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Lewis7

Karla Kolumna™
15 Jahre Mitglied


Mainz

Neues Kampfhundegesetz eingebracht

Die Koalitionsfraktionen von SPD und FDP haben ein neues Landesgesetz über gefährliche Hunde ausgearbeitet und in den Landtag eingebracht. Es sieht unter anderem vor, dass Halter gefährlicher Hunde eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen.

Wie die innenpolitischen Sprecher Carsten Pörksen (SPD) und Reinhold Hohn (FDP) mitteilten, sind die Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier betroffen - sowie Tiere, die von ihnen abstammen.

Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, dass Halter gefährlicher Hunde eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen. Dadurch soll gewährleistet sein, dass eventuelle Opfer nach Bissen entschädigt werden können - auch wenn die Hundehalter mittellos sind.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Juni entschieden, dass die bisher in Rheinland-Pfalz gültige Rasse-Liste zur Einstufung gefährlicher Hunde in Gesetzesform verankert werden müsse. Das neue Gesetz wird deshalb die Gefahrenabwehrverordnung "Gefährliche Hunde" aus dem Jahr 2000 ablösen. Pörksen und Höhn gehen davon aus, dass das Gesetz Anfang 2005 in Kraft treten könne.
 
"Neu" ist das Gesetz inhaltlich (leider) auch nicht. Die Verordnung wurde einfach in Gesetzesform gegossen. Neu ist nur die Haftpflichtversicherung.
 
Wieso ist die Haftpflichtversicherung in Hessen neu?
Ich musste die haben, ohne Haftpflichtversicherung keine Halteerlaubnis für einen Pit Bull Terrier.
Dies war schon so als die erste Verordnung raus kam, da hatte ich meinen Wauz ja schon lange.

Bei der Verlängerung der Halteerlaubnis Anfang dieses Jahres musste ich ein Schreiben meiner Versicherung vorweisen, dass mein Hund auch wirklich noch da versichert ist.
 
Genau das hab ich damals als die Verordnung gekippt wurde gemeint, man soll sich nie zu früh über einen vermeintlichen Erfolg freuen. Meines Erachtens kommt die "alte" Verordnung als Gesetz wieder. Ich hoffe nur, daß nicht noch schärfere Auflagen kommen.
 
@ Dobi.
Stimmt, es ging ja um Mainz.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Peinlich.
 
"Gesetz ist gar nichts Neues"
Entwurf zu gefährlichen Hunden im Landtag / Problem ist Mensch

Zu den als gefährlich eingestuften Hunderassen gehört auch der Pitbull.
Doch ist er wirklich gefährlicher als andere?Foto: AZ-Archiv
Vom 20.10.2004

KIRN/KREIS BAD KREUZNACH Vor kurzem brachten die Landtagsfraktionen von SPD und FDP einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, das die Gefährlichkeit dreier bestimmter Hunderassen eindeutig festlegt. Anfang 2005 soll das Gesetz in Kraft treten.
Von unserem Redaktionsmitglied Manfred Janß

Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie deren Abkömmlinge sind laut dieses Gesetzentwurfes als gefährliche Hunde gebrandmarkt. Halter solcher Hunde sollen zudem eine Haftpflichtversicherung nachweisen.

"Eine Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich allen Hundehaltern zu empfehlen", rät Heinz Möhler, der Leiter des Ordnungsamtes, sowieso schon mal. Er kennt die seit Jahren geführte Diskussion über die Gefährlichkeit so genannter Kampfhunde zur Genüge. Und er weiß außerdem: "Von ungefähr kommt dieser Gesetzesentwurf gar nicht. Das hat gar keinen aktuellen sachlichen Hintergrund, sondern einen juristischen."

Der Inhalt dieses neuerlichen Gesetzentwurfes existiert nämlich schon. Nur eben nicht als Gesetz, sondern "nur" als Rechtsverordnung. Und das darf nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht sein. "Die Landtagsfraktionen waren also genau genommen gezwungen, diesen Entwurf einzubringen", berichtet Möhler. Hunde dieser drei Rassen, beziehungsweise meist Abkömmlinge von ihnen, sind übrigens auch in Kirn gemeldet. "Meines Wissens hat es bisher aber keine Vorfälle mit ihnen gegeben", sagt der Ordnungsamtsleiter. Überhaupt liege das ganze Problem ja nicht in den Hunden selbst begründet, sondern im Umgang mit ihnen, also im Menschen.

Das kann Brigitte Weichel, die Leiterin des Kirner Tierheims, nur bestätigen. "Es kommt vor allem darauf an, einen Hund richtig zu erziehen. Der Hund muss den Menschen als Leittier, also als unbedingte Autorität akzeptieren. Das müssen Hunde schon im Welpenalter lernen. Aber genau in diesem Punkt werden bei der Hundeerziehung die meisten Fehler gemacht", weiß die Tierheimleiterin nur zu gut. "Wenn solche Fehler gemacht wurden, kann auch ein Pudel bissig werden", sagt Weichel.

Doch genau hier liegt der sprichwörtliche Hund begraben. "Ein Tier dieser drei Hunderassen entwickelt eine Beißkraft von bis zu fünf Tonnen. Wenn sie erst einmal zubeißen, ist meist kaum noch was zu retten", berichtet die Tierheimleiterin weiter. Vertreter dieser drei Hunderassen hätten zudem eine wesentlich geringere bis gar keine Beißhemmung mehr. "Das liegt in ihren Genen begründet, die die Züchter über viele Jahre hinweg ausschließlich auf Aggressivität hin getrimmt haben", begründet Weichel.

Ist nun ein solcher Hund nicht richtig erzogen, kann das natürlich wesentlich fatalere Folgen haben als bei einem Dackel. "Hunde dieser drei Rassen brauchen eine starke Hand und einen ausgeglichenen Charakter des Halters. Dann ist ein solcher Hund genau so verträglich wie jeder andere auch", sagt Weichel. Oft gerieten aber gerade diese Tiere in falsche Hände, weiß sie eben auch.

Bis Juli hatte sie übrigens über längere Zeit einen American Staffordshire Terrier in Pflege. "Der war völlig in Ordnung", erinnert sie sich. Sie rät deshalb jedem, der sich trotz allem für einen solchen Hund interessiert, die Züchter und auch das betreffende Tier selbst genau unter die Lupe zu nehmen. "Der Hund muss schon als Welpe einen freundlichen Charakter haben und ein einwandfreies Sozialverhalten zeigen, ansonsten sollte man die Finger davon lassen", sagt sie. Im Zweifel gebe es Unterstützung beim Deutschen Tierschutzbund, der Listen empfehlenswerter Züchter führe.



Sollte die Frau richtig zitiert worden sein, kann ich nur sagen:

Diese Vertreterin des Berufes Tierheimleiterin hat offensichtlich ein wesentlich geringeres bis gar kein kynologisches Fachwissen. Das liegt möglicherweise darin begründet, daß sie ihr kynologisches Fachwissen über viele Jahre hinweg ausschließlich durch die Lektüre von BILD & Co. erworben hat.

Tolle Aussage für eine Tierheimleiterin, Frau Weichel! "Solche Hunde" soll man also ausschließlich beim Züchter kaufen. Und was machen wir mit den Tausenden "solcher Hunde", die in den Tierheimen sitzen?

Im Zweifel gebe es Unterstützung beim Deutschen Tierschutzbund, der Listen empfehlenswerter Züchter führe.


Aus den FAQ des Deutschen Tierschutzbundes:

Können Sie mir die Adresse eines Züchters vermitteln?
Ein Adressverzeichnis von Züchtern führen wir nicht. Abgesehen davon möchten wir zu bedenken geben: Warum muss es unbedingt ein Rassetier sein? In den dem Deutschen Tierschutzbund angeschlossenen Tierheimen wartet ständig eine große Zahl von Hunden, Katzen, Kleintieren und Vögeln darauf, wieder ein schönes Zuhause und neue, liebevolle Frauchen oder Herrchen zu finden. Die Übernahme eines solchen Tieres ist ein aktiver Beitrag zum Tierschutz. Wir sind überzeugt, dass Sie ein für sich geeignetes Tier in einem der Tierheime in Ihrer Umgebung finden könnten. Die Tiere im Tierheim stehen zudem unter ständiger tierärztlicher Kontrolle. Somit haben die neuen Besitzer die Sicherheit, ein gesundes Tier zu erhalten. Die Adressen der Ihnen nächstgelegenen Tierheime können Sie unserer Website entnehmen.


Mail an den TSV Kirn und den Deutschen Tierschutzbund geht gleich raus.
 
Wolfgang schrieb:
"Eine Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich allen Hundehaltern zu empfehlen", rät Heinz Möhler, der Leiter des Ordnungsamtes, sowieso schon mal."

Jeder vernünftige Hundehalter hat eine Haftpflichtversicherung.
Der Zwang zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung in Verbindung mit einem Rassengesetz ist jedoch kontraproduktiv, solange diese Zwangsversicherung nicht den Status einer Pflichtversicherung nach den §§ 158 b bis 158 k Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erhält, was nur durch eine Gesetzesinitiative über den Bundesrat erfolgen kann (Beispiel: Kfz-Haftpflichtversicherung).

Solange die geforderte Hundehaftpflichtversicherung nicht bundesgesetzlich als Pflichtversicherung deklariert wird, kann sich der Versicherungsgeber jederzeit von seinen Zahlungspflichten gegenüber dem Opfer befreien, indem er behauptet, der Hundehalter hätte vorsätzlich gegen Auflagen verstoßen (§ 152 VVG). Trägt z. B. ein rassenindizierter Hund keinen Maulkorb, und nur dann kann er ja überhaupt beißen, ist die Versicherung leistungsfrei. Ohne Rasseliste müsste sie immer zahlen, weil kein Auflagenverstoß vorliegt.

Mit anderen Worten: Eventuelle Opfer von Hundebissen bleiben bei mittellosen Hundehaltern trotz vorhandener Haftpflichtversicherung auf ihren Schäden sitzen und dies nur deshalb, weil es in Rheinland-Pfalz eine Rasseliste gibt. Es wird also genau das Gegenteil von dem erreicht, was man will.

Irrsinniger kann es die in Mainz agierende Laienspielschar wirklich nicht machen.

Anstifter ist der Genosse Carsten Pörksen aus dem Innenausschuss. Ein roter Hundehasser wie er schlimmer kaum sein könnte:
Carsten.Poerksen@t-online.de
Der hat sogar eine eigene Homepage mit Foto:


Villiers
 
Ich glaub im Kirner TH wird bald ne Stelle frei !

" Wir suchen TierheimleiterIn. Mindestvoraussetzung : Minimale Hundeerfahrung. Das hatte nämlich die Vorgängerin nicht "
 
Jack&Theo&Chris schrieb:
Ich glaub im Kirner TH wird bald ne Stelle frei !

" Wir suchen TierheimleiterIn. Mindestvoraussetzung : Minimale Hundeerfahrung. Das hatte nämlich die Vorgängerin nicht "

Frau Weichel ist eine ganz einfache Frau mit Herz für Tiere. Die Tierheimleitung macht sie ehrenamtlich, weil der Verein kein Geld hat. Ihre BILDung bezieht sie aus der BILD. Aus dieser Hetz-Journaille stammt auch die Beißkraft von 5 Tonnen. Es steht zu befürchten, dass Frau Weichel jetzt den Bettel hinschmeißt. Eine Nachfolge ist nicht in Sicht und das geht dann zu Lasten der Tiere.

Der eigentliche Übeltäter ist der rote Pörksen aus Bad Kreuznach. Er ist der Initiator der Mainzer Rassengesetzesvorlage. Nachdem wir von ihm Informationen über den Stand der GEWOBAU-Korruptionsaffäre, deren Geschäftsführer er ist und bei der ein Bauleiter 160.000 Euro veruntreut haben soll, ist Pörksen abgetaucht. Telefon- und Fax-Nr. sind verschwunden und seine private Webseite in Bad Kreuznach ist auch nicht mehr erreichbar.

Es ist nicht bekannt, ob die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, auch gegen Pörksen zu ermitteln. Solange er immun ist (Landtagsabgeordneter), darf sie es nicht.

Villiers
 
Aber dieses "bescheidene" Gesetz kommt ganz sicher anfang nächsten Jahres raus??? Hab ich das richtig verstanden? Was ein Schwachsinn!!! sorry...

 
Riene schrieb:
Aber dieses "bescheidene" Gesetz kommt ganz sicher anfang nächsten Jahres raus??? Hab ich das richtig verstanden? Was ein Schwachsinn!!! sorry...


Abwarten! Die Gesetzesinitiative ist keine Regierungsvorlage sondern ein Machwerk der Fraktionen von SPD und FDP(!). CDU und BÜNDNIS 90/GRÜNE machen nicht mit. Warum die FDP in Rheinland-Pfalz bei einem von den Roten initiierten Rassengesetz mitmacht, während bundesweit die FDP gegen Rasselisten votiert, bleibt zunächst unerfindlich. Vermutet wird eine politische Abhängigkeit von den Genossen. Wenn es uns gelingt, die FDP zu überzeugen, dass ein Rassengesetz schwachsinnig und diskriminierend ist, die Freiheitsrechte von Bürgern beschneidet und den Ruf der FDP bundesweit ruiniert, dann stehen die Genossen alleine da und die Gesetzesvorlage wird scheitern.

Villiers
 
Es glaubt doch keiner im Ernst dass die FDP eine Tierschutzpartei ist oder ?

Da kann ich ja nur lachen ! Der Reiner Brüderle kann mir gestohlen bleiben !

Da wähle ich lieber 1000 mal die Roten Socken ( und zwar die wirklich Roten ) als die " Partei der Besserverdienenden " !
 
Hab über einen Arbeitskollegen den Gesetzentwurf vorab bekommen.
 
WAS HABT IHR ERWARTET?
Politiker sind immer dann verläßlich, wenn sie mit wenig Aufwand viele Wähler erreichen können. Kampfhundebesitzer und ihre Hunde sind nun Mal in dieser Republik eine, für Politiker, ausgesproche nützliche Spezie. Ist nicht die Mehrheit der Bevölkerung gegen uns? Sind wir nicht eine kleine Minderheit? Muß unsere Politik die Mehrheit der Wähler nicht vor uns und unseren Hunden schützen?
Müssen die Wähler da nicht dankbar sein?
 
Wie gehen wir denn jetzt weiter vor?
Über den Pörksen zu versuchen, eine Änderung des Gesetzes bzw eine Rückziehung des Entwurfes zu erwirken, wird wohl kaum von Erfolg gekrönt sein. Stattdessen an Ministerpräsident Beck?

Und wenn das Gesetz sich nicht verhindern lässt - wenigstens einen Wesenstest mit aufnehmen wie in Hessen.
 

Die Genossen kann man vergessen. Die sind verbohrt bis dort hinaus. Nicht nur in RLP. Das Zünglein an der Waage ist die FDP-Fraktion im Landtag: Acht Abgeordnete.

Hier die Adressen:

Herbert.Mertin@fdp.landtag.rlp.de
Werner.Kuhn@fdp.landtag.rlp.de
peter.schmitz@fdp.landtag.rlp.de
Hans-Artur.Bauckhage@fdp.landtag.rlp.de
nicole@morsblech.de
creutzmann@juergen-creutzmann.de
info@edmund-geisen.de
Gaertnerei.Hohn@t-online.de

Villiers
 

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