Das stimmt so nicht richtig.
Beim Miniature Bullterrier ist die Wiederristhöhe von 35,5 eine
SOLL vorschrift únd keine MUSS.
Das heisst,Miniatur Bullterrier,die eine höhe von max.40cm haben,gelten auch als echte Minis.
Ich habe selber eine Mini Hündin,die eine höhe von 39,8 hat,
auf ausstellungen hat sie auch schon gute formwertnoten bekommen.
Das heisst also,auch bei dieser grösse liegen minis im rassestandart.
Nach der LVO von NRW ist es so,das wenn nachweislich papiere für einen grösseren mini existieren,er auch als Miniatur Bullterrier eingetragen wird.
Der immense grössen unterschied kommt daher,das der Kennel Club in England für gewisse Zeiträume das sog.Interbreeding gestattet hat.
Interbreeding bedeutet,klein gebliebe Standard Bullterrier mit den Minis zu kreuzen.
Ich bin der Meinung,das daß Interbreeding nicht mehr gebraucht wird,es gibt mittlerweile einen guten Genpol bei der Rasse.
Viele Grüsse
Esther