Auf der Klub-Seite des VBSÖ wurde am 19.3. folgende Info veröffentlicht :
Auf der Homepage der Wiener Umweltstadträtin Frau Ulli Sima wurde am 18. März 2010, nach mehreren intensiven Gesprächen folgende Stellungnahme veröffentlicht:
Information zur geplanten Regelung der Schutzhundeausbildung:
Nach der großen Akzeptanz des Hundeführscheins für sogenannte Kampfhunde, der das konfliktfreie Zusammenleben von Mensch und Hund in Wien fördern soll, war es uns ebenfalls ein Anliegen, entschieden gegen das „Scharfmachen“ von Hunden im Stadtgebiet Wiens vorzugehen. Es wird daher die Schutzhundeausbildung “gegen den Menschen“ oder zur Steigerung der Aggressivität von Hunden für Zivilpersonen künftig verboten.
Es spricht nichts gegen die sportliche Ausbildung oder den sportlichen Wettbewerb von Hunden. Uns ist das Einhalten gewisser Standards, wie zum Beispiel der „Österreichischen Prüfungsordnung für Hundesport“ gemäß der vom ÖKV veröffentlichten Prüfungsordnung ein wichtiges Anliegen. Ebenfalls ist es im Hundesport allerdings auch wichtig, dass Züchter, Trainer und Hundeabrichteplätze zertifiziert werden und somit einheitliche Qualitätskriterien erfüllen.
Hier noch einmal im Detail unser Standpunkt. Der sportlichen Betätigung von Hundehaltern mit ihren Hunden steht nichts im Weg, aber in Sachen Sicherheit und friedlichem Zusammenleben von Mensch und Hund in der Großstadt sind wir mit unseren Maßnahmen einen großen Schritt weiter.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Herzlichen Dank für Ihr Schreiben an Frau Stadträtin Mag. Ulli Sima, in dem Sie sich auf das Verbot der Schutzhundeausbildung in Wien beziehen. Dazu kann Folgendes mitgeteilt werden:
Im Zuge der Volksbefragung vom Februar 2010 hat sich eine überragende Mehrheit der Befragten, nämlich rund 90 %, für die Einführung eines verpflichtenden Hundeführscheins für sogenannte „Kampfhunde“ ausgesprochen.
Unmissverständlich ist daher der Auftrag an die Wiener Stadtregierung ergangen, dem erhöhten Sicherheitsbedürfnis der Wienerinnen und Wiener entsprechend Rechnung zu tragen. Ziel der neuen gesetzlichen Bestimmungen zum
verpflichtenden Hundeführschein ist es, das Zusammenleben von Mensch und Hund in der Stadt konfliktfreier zu gestalten. Beim Hundeführschein wird die Großstadttauglichkeit und Sozialverträglichkeit von Hunden geprüft und gefördert. Die HalterInnen müssen beweisen, dass sie ihren Hund in allen Situationen im Griff haben. Der Hundeführschein wird daher für folgende Hunde voraussichtlich ab Anfang Juli 2010 verpflichtend sein: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino (=Argentinischer Mastiff);
Im Zuge des Hundeführscheins haben wir darüber hinaus die Ausbildung von Hunden, die ein gegen den Menschen gerichtetes Angriffsverhalten beinhalten oder nachstellen, verboten. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein Hund, der ein treues Familienmitglied darstellt, gegen Personen scharf gemacht werden soll. Jeder Hund hat einen natürlichen Schutzinstinkt, der jedenfalls ausreicht, um Haus, Heim und HundehalterIn, zu beschützen. Es wäre widersinnig und höchst fahrlässig, einen Hund bewusst als „Waffe“ auszubilden und zu gebrauchen.
Nichts spricht jedoch gegen die sportliche Ausbildung oder den sportlichen Wettbewerb unter Hunden. Dabei ist aber zu gewährleisten, dass diese teils auch internationalen Wettbewerbe den Kriterien der „Österreichischen Prüfungsordnung im Hundesport“ gemäß der vom ÖKV veröffentlichten Prüfungsordnung folgen. Im Hundesport ist es aber auch wichtig, dass Züchter, Trainer und auch die Hundeabrichteplätze zertifiziert werden bzw. bestimmte Qualitätskriterien einhalten. Hingegen soll die Schutzhundeausbildung „gegen den Menschen“ oder zur Steigerung der Aggressivität von Hunden verboten werden. Die Zucht, Ausbildung, Verkauf, Erwerb, Haltung und Verwendung von Hunden zu Schutz- und Wachzwecken soll verboten werden. Denn um einen Hund „scharf zu machen“, muss die Beißhemmung abgebaut werden, dadurch wird die Unberechenbarkeit und die Gefährlichkeit des Hundes gesteigert. Solche Hunde in der Zivilbevölkerung zu haben, ist grob fahrlässig und höchst unverantwortlich.
Vom Schutzhundeausbildungsverbot ausgenommen sind natürlich Diensthunde des Bundes.
Abschließend ist festzuhalten, dass ein „als Waffe trainierter Hund“ von privaten HundehalterInnen in Wien ausgebildet oder gehalten wird, dem Auftrag der Wiener Bevölkerung aus der Volksbefragung eindeutig widerspricht. Das neue Wiener Tierhaltegesetz soll daher gewährleisten, dass diese falsch ausgebildeten Hunde in falschen Händen nicht mehr vorkommen. Nicht nur 90 % der Bevölkerung sondern auch alle Tierexperten und die Wiener Tierschutzombudsstelle sprechen sich neben dem Sicherheitsaspekt auch aus Gründen des Tierschutzes gegen solche
Schutzhundeausbildungen zu „Kampfhunden“ aus. Wir hoffen, Ihnen den Standpunkt zu den Änderungen des Wiener Tierhaltegesetzes näher gebracht zu haben und hoffen auch auf Ihr Verständnis, dem gesteigerten Sicherheitsbedürfnis der Wiener Bevölkerung Rechnung zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Büro der Wiener Umweltstadträtin