Zur Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit mal ein wenig Senf von mir.
Es geht bei dieser Regelung darum, das Wild (Vögel, Rehe usw.) und vor allem deren Nachwuchs vor Gefahren für deren Leib und Leben zu bewahren, Stichwort Tierschutz.
Der Unterschied bei einem mit einem Traktor über den Acker heizenden Landwirt und einem frei laufenden Hunden in Bezug auf die Geräuschentwicklung und damit verbundenen Störung der Tiere dürfte ungünstig für den Landwirt sein.
Allerdings habe ich in letzter Zeit selten freilaufende und wildernde Bauern in Wald und Flur gesehen. Abgelegte Rehkitze, Hasenkinder usw. sind selbst für einen nicht wildernden Hund eine leichte Beute. Weiterhin kann es bei Flucht von Elterntier und Nachwuchs zur Trennung dieser beiden kommen, was in den meisten Fällen den Tod des Nachwuchses zur Folge hat. Gleiches gilt übrigens auch für Bodenbrüter.