Sunny73
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Bundesregierung gegen Zucht und Import von Kampfhunden
Die Bundesregierung verabschiedete am 14.Juli 2000 ein Gesetz über bundesrechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung gefährlicher Hunde (Kampfhunde). Diese Maßnahmen sehen insbesondere vor: das Verbot des Imports gefährlicher Hunde bzw. die Notwendigkeit der Vorlage einer Genehmigung zum Import gefährlicher Hunde, die Erweiterung der Möglichkeit eines Zuchtverbots für gefährliche Hunde sowie die Strafbewehrung bei Verstößen gegen bestimmte landesrechtliche Verbote.
Darüber hinaus wird das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten noch im September 2000 eine auf das Tierschutzgesetz gestützte neue Hundeverordnung dem Bundesrat zuleiten, in der die Haltung und die Zucht von Hunden geregelt werden sollen. Dadurch soll ein Rückgang der - vielfach auf Haltungs- und Erziehungsfehlern beruhenden - Aggressivität von Hunden erreicht werden. Außerdem soll bei bestimmten Hunden die Zuchtzulassung von einem Wesenstest abhängig gemacht werden.
Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung kurzfristig auf die vermehrten, teilweise tödlichen Angriffe von Kampfhunden auf Menschen und ergänzt damit die bestehende Verantwortung der Bundesländer zur Abwendung von Gefahren, die von gefährlichen Hunde ausgehen.
Sunny the
Melanie & Staff-Bull Darius
Mail to: SunnyHH@gmx.net
http://www.sunny73.de.vu
Die Bundesregierung verabschiedete am 14.Juli 2000 ein Gesetz über bundesrechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung gefährlicher Hunde (Kampfhunde). Diese Maßnahmen sehen insbesondere vor: das Verbot des Imports gefährlicher Hunde bzw. die Notwendigkeit der Vorlage einer Genehmigung zum Import gefährlicher Hunde, die Erweiterung der Möglichkeit eines Zuchtverbots für gefährliche Hunde sowie die Strafbewehrung bei Verstößen gegen bestimmte landesrechtliche Verbote.
Darüber hinaus wird das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten noch im September 2000 eine auf das Tierschutzgesetz gestützte neue Hundeverordnung dem Bundesrat zuleiten, in der die Haltung und die Zucht von Hunden geregelt werden sollen. Dadurch soll ein Rückgang der - vielfach auf Haltungs- und Erziehungsfehlern beruhenden - Aggressivität von Hunden erreicht werden. Außerdem soll bei bestimmten Hunden die Zuchtzulassung von einem Wesenstest abhängig gemacht werden.
Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung kurzfristig auf die vermehrten, teilweise tödlichen Angriffe von Kampfhunden auf Menschen und ergänzt damit die bestehende Verantwortung der Bundesländer zur Abwendung von Gefahren, die von gefährlichen Hunde ausgehen.
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