@katzenschutz
Nein. Tut mir leid.
Aber ich glaube, die letzten 2 Jahre solltest du auf jeden Fall anfechten können.
@afc_shorty
Die Wohngebäudeversicherung ist mitnichten eine "auf das Haus umgelegte Hausratversicherung", sondern sie deckt alles ab, was nicht von ersterer abgedeckt wird. Versichert sind also alle eingebauten und fest vermauerten Teile, wie Wasserrohre, Elektroleitungen, Heizkörper, Mauern.
Es gibt einige wenige Punkte, wo sich beide überschneiden können, etwa bei angeschraubten Markisen - Mieter einer Wohnung, die sich selbst sowas einbauen, können das über die Hausratversicherung versichern, bei Wohnungseigentümern hingegen greift die Wohngebäudeversicherung (da hatte ich mal großen Spaß mit...)
So, wie ich es verstanden hatte, ist es für einen Hausbesitzer sogar verpflichtend, die WGV abzuschließen, so ähnlich wie eine Haftpflicht fürs Auto.
Zumindest war den Vorbesitzern von unserem Haus wegen Bestandsbereinigung gekündigt worden, als sie das Haus an uns verkauft haben, und der Notar wies uns darauf hin, dass wir darum schnellstmöglich eine neue abschließen "müssten". Was wir dann auch getan haben.
Die Wohngebäudeversicherung zählt also mWn zu den Betriebskosten eines Gebäudes und darf daher anteilig auf etwaige Mieter umgelegt werden.
Nein. Tut mir leid.
Aber ich glaube, die letzten 2 Jahre solltest du auf jeden Fall anfechten können.
@afc_shorty
Die Wohngebäudeversicherung ist mitnichten eine "auf das Haus umgelegte Hausratversicherung", sondern sie deckt alles ab, was nicht von ersterer abgedeckt wird. Versichert sind also alle eingebauten und fest vermauerten Teile, wie Wasserrohre, Elektroleitungen, Heizkörper, Mauern.
Es gibt einige wenige Punkte, wo sich beide überschneiden können, etwa bei angeschraubten Markisen - Mieter einer Wohnung, die sich selbst sowas einbauen, können das über die Hausratversicherung versichern, bei Wohnungseigentümern hingegen greift die Wohngebäudeversicherung (da hatte ich mal großen Spaß mit...)
So, wie ich es verstanden hatte, ist es für einen Hausbesitzer sogar verpflichtend, die WGV abzuschließen, so ähnlich wie eine Haftpflicht fürs Auto.
Zumindest war den Vorbesitzern von unserem Haus wegen Bestandsbereinigung gekündigt worden, als sie das Haus an uns verkauft haben, und der Notar wies uns darauf hin, dass wir darum schnellstmöglich eine neue abschließen "müssten". Was wir dann auch getan haben.
Die Wohngebäudeversicherung zählt also mWn zu den Betriebskosten eines Gebäudes und darf daher anteilig auf etwaige Mieter umgelegt werden.