WHeimann
18.4.2001
LESERBRIEFE
Das Pferd vom falschen Ende aufgezäumt Zum Beitrag "Protest gegen Hundeverordnung" in der NZ vom 10. April:
Ich begrüße die Diskussion zur neuen Hundeverordnung als eine Möglichkeit, über Hundehaltung in der Stadt insgesamt nachzudenken. Allerdings ist diese Diskussion vielleicht auch ein wenig heuchlerisch. So muss der Hundehalter doch zunächst ehrlich vor sich und seinem Vierbeiner entscheiden, ob eine Wohnung als Hauptaufenthaltsort für einen Hund überhaupt geeignet sein kann. Der einseitige Ruf nach Auslauf im Freien ist zwar nachvollziehbar, jedoch zäumt er das Pferd vom falschen Ende auf: vor der Anschaffung eines Tieres müssen wir Menschen uns die Konsequenzen vollständig vergegenwärtigen. Und dazu gehört, auch die täglich zwei bis vier Auslaufzeiten mit zu überdenken. Und wenn ich ein großes Tier halten möchte, muss ich auch respektieren, dass davor meine Mitmenschen Angst haben könnten. Also sollte ich suchen, wo ich freien Lauf absichern kann ohne deren Befürchtungen einfach zu ignorieren. Zum Auslauf gehört auch der Kot. Warum wird eigentlich darüber so beharrlich geschwiegen? Als Verantwortlicher in einem Unternehmen der Innenstadt kann ich ein Lied davon singen, wie rücksichtslos jede grüne Ecke mit Hundekot verdreckt wird. Selbst über natürliche Einfassungen (niedrige Hecken) werden die lieben Vierbeiner hinweg gehoben. Ob dann beim Rasenmähen der Mensch mit Spulwurm oder anderem kontaktiert wird oder nur einfach Ekel empfindet interessiert dann nicht. Auch hierüber sollte jeder nachdenken, der sich an der Unterschriftenaktion beteiligt. Verlässt er nämlich die Zoohandlung ohne auch Kotbeutel gekauft zu haben, stellen sich neue Fragen. G. Kunzemann
Beutelkontrolle lächerlich Als Hundebesitzer krampft sich mir beim Lesen der neuen Hundeverordnung das Herz zusammen. Da ich bei Einhaltung dieser mein bisher fröhliches Tier zukünftig nur noch als freudlose, mitleidenswerte Kreatur an der Leine herumführen kann.
Als Begründung für diese über alle Maßen tierunfreundliche Maßnahme las ich, dass es Menschen gäbe, welche vor freilaufenden Hunden Angst hätten. Wozu dann aber die Kampfhundeverordnung mit Maulkorbregelung bei gefährlichen Hunden, wenn man so letztlich von jedem über 40 Zentimeter großen Hund erwartet, dass er Menschen anfällt?
Die Beutelkontrolle finde ich lächerlich. Wie steht eine stets Beutel bei sich tragende Aufsichtsperson nach vollendeter Entleerung des Hundes sowie entsorgter Behältnisse bei anschließender Kontrolle durch den Ordnungshüter da? Wäre es hier wohl günstiger, den oder die gefüllten Tüten bis zum Eintritt in die Wohnung bei sich zu tragen, um bei einer eventuellen Kontrolle den Nachweis führen zu können, Beutel mitgehabt zu haben? Derart erniedrigende Maßnahmen im Umgang mit zum größten Teil pflichtbewussten Erwachsenen kann ich nur als absurd bezeichnen.
A. Kubatzki
Stargarder Straße
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18.04.2001© Nordkurier-Online 1999-2001
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WHeimann
Hundeschule des Tierschutzverein Iserlohn e.V.
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