VatosLocos32
Moin alle zusammen,
ich weiß dieses Thema wurde anscheinend schon etliche male hier im Forum durchgekaut,
trotzdem hoffe ich das mir der ein oder andere konkrete Antworten auf meine Fragen liefern kann.
Seit klein auf kenne ich es mit Hunden zusammen zu leben. Sogut wie jeder aus meiner Familie ist ein
Hundefreund und besitzt auch einen. Nun bin ich mittlerweile 22 Jahre alt und möchte mir meinen eigenen
Traum von einem vierbeinigen Partner erfüllen.
Seit ca. 4 Jahren jetzt bin ich mir sicher das ich unbedingt, und die betonung liegt auf unbedingt,
einen Blueline Pitbull o. Pitbull Mix oder einen Blueline Staffordshire Terrier haben möchte.
Meine Cousine besitzt selber einen sogenannten Listenhund (American Bulldogg),
durch Sie bin ich auf die ganzen Grundlagen und Vorkehrung gestoßen die für die Haltung
so eines Hundes einzuhalten sind.
Dennoch muss ich sagen das dieses, entschuldigt wenn ich es sage, aber dumme Gesetz mich total verwirrt. Dazu muss ich sagen das ich es total schwachsinnig finde das irgendwelche "Sesselpupser" da oben entscheiden, welcher Hund gehalten werden darf und welcher nicht. In meinen Augen sollte man ehr entscheiden welcher Mensch welchen Hund halten darf und welcher nicht. Denn laut meiner Meinung kommt es auf die Erziehung bei solchen Hunden an. Man sollte nicht gleich alle Hunde dieser Rassen unter einen Kamm scheren!!!!
Außerdem verstehe ich nicht Wieso es in manchen Bundesländern (z.B. Niedersachsen) komplett erlaubt ist und man sich dort nicht mit soviel Bürokratie rumschlagen muss.
Ich habe ernsthaft schon in betracht gezogen von NRW nach Niedersachsen zu ziehen nur um mir diesen Traum zu verwirklichen.
Aber letztendlich hab ich mich dafür entschieden zu bleiben, aus privaten, familären und arbeitstechnischen Gründen. Trotzdem muss es doch irgendeine Möglichkeit geben diesen Traum auch in NRW zu leben.
Zuerst einmal zu meinen jetzigen Kenntnissen zur Haltung:
- ich benötige einen Sachkundenachweis
- vorlegen eines Polizeilichen Führungszeugniss
- ich muss einen Test beim Tierartzt durchführen
(um was es dort nochmal genau geht, weiß ich gerade ehrlich gesagt nicht mehr)
- sollte ein Garten vorhanden sein, 1 Meter in die Tiefe und 2 Meter in die Höhe
Ich weiß, das es erlaubt wäre würde man einen Hund dieser Rase aus dem Tierheim übernehmen.
Nur gibt es bei uns in der Umgebung sehr sehr selten Angebote dieser Art.
Außerdem lege ich Wert darauf den kleinen Mann von klein auf Groß zu ziehen, sprich als Welpen.
Zudem steht im Gesetzestext das der Hund nur im "besonderen Interesse" gehalten werden darf,
Wieso? Muss ich einen Firma besitzen wo ich angebe das der Hund das Gelände beschützt z.B. oder was meint der Staat mit dieser Aussage?
Ist es nicht doch irgendwie, auf irgendeine Art und Weise (außer aus dem Tierheim)
möglich sich in Nordreihn-Westfalen so einen Hund anzuschaffen ohne Gefahr zu laufen das die Behörden ihn mir wieder weg nehmen? (was ich aufgarkeinfall in Kauf nehmen möchte!!) ???
Wäre Nett wenn mir jemand weiter helfen könnte.
Grüße,
VatosLocos32
ich weiß dieses Thema wurde anscheinend schon etliche male hier im Forum durchgekaut,
trotzdem hoffe ich das mir der ein oder andere konkrete Antworten auf meine Fragen liefern kann.
Seit klein auf kenne ich es mit Hunden zusammen zu leben. Sogut wie jeder aus meiner Familie ist ein
Hundefreund und besitzt auch einen. Nun bin ich mittlerweile 22 Jahre alt und möchte mir meinen eigenen
Traum von einem vierbeinigen Partner erfüllen.
Seit ca. 4 Jahren jetzt bin ich mir sicher das ich unbedingt, und die betonung liegt auf unbedingt,
einen Blueline Pitbull o. Pitbull Mix oder einen Blueline Staffordshire Terrier haben möchte.
Meine Cousine besitzt selber einen sogenannten Listenhund (American Bulldogg),
durch Sie bin ich auf die ganzen Grundlagen und Vorkehrung gestoßen die für die Haltung
so eines Hundes einzuhalten sind.
Dennoch muss ich sagen das dieses, entschuldigt wenn ich es sage, aber dumme Gesetz mich total verwirrt. Dazu muss ich sagen das ich es total schwachsinnig finde das irgendwelche "Sesselpupser" da oben entscheiden, welcher Hund gehalten werden darf und welcher nicht. In meinen Augen sollte man ehr entscheiden welcher Mensch welchen Hund halten darf und welcher nicht. Denn laut meiner Meinung kommt es auf die Erziehung bei solchen Hunden an. Man sollte nicht gleich alle Hunde dieser Rassen unter einen Kamm scheren!!!!
Außerdem verstehe ich nicht Wieso es in manchen Bundesländern (z.B. Niedersachsen) komplett erlaubt ist und man sich dort nicht mit soviel Bürokratie rumschlagen muss.
Ich habe ernsthaft schon in betracht gezogen von NRW nach Niedersachsen zu ziehen nur um mir diesen Traum zu verwirklichen.
Aber letztendlich hab ich mich dafür entschieden zu bleiben, aus privaten, familären und arbeitstechnischen Gründen. Trotzdem muss es doch irgendeine Möglichkeit geben diesen Traum auch in NRW zu leben.
Zuerst einmal zu meinen jetzigen Kenntnissen zur Haltung:
- ich benötige einen Sachkundenachweis
- vorlegen eines Polizeilichen Führungszeugniss
- ich muss einen Test beim Tierartzt durchführen
(um was es dort nochmal genau geht, weiß ich gerade ehrlich gesagt nicht mehr)
- sollte ein Garten vorhanden sein, 1 Meter in die Tiefe und 2 Meter in die Höhe
Ich weiß, das es erlaubt wäre würde man einen Hund dieser Rase aus dem Tierheim übernehmen.
Nur gibt es bei uns in der Umgebung sehr sehr selten Angebote dieser Art.
Außerdem lege ich Wert darauf den kleinen Mann von klein auf Groß zu ziehen, sprich als Welpen.
Zudem steht im Gesetzestext das der Hund nur im "besonderen Interesse" gehalten werden darf,
Wieso? Muss ich einen Firma besitzen wo ich angebe das der Hund das Gelände beschützt z.B. oder was meint der Staat mit dieser Aussage?
Ist es nicht doch irgendwie, auf irgendeine Art und Weise (außer aus dem Tierheim)
möglich sich in Nordreihn-Westfalen so einen Hund anzuschaffen ohne Gefahr zu laufen das die Behörden ihn mir wieder weg nehmen? (was ich aufgarkeinfall in Kauf nehmen möchte!!) ???
Wäre Nett wenn mir jemand weiter helfen könnte.
Grüße,
VatosLocos32