Halter eines verhungerten Rottweilers vor Gericht
Torgelow/M.-V., 4.1.02
Er habe ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet und ihm zuvor wiederholt
Schmerzen zugefügt, lautete der Vorwurf gegen einen 44-jährigen Torgelower. Dieser
nicht alltägliche Fall wurde kürzlich vor dem Ueckermünder Amtsgericht verhandelt.
Er habe seinen vierjährigen Rottweiler im März diesen Jahres verhungern lassen, lautete
die Anklage. Der Hund war auf dem in einer Torgelower Kleingartensparte gelegenen
Grundstück des Mannes untergebracht. Das Tier habe jeden Tag eine große Büchse
Hundefutter bekommen, erklärte der Halter. Ihm sei gesagt worden, das reiche aus. Der
Rottweiler, den er seit etwa einem Jahr besaß, war der erste Hund des Mannes. Da er
nicht jeden Tag für das Tier Zeit gehabt habe, habe seine Frau ebenfalls gefüttert.
Vielleicht habe er dem Hund zu wenig Wasser gegeben, weil er Angst gehabt habe, der
Vierbeiner könne erfrieren, räumte der Mann ein. Warum der Rottweiler gestorben sei,
konnte er nicht erklären. Tags zuvor sei er noch munter gewesen. Zwar sei ihm
aufgefallen, dass das Tier abgemagert sei. Doch auf die Idee, ihm mehr Futter zu geben,
sei er nicht gekommen.
Als Zeugen waren Mitarbeiter der Torgelower Stadtverwaltung und der Vorsitzende der
Gartensparte geladen. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes berichtete, dass er, nachdem
er über den fast verhungerten Hund informiert wurde, ein Fax mit der Bitte um
Unterstützung an den Kreis gesandt habe. Den Hund habe er nur auf einem Foto
gesehen, als dieser bereits tot war. Er habe den Eindruck, dass das Tier verhungert sei.
Seine Kollegin hatte, zusammen mit dem Chef der Gartensparte, zwei Tage nach der
ersten Information den toten Hund in seinem Zwinger gefunden. Sie habe die Abholung
des Kadavers veranlasst. Auch sie glaube, dass das Tier verhungert sei. Eine
Feststellung der genauen Todesursache sei nicht veranlasst worden.
Schlecht einzusehen
Der Chef der Gartensparte sagte aus, dass Nachbarn des Angeklagten ihn darauf
aufmerksam gemacht hätten, dass der Hund nicht ausreichend gefüttert werde. Er konnte
aber keine konkreten Aussagen zum Fütterungsrythmus machen. Zudem sei das
Grundstück schlecht einzusehen. Als sie das Tier fanden, hätte die Tür kaum geöffnet
werden können, weil davor leere Büchsen gelegen hätten.
Sowohl Richter als auch Staatsanwalt sehen noch erheblichen Klärungbedarf, so dass sie
einen Fortsetzungstermin bestimmten. Hierzu soll unter anderem der Kreisveterinär als
Sachverständiger geladen werden.
oder
Torgelow/M.-V., 4.1.02
Er habe ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet und ihm zuvor wiederholt
Schmerzen zugefügt, lautete der Vorwurf gegen einen 44-jährigen Torgelower. Dieser
nicht alltägliche Fall wurde kürzlich vor dem Ueckermünder Amtsgericht verhandelt.
Er habe seinen vierjährigen Rottweiler im März diesen Jahres verhungern lassen, lautete
die Anklage. Der Hund war auf dem in einer Torgelower Kleingartensparte gelegenen
Grundstück des Mannes untergebracht. Das Tier habe jeden Tag eine große Büchse
Hundefutter bekommen, erklärte der Halter. Ihm sei gesagt worden, das reiche aus. Der
Rottweiler, den er seit etwa einem Jahr besaß, war der erste Hund des Mannes. Da er
nicht jeden Tag für das Tier Zeit gehabt habe, habe seine Frau ebenfalls gefüttert.
Vielleicht habe er dem Hund zu wenig Wasser gegeben, weil er Angst gehabt habe, der
Vierbeiner könne erfrieren, räumte der Mann ein. Warum der Rottweiler gestorben sei,
konnte er nicht erklären. Tags zuvor sei er noch munter gewesen. Zwar sei ihm
aufgefallen, dass das Tier abgemagert sei. Doch auf die Idee, ihm mehr Futter zu geben,
sei er nicht gekommen.
Als Zeugen waren Mitarbeiter der Torgelower Stadtverwaltung und der Vorsitzende der
Gartensparte geladen. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes berichtete, dass er, nachdem
er über den fast verhungerten Hund informiert wurde, ein Fax mit der Bitte um
Unterstützung an den Kreis gesandt habe. Den Hund habe er nur auf einem Foto
gesehen, als dieser bereits tot war. Er habe den Eindruck, dass das Tier verhungert sei.
Seine Kollegin hatte, zusammen mit dem Chef der Gartensparte, zwei Tage nach der
ersten Information den toten Hund in seinem Zwinger gefunden. Sie habe die Abholung
des Kadavers veranlasst. Auch sie glaube, dass das Tier verhungert sei. Eine
Feststellung der genauen Todesursache sei nicht veranlasst worden.
Schlecht einzusehen
Der Chef der Gartensparte sagte aus, dass Nachbarn des Angeklagten ihn darauf
aufmerksam gemacht hätten, dass der Hund nicht ausreichend gefüttert werde. Er konnte
aber keine konkreten Aussagen zum Fütterungsrythmus machen. Zudem sei das
Grundstück schlecht einzusehen. Als sie das Tier fanden, hätte die Tür kaum geöffnet
werden können, weil davor leere Büchsen gelegen hätten.
Sowohl Richter als auch Staatsanwalt sehen noch erheblichen Klärungbedarf, so dass sie
einen Fortsetzungstermin bestimmten. Hierzu soll unter anderem der Kreisveterinär als
Sachverständiger geladen werden.
oder