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herkules

10 Jahre Mitglied
Ist die private Weitergabe (innerhalb Kiels) eines Staffs in S-H erlaubt? Eigentlich eine TS-Geschichte, aber nun gibt es wohl private Interessenten.
Ich rufe Montag eh beim OA an, bin aber neugierig.
 
  • 14. Mai 2024
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Hi herkules ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 13 Personen
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Ist grundsätzlich erlaubt. Der bisherige Halter, der den Hund hoffentlich ordnungsgemäß angemeldet hatte, muß dem Ordnungsamt mitteilen, wer der neue Halter ist, der dann wiederum eine Haltergenehmigung beantragen muß. Die Akte wird meines Wissens von O-Amt zu O-Amt weitergegeben.
 
Schon mal vielen Dank für deine Antwort!
Jedes Bundesland muss ja sein eigenes Süppchen kochen....
 

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