Maulkorb und Leine dauerhaft ? Ja oder Nein ?

Ela 69

10 Jahre Mitglied
So da der Thread "Mein Hund wurde totgebissen" nun geschlossen ist,werde ich die die es interessiert hier auf dem laufenden halten.

Also zur Zeit läuft der Hund an der Leine und trägt einen Maulkorb.
Ob dies nun dauerhaft ist weis ich leider nicht.
Ich selbst habe vom ordnungsamt nichts gehört

lg
Ela
 
  • 30. April 2024
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Hi Ela 69 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Es tut sich was. Jetzt ist er wenigestens gesichert.
Du kannst ja mal versuchen beim OA nach zu fragen.
Vielleicht hat er noch die Auflage, eine Huschu zu besuchen und nen WT zu machen.
 
Wenn es angeordnete Auflagen sind, dann kann man das beim OA erfragen denk ich. Und ist doch gut, dass sich endlich was getan hat, wenn auch leider zu spät. :( Das Du vom OA nichts hörst ist klar, warum auch? Es reicht ja, wenn der Betroffene selber gesagt bekommt, was er zu tun hat, in dem Fall MK und Leine für den Hund. Hast Du denn mit Deinen Nachbarn nochmal gesprochen?
 
So da der Thread "Mein Hund wurde totgebissen" nun geschlossen ist,werde ich die die es interessiert hier auf dem laufenden halten.

Also zur Zeit läuft der Hund an der Leine und trägt einen Maulkorb.
Ob dies nun dauerhaft ist weis ich leider nicht.
Ich selbst habe vom ordnungsamt nichts gehört

lg
Ela

Danke, daß du einen neuen Fred eröffnet hast.
Ich denke, daß das OA sich nur auf Nachfrage äußern wird. Da du ja aber eine Meldung gemacht hast, stehen die Chancen ganz gut, denke ich, auch eine Auskunft zu bekommen.
Alles Gute noch für dich und deine Familie.

LG
Markus
 
@ Hallo, Ela!
Schön, dass du uns weiter auf dem laufenden hälst. Stimmt schon, dass das OA dich nicht über den Beschluss bezüglich des Nachbarhundes auf Maulkorb- und Leinenpflicht ,unterrichten muss. Diesbezüglich sind lediglich die HHter die "Betroffenen". Auf Nachfragen deinerseits wird man dir dort aber dennoch aller Wahrscheinlichkeit nach als "Geschädigte", Auskunft geben.
Wenn es dererlei Auflagen gibt, muss der HHter auch auf die Einhaltung hin kontrolliert werden!
Verstößt der HHter gegen diese Auflagen und das wird dem OA dann gemeldet, gibt es weitere Sanktionen. Ergo: Für dich wäre es schon interessant, zu wissen, was nun Stand der Dinge ist.
Wenn du dich wegen Verletzung einer Auflage beim OA beschwerst - ohne das es diese überhaupt gibt - erlebst du nur wieder neuen Frust und machst dich wohlmöglich zum "Kasper".
Ich wünsche euch alles erdenklich Gute
 
na wenigstens ist da jetzt erstmal was passiert, offenbar und hoffentlich nicht nur temporär.
 
Beruhigend zu lesen. Da die Nachbarn, wie du sie geschildert hast, mit Sicherheit nicht von selbst jetzt mit Leine und Maulkorb gehen, kann man ja wohl von einer entsprechenden Auflage des OA ausgehen. Diese zeitlich zu befristen, würde doch keinen Sinn machen? Ich kenne mich zwar in den diesbezüglichen Gepflogenheiten nicht aus, aber wenn der Hund als gefährlich eingestuft wurde, dann doch normalerweise wohl nicht auf Zeit??? Wie sollte das denn angehen, dass der Hund nach einer gewissen Frist nicht mehr gefährlich ist? Da gibt es doch kein Verfallsdatum?
 
@ Snowflake,
Guter Einwand - ist eigentlich auch total logisch.
 
Beruhigend zu lesen. Da die Nachbarn, wie du sie geschildert hast, mit Sicherheit nicht von selbst jetzt mit Leine und Maulkorb gehen, kann man ja wohl von einer entsprechenden Auflage des OA ausgehen. Diese zeitlich zu befristen, würde doch keinen Sinn machen? Ich kenne mich zwar in den diesbezüglichen Gepflogenheiten nicht aus, aber wenn der Hund als gefährlich eingestuft wurde, dann doch normalerweise wohl nicht auf Zeit??? Wie sollte das denn angehen, dass der Hund nach einer gewissen Frist nicht mehr gefährlich ist? Da gibt es doch kein Verfallsdatum?

Warum nicht?
 
Beruhigend zu lesen. Da die Nachbarn, wie du sie geschildert hast, mit Sicherheit nicht von selbst jetzt mit Leine und Maulkorb gehen, kann man ja wohl von einer entsprechenden Auflage des OA ausgehen. Diese zeitlich zu befristen, würde doch keinen Sinn machen? Ich kenne mich zwar in den diesbezüglichen Gepflogenheiten nicht aus, aber wenn der Hund als gefährlich eingestuft wurde, dann doch normalerweise wohl nicht auf Zeit??? Wie sollte das denn angehen, dass der Hund nach einer gewissen Frist nicht mehr gefährlich ist? Da gibt es doch kein Verfallsdatum?

Warum nicht?

Einfach zu Ende lesen. Der von mir angenommene Grund steht in meinem Beitrag. Ein Hund, der andere angreift und wenn möglich totbeisst, hört vermutlich nicht nach einer gewissen Frist damit auf, oder hast du da andere Erfahrungen?
 
Ja, aber das werden wir hier nicht diskutieren können.
 
Nein, das sollten wir auch nicht. Wenn du willst, kannst du ja zu dem Thema einen eigenen Fred aufmachen. ;)
 
@ Procten,
Du hast doch zu diesem Thema schon seitenweise deine "Meinung" und deine Provokationen losgelassen! Hast du nicht gemerkt, dass das keiner wirklich lesen wollte?
Die Idee mit einem eigenen Thread von dir finde ich echt klasse, dann können wir hier weiter sachlich am Thema und vor allem ohne Provokationen weiter disskutieren.
Vielleicht findest du in deinem eigenen Thread ja viele User, die deiner Meinung sind und musst dich dann nicht erneut über user wie uns ärgern!
Also, sei so nett und eröffne einen eigenen Thread- ich wünsche dir viel Spaß und viele Gleichgesinnte
 
Wenn der Hund vom OA aus Leinen- und MK-Zwang hat, so muss er auch einen Wt machen. Und das so bald wie möglich. Das gehört dann stets zu der Auflage.
Und dann kann es passieren, wenn der Hund den WT besteht, das er trotzdem noch Leinezwang hat.
Und wenn er ihn nicht besteht, bekommt der Halter eventuell noch die Auflage in eine Huschu zu gehen. Und im schlimmsten/besten Fall, wird der Hund beschlagnahmt.
Befrsiteten Leinen- Und MK-Zwang gibts ohne WT nicht.
 
Ja. Wenn er dann eventuell keinen WT machen muss, hat er den Leinen- und MK-Zwang für immer.
Die befreiung davon geht nur mit einem WT.
Aber solche Entscheidungen seitens des OA, gibts nur selten.
Es wird fast immer ein WT verlangt.
 
Was würde denn bitte auch ein WT bringen?
In einem WT muss ja auch nicht unbedingt die Verträglichkeit mit Artgenossen getestet werden. Wenn man nur testet wie freundlich es zu Menschen ist, dann besteht er den vielleicht und läuft dann wieder ohne alles rum.
Wäre ja das Ziel verfehlt, oder?
 
Was würde denn bitte auch ein WT bringen?
In einem WT muss ja auch nicht unbedingt die Verträglichkeit mit Artgenossen getestet werden. Wenn man nur testet wie freundlich es zu Menschen ist, dann besteht er den vielleicht und läuft dann wieder ohne alles rum.
Wäre ja das Ziel verfehlt, oder?
@ kitty-kyf.
Meine Empfehlung dazu: Google mal die Hundeverordnung (en) deines und der anderen Bundesländer - da steht es schwarz auf weiß!:D
Über Sinn, Zweck und Berechtigung der einzelnen § zu disskutieren ist hier nicht der richte Thread - sorry!:eg:
In einem WT geht es beileibe nicht "nur" darum, zu testen, ob der Hund freundlich zu Menschen ist, sondern es wird schwerpunktmäßig in Richtung der gemeldeten Auffälligkeit getestet. Ein Hund, der einen anderen totgebissen hat, wird also auf Verträglichkeit mit anderen Hunden, Beißhemmung, Höhe der reizschwelle etc. getestet.:hallo:
 
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