In einem anderen Forum gefunden:
Die wundersamen Wege von bayrischen Urteilen und Gutachtern, die im Berliner Urteil zitiert wurden und die spannende Frage, was der VDH damit zu tun hat.
Am Berliner Urteil war übrigens der gleiche Richter beteiligt, der sich seinerzeit in Bayern für Kampfhundesteuern eingesetzt hat.
Mehr unter dem Link.
Gruß
Andreas
Hi Andreas,
dazu kommt noch, dass er offenbar noch am selben Tag zum Präsidenten des Berliner Verfassungsgerichts gewählt wurde (wurde er gewählt? Auf jeden Fall waren die Wahlen an eben diesem Tag) und dass er offenbar mit dem Richter, der am 19.01.2000 das Urteil über die Kampfhundesteuer der Stadt Rosslau entschied (dieses Urteil wird ebenso oft als Grundlage für die Rasselisten der einzelnen Länder genannt), gut befreundet ist.
ALLES KLAR? Sowas heißt wohl im Juristendeutsch Befangenheit!
Bis dann
Franziska
Hallo,
tja, vor der Anwältin wurde vorher massiv gewarnt, weil null Erfahrung, anscheinend gerade ihr Studium abgeschlossen und der 1. Prozeß.
Üblicherweise werden für Verfassungsprozesse nur Spezialisten und alte Hasen genommen, keine Freunde, die man zufällig gut kennt.
Gruß
Andreas
Die wundersamen Wege von bayrischen Urteilen und Gutachtern, die im Berliner Urteil zitiert wurden und die spannende Frage, was der VDH damit zu tun hat.
Am Berliner Urteil war übrigens der gleiche Richter beteiligt, der sich seinerzeit in Bayern für Kampfhundesteuern eingesetzt hat.
Mehr unter dem Link.
Gruß
Andreas
Hi Andreas,
dazu kommt noch, dass er offenbar noch am selben Tag zum Präsidenten des Berliner Verfassungsgerichts gewählt wurde (wurde er gewählt? Auf jeden Fall waren die Wahlen an eben diesem Tag) und dass er offenbar mit dem Richter, der am 19.01.2000 das Urteil über die Kampfhundesteuer der Stadt Rosslau entschied (dieses Urteil wird ebenso oft als Grundlage für die Rasselisten der einzelnen Länder genannt), gut befreundet ist.
ALLES KLAR? Sowas heißt wohl im Juristendeutsch Befangenheit!
Bis dann
Franziska
Hallo,
tja, vor der Anwältin wurde vorher massiv gewarnt, weil null Erfahrung, anscheinend gerade ihr Studium abgeschlossen und der 1. Prozeß.
Üblicherweise werden für Verfassungsprozesse nur Spezialisten und alte Hasen genommen, keine Freunde, die man zufällig gut kennt.
Gruß
Andreas