Bei Fundtieren ist es richtig, dass der Besitzer ein halbes Jahr nach Funddatum Anspruch auf sein Tier hat.
Da TH aber die Tiere nicht ein halbes Jahr in Verwahrung nehmen können bevor sie vermittelt werden dürfen, steht zb. in unseren Verträgen, dass das Tier erst nach einem halben nach Funddatum in den endgültigen Besitz des neuen Besitzer übergeht.
Vorher gibt es eine kürzere Fundfrist (meistens 2 Wochen) nach der die TH die Fundtiere vermitteln dürfen.
Bei Sicherstellungen vermittel ich die Tiere erst nach einem schriftlichen OK der Stadt.
Somit kann die Stadt das Tier auch nicht einfach zurück holen.
Und vorallem haftet das TH auch nicht, wenn der ehemalige Besitzer Stress macht.
Deswegen finde ich die Story echt merkwürdig.
Leider hat sich der arme Mann im Falle des Kangals unwissentlich falsch verhalten (fühlte sich wahrscheinlich völlig überfordert
) und den Hund raus gerückt.
Ich denke die Stadt hat vollkommen falsch gehandelt mit der Wegnahme vom neuen Besitzer.
Oder das TH hat die Kangals ohne schriftliche Freigabe von der Stadt vermittelt............aber das kann ich mir kaum vorstellen.
Und zum Thema illegale Zucht: wahrscheinlich deshalb beschlagnahmt, weil er es nicht gewerblich gemeldet hat, sprich mehr als eine gewissen Anzahl (weiß grad nicht wie viele) Zuchthunde und wahrscheinlich keinen Paragraph 11- Schein...........den müssen Züchter meines Wissens bei einer bestimmten Anzahl von Hunden auch vorweisen.........aber das könnnen andere hier eventuell besser erklären.