Er sollte spätestens mit 18 Monaten seinen Test bzw. sein Negativgutachten machen. Ist er jünger wird (vom TH/Verein) ein vorläufiges Negativzeugnis beantragt.
Ist der Hund älter als 18 Monate und noch im TSV oder in einen anderen BL ohne einen gültigen Nachweis für Bayern, dann bitte VORHER am OA sich schriftlich geben lassen, wie lange Zeit bleibt bis zum ablegen des Tests.
Gesetzlich vorgeschrieben, bzw. geregelt ist es nicht extra. Ich habe die Erfahrung gemacht, das die Zeitspanne dabei willkürlich sehr unterschiedlich gewählt wird.
Wenn der Hund nicht aus den Tierschutz kommt und auf einer privaten Pflegestelle ist, dann gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen. Er braucht wenn er über 18 Monate ist eigentlich sofort ein Negativzeugnis.