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Sera und Rest
... wurde gelöscht.
Prozess um Hundegebell im Tierheim
Zweibrücken/R.-P., 1.2.02
Richter gestern vor Ort im Tierheim - Hintergrund: Klage von Anwohnern wegen Ruhestörung
Der "Vor-Ort-Gerichtstermin" des Prozesses, den die Interessengemeinschaft Ernstweilertal gegen das Tierheim angestrengt hat, war gestern ein ganz kurzer.
Die erste Kammer des Zweibrücker Landgerichts wollte sich einen Eindruck davon verschaffen, wie sich die Situation im Tierheim darstellt. Rechtsanwalt Hans-Ulrich Küttner, der den Kläger Heinz Hofer (Vorsitzender der IG Ernstweilertal) vertritt, formulierte noch einmal die Forderungen: "Der Tierschutzverein soll geeignete Maßnahmen ergreifen, damit das Hundegebell zwischen 13 und 15 Uhr sowie von 19 bis 6 Uhr unterbleibt."
Seitens der Beklagten waren der erste Vorsitzende des Tierschutzvereins, Fritz Heidenreich, und dessen Rechtsanwalt Heinz Kakuk zugegen. Die erste Kammer des Landgerichts setzte sich aus den Richtern Rainer Oberkircher, Rudolf Schneider und Gisela Frühauf-Franke zusammen. Schneider fütterte sein Diktiergerät mit der Information, dass zwischen dem Haus des Klägers und dem Eingang zum Tierheim etwa 130 Meter liegen. Wie Fritz Heidenreich der Kammer erklärte, befindet sich unmittelbar hinter dem Eingang ein Gehege, in dem die Polizei am Wochenende oder nachts aufgegriffene Hunde unterbringt.
Eine frei laufende Bewohnerin des Tierheims, Colliehündin "Fanny", gesellte sich während des Ortstermins zur Runde und schnüffelte an Klägeranwalt und Beklagten gleichermaßen interessiert. Erneut kam Schneiders Diktiergerät zum Einsatz, als ihm Heidenreich erläuterte, dass das Tierheim über insgesamt 38 Hundezwinger verfügt, die vor allem in der Urlaubszeit im Sommer voll ausgelastet seien. Und das war's auch schon mit der "Open-Air-Gerichtsverhandlung".
Laut Richter Rudolf Schneider wird der Prozess am 15. März fortgesetzt. Dabei sei vieles denkbar: "Es ist nicht auszuschließen, dass dann schon das Urteil gesprochen wird. Möglicherweise müssen aber noch weitere Zeugen vernommen oder ein Gutachter eingeschaltet werden."
IG: "Die Stadt hätte viel weiter
ins Tal hinein gehen müssen"
Die vom Tierheim ausgehenden Lärm- und anderen Belästigungen waren auch Thema in der jüngsten Sitzung der Interessengemeinschaft Ernstweilertal. Der Stadt wurde dabei vorgeworfen, das Tierheim nicht vorausschauend geplant und zu nahe ans Wohngebiet gebaut zu haben. Man hätte weiter ins Tal hinein gehen und so Lärm vermeiden können, so der Tenor der Sitzung. Den betroffenen Bürgern sei nichts anderes übrig geblieben, als mit ihren Forderungen vor Gericht zu gehen.
Quelle:
Bis dann Sera
Nie vergessen wirst Du sein.
Zweibrücken/R.-P., 1.2.02
Richter gestern vor Ort im Tierheim - Hintergrund: Klage von Anwohnern wegen Ruhestörung
Der "Vor-Ort-Gerichtstermin" des Prozesses, den die Interessengemeinschaft Ernstweilertal gegen das Tierheim angestrengt hat, war gestern ein ganz kurzer.
Die erste Kammer des Zweibrücker Landgerichts wollte sich einen Eindruck davon verschaffen, wie sich die Situation im Tierheim darstellt. Rechtsanwalt Hans-Ulrich Küttner, der den Kläger Heinz Hofer (Vorsitzender der IG Ernstweilertal) vertritt, formulierte noch einmal die Forderungen: "Der Tierschutzverein soll geeignete Maßnahmen ergreifen, damit das Hundegebell zwischen 13 und 15 Uhr sowie von 19 bis 6 Uhr unterbleibt."
Seitens der Beklagten waren der erste Vorsitzende des Tierschutzvereins, Fritz Heidenreich, und dessen Rechtsanwalt Heinz Kakuk zugegen. Die erste Kammer des Landgerichts setzte sich aus den Richtern Rainer Oberkircher, Rudolf Schneider und Gisela Frühauf-Franke zusammen. Schneider fütterte sein Diktiergerät mit der Information, dass zwischen dem Haus des Klägers und dem Eingang zum Tierheim etwa 130 Meter liegen. Wie Fritz Heidenreich der Kammer erklärte, befindet sich unmittelbar hinter dem Eingang ein Gehege, in dem die Polizei am Wochenende oder nachts aufgegriffene Hunde unterbringt.
Eine frei laufende Bewohnerin des Tierheims, Colliehündin "Fanny", gesellte sich während des Ortstermins zur Runde und schnüffelte an Klägeranwalt und Beklagten gleichermaßen interessiert. Erneut kam Schneiders Diktiergerät zum Einsatz, als ihm Heidenreich erläuterte, dass das Tierheim über insgesamt 38 Hundezwinger verfügt, die vor allem in der Urlaubszeit im Sommer voll ausgelastet seien. Und das war's auch schon mit der "Open-Air-Gerichtsverhandlung".
Laut Richter Rudolf Schneider wird der Prozess am 15. März fortgesetzt. Dabei sei vieles denkbar: "Es ist nicht auszuschließen, dass dann schon das Urteil gesprochen wird. Möglicherweise müssen aber noch weitere Zeugen vernommen oder ein Gutachter eingeschaltet werden."
IG: "Die Stadt hätte viel weiter
ins Tal hinein gehen müssen"
Die vom Tierheim ausgehenden Lärm- und anderen Belästigungen waren auch Thema in der jüngsten Sitzung der Interessengemeinschaft Ernstweilertal. Der Stadt wurde dabei vorgeworfen, das Tierheim nicht vorausschauend geplant und zu nahe ans Wohngebiet gebaut zu haben. Man hätte weiter ins Tal hinein gehen und so Lärm vermeiden können, so der Tenor der Sitzung. Den betroffenen Bürgern sei nichts anderes übrig geblieben, als mit ihren Forderungen vor Gericht zu gehen.
Quelle:
Bis dann Sera
Nie vergessen wirst Du sein.