aber eben die Verwaltungsvorschriften aus dem LHundG und nicht die PrüfungsordnungNein Petra, das stimmt nicht. Ich habe NICHT das Gesetz zitiert sondern eben die Verwaltungsvorschriften. Genau wie Katja jetzt. Ich hatte sogar exakt den selben Satz vorher schon fett hervorgehoben wie sieUnd der besagt (relativ) klar, dass die Maulkorbbefreiung eben übertragbar ist. Die Leinenbefreiung aber nicht.
5.3.4 Auf der Grundlage des Ergebnisses der Verhaltensprüfung trifft die zuständige Ordnungsbehörde eine Entscheidung über die Befreiung durch Verwaltungsakt (vgl. § 23 Satz 2 OBG). Die Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht kann ganz, teilweise oder beschränkt auf bestimmte Gebiete oder Tageszeiten erfolgen. Soweit neben der Halterin oder dem Halter weitere Aufsichtspersonen berechtigt sein sollen, den Hund ohne Leine/Maulkorb zu führen (vgl. Nr. 5.3.1 Satz 2), sind diese ausdrücklich in der Entscheidung über die Befrei-ung zu benennen. Aufsichtspersonen, die über diese Berechtigung nicht verfügen, dürfen Hunde, die von der Anlein- und Maulkorbpflicht befreit sind, grundsätzlich nur angeleint ausführen.
Leverkusen sagt ganz klar, dass die Maulkorb- und Leinenbefreiung nur für die Person gilt, die den Test gemacht hat.
Alle anderen Personen, für die nur der Sachkundenachweis und das Führungszeugnis vorliegen, müssen den Hund mit Maulkorb und Leine führen!
Leverkusen sagt ganz klar, dass die Maulkorb- und Leinenbefreiung nur für die Person gilt, die den Test gemacht hat.
Alle anderen Personen, für die nur der Sachkundenachweis und das Führungszeugnis vorliegen, müssen den Hund mit Maulkorb und Leine führen!
und da wären wir wieder bei der Sache, die bisher bei mir unter gegangen ist: das LHundG darf durch die jeweilige Gemeinde verschärft, aber nicht entkräftet werden.
Ich war bei WT in 4 Städten dabei: Iserlohn und Herne selbst teilgenommen, Essen und Gelsenkirchen assistiert. In allen 4en gilt die Maulkorbbefreiung generell, nur für die Leinenbefreiung muss man was leisten und wird dann erwähnt. Begründet wurde das immer mit dem rot markierten Satz. Der nach meiner Interpretation den vorherigen aufhebt - zuminest eben in Bezug auf den MK.
... In GE wäre ein 'Neuer' beim OA tätig, der hat sich wohl das LHundeG noch einmal zu Gemüte geführt und deshalb wird es nun in GE auch anders umgesetzt! ... (