevoice
 
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