Mit einem BW-Wesenstest muss er zur MK-Befreiung, wie auch bei einem Besitzerwechsel keinen neuen WT machen.
Mit dem Anmelden ist so eine Sache... 2008 gabs glaub ein Urteil aus Mannheim, dass Pflegehunde zwischenzeitlich auch steuerpflichtig sind. Allerdings gibts auch hier die Möglichkeit die 6 Wochen Anmeldefrist auszusreizen. Wenn ihr "blöde" Nachbarn habt, würde ich den Hund lieber anmelden, als dass es nachher Ärger gibt.