Neue Jagdmethoden gegen Wildschweinplage

  • 3. Mai 2024
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Hi grace007 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Die Vorschläge sind nicht neu. Nachtzielgeräte benutzen die Berufsjäger in der Schweiz seit Jahren, damit der Bürger am Tag nicht durch erschossene Tiere belästigt wird.

Und ich kann es auch nicht mehr hören, dass gebetsmühlenartig von den Tierschützern das Abschiessen der Leitbachen für die hohen Vermehrungsraten verantwortlich gemacht wird.
 
[...]Auf Beschluss des Bayerischen Landtags soll in dem Pilotprojekt das Nachtzielgerät zum Einsatz kommen.

Der Bayerische Jagdverband hat sich mehrmals zu dem Pilotversuch mit Nachtzielgeräten geäußert und kritisch die möglichen negativen Auswirkungen beleuchtet. Denn nicht alles was technisch machbar ist, muss nach Ansicht des BJV auf der Jagd eingesetzt werden. Waidgerechtigkeit, Sicherheit und Respekt vor der Tierwelt dürfen nicht auf der Strecke bleiben. Während das Waffenrecht immer restriktiver gehandhabt wird, soll nun den Jägern ein verbotenes Nachtzielgerät in die Hand gegeben werden - mit ausdrücklicher Zustimmung von staatlicher Seite. Derzeit steht das Nachtzielgerät nur geschulten Spezialkräften der Polizei zur Verfügung. Nach dem Waffengesetz ist der private Besitz verboten. Sowohl der Besitz als auch der Einsatz dieses Geräts werden mit hoher Freiheitsstrafe geahndet.[...]


das ist von 2012, der Versuch wurde durch geführt aber über ide ergebnisse schweigen sich alle seiten aus (jedenfalls ist nichts bekannt geworden)...

im gegensatz zum BJV wäre ich für ein wegfall des Verbotes von nachtzielgeräten, allein schon weil es die sicherheit erhöht...

allerdings bin ich auch der meinug, egal wie sich ein jagdverband zu dem thema positioniert: entweder fordert er die technik um besser wild meucheln zu können oder er lehnt sie ab udn ist rückständisch und nicht konsequent bei der bejagung...

er ist immer der depp dabei!
 
Weiß nicht... Mir erscheint der Einsatz von Nachtzielgeräten sinnvoll (natürlich nach Gesetzesänderung diesbezüglich), damit bei schlechten Lichtverhältnissen besser getroffen wird? Sollte doch positiv für das bejagte Wild sein (gut getroffen ist schneller tot) und vielleicht auch Unfälle verhindern wie geschossene Ponys oder gar Spaziergänger. Und wenn der Jäger sich sicher sein kann ein Wildschwein und keinen Jogger vor sich zu haben kann er damit auch schießen wo er es jetzt sicherheitshalber lassen würde.
Mal so meine laienhaften Gedanken zum Thema.
 
das wissen die götter, meike

bzw bei unseren Politiker vermutlich nicht mal die....


Anlage 2 WaffG - (zu § 2 Abs. 2 bis 4)Waffenliste
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
[...]
1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;

;)


PS eine nachtsichtbrille am kopf zu trage und damit durch eine am gewehr befestigte zielvorrichtung zu zielen ist zwar unpraktisch aber erlaubt, häng ich das selbe nachtsichtgerät ans gewehr ist es verboten ;)
 
Das Bundesjagdgesetz und das Waffengesetz verbieten den Einsatz.
.
Aber warum? Weis der Geier.
 
Weiß nicht... Mir erscheint der Einsatz von Nachtzielgeräten sinnvoll (natürlich nach Gesetzesänderung diesbezüglich), damit bei schlechten Lichtverhältnissen besser getroffen wird? Sollte doch positiv für das bejagte Wild sein (gut getroffen ist schneller tot) und vielleicht auch Unfälle verhindern wie geschossene Ponys oder gar Spaziergänger. Und wenn der Jäger sich sicher sein kann ein Wildschwein und keinen Jogger vor sich zu haben kann er damit auch schießen wo er es jetzt sicherheitshalber lassen würde.
Mal so meine laienhaften Gedanken zum Thema.

Seh ich auch so.
 
Mal wieder ein Gesetz das so unsinnig und unnötig ist wie ein Kropf
 
naja ursprünglich war wohl gefahren- u terroristenabwehr das ziel, das eben nicht jeder "einfach" in finsterer nacht Attentate begehen kann...

das die dinger inzwischen zb in den Niederlanden ganz legal an alle eu bürger verkauft werden ist wohl an unserer Politik vorbei gegangen...

wenn ich da als typischer deutscher mit kurzen hosen, Sandalen u Kniestrümpfen ( :eg: ) auftauch werden vermutlich nicht mal die Personalien notiert und wenn doch, müssen die auch erst mal abgeglichen werden....


von jägerseite kann ich ein Argument zumindest im Ansatz nachvollziehen:
häufig wird argumentiert, dass das verbot den wildtieren zumindest einige jagdfreie tage im Monat verschaffen (selbst mit einem 3000 euro Zielfernrohr gilt: wenn ganz dunkel dann dunkel) und mit gebrauch von nachtzielgeräten die Bejagung sonst "rund um den Mond" stattfindet...

wie gesagt: im Ansatz
mehr zeit hätte ich mit dem NZG auch nicht, währ aber unabhängiger vom Mond, dh wenn bei Vollmond das wetter nicht passt od ein anderer Termin ist geh ich eben wenns Mondlicht nicht perfekt ist...
und wenn mich der wildschaden zum ansitz in jeder freien Minute zwingt hock ich auch bei Neumond draußen und versuch wenigstens die Schweinchen zu verscheuchen....
 
naja ursprünglich war wohl gefahren- u terroristenabwehr das ziel, das eben nicht jeder "einfach" in finsterer nacht Attentate begehen kann...

Ach so - dann ist das Verbot gar nicht an die Jagd gekoppelt, sondern die Dinger sind an sich verboten?
 
beides, zum einen ist schon der besitz strafbar nach dem affengesezt und zusätzlich ist die vewendung zur Jagd noch mal nach dem Jagdgesetz verboten....

doppelt verboten hilft halt mehr ;)
 
das hat er genehmigt bekommen?
bin gespannt, wann die ersten tierschützer dagegen sturm laufen....
 
wundert mich auch das es genehmigt wurde - - widerlicher geht's ja nimmer.
 
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