Ist die private Weitergabe (innerhalb Kiels) eines Staffs in S-H erlaubt? Eigentlich eine TS-Geschichte, aber nun gibt es wohl private Interessenten.
Ich rufe Montag eh beim OA an, bin aber neugierig.
Ist grundsätzlich erlaubt. Der bisherige Halter, der den Hund hoffentlich ordnungsgemäß angemeldet hatte, muß dem Ordnungsamt mitteilen, wer der neue Halter ist, der dann wiederum eine Haltergenehmigung beantragen muß. Die Akte wird meines Wissens von O-Amt zu O-Amt weitergegeben.
@Lana
deshalb steht da auch "Edit", ich habe den falschen Link nicht rausbekommen. Eigentlich sollte er zu einer Bernersennenhündin führen, die dort Lajila heißt, sie ist dort auf der ersten Seite, das Foto allerdings öffnet sich nicht.