Leinenbefreiung personenbezogen-oder nun doch nicht?

Als wir mit Anton bei der Verhaltensprüfung waren mußte ich als "Nichthundehalter" auch nur einen kleinen Teil des Testes mitmachen.
Ich stehe namentlich mit auf der Bescheinigung vom Prüfer, in der Haltergenehmigung steht aber nur mein Freund als Hundehalter, laut unserem OA dürfen die da auch keine anderen Namen eintragen.
Mir wurde gesagt ich solle vorsichtshalber eine Kopie der Bescheinigung zum bestandenen Test bei mir tragen, dann könnte mir keiner was.

Ich habe es immer so vertanden
Maulkorbfefreiung: Hund bezogen, da es um das evtl Aggressionspotenzial des Hundes geht
Leinenbefreiung: Hund/Mensch bezogen, da es um Gehorsam geht

ergo, wer den Test nicht mitgemacht hat darf den (maulkorbbefreiten) Hund nur an der Leine, aber ohne Maulkorb führen.

bisher hat mir da niemand widersprochen :verwirrt:
 
  • 16. April 2024
  • #Anzeige
Hi kris_si ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 22 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Wir haben den Test ja erst am 11.04 gehabt, deswegen habe ich den Bescheid noch griffbereit.

Ich tippe das mal ab:

Bescheinigung

Über die Teilnahme an einem Verhaltenstest zur Befreiung von der generellen Leinen und Maulkorbpflicht gemäß §5 Abs 3 Landeshundegesetz NRW

Am 11.04. hat der Hund Shila

Chipnummer: xxxx

Besitzer : Katja XXX und Michael xxx
Anschrift XXX

den Verhaltenstest zur Leinen Und Maulkorbbefreiung bestanden.

Bei dem Test wurde Shila im Wechsel von Katja XXX und Michael XXX geführt.

Es haben sich aufgrund der gewählten Prüfungsordnung keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu befürchten ist, die grösser ist als bei einem 40/20 Hund.
 
In unserer Haltegenehmigung steht:

" Der Hund darf nur von Personen geführt werden, die sachkundig, zuverlässig, volljährig und in derLage sind, den Hund sicher zu halten (§4 Abs.1 Satz2 Nr. 2, §5 Abs. 4LHundG)
Der Hund ist innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straße, Wegen und Plätzen angeleint zu führen.
Ausnahmen von §5 Abs.3 Satz1 LHundg NRW( unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs:(
Der Hund kann ohne Maulkorb geführt werden.
Regelungen andere Gemeinden und Bundesländer sind zu beachten!

Auflagen zu den erteilten Ausnahmen:
-Bei Befreiung vom Leinenzwang darf der Hund nur von der Person geführt werden, die ihre Sachkunde gegenüber der für den vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde (i.d.R. Amtstierarzt) bzw. durch Vorlage einer Bescheinigung beim Ordnungsamt nachgewiesen hat.

-Bei Befreiung vom Maulkorbzwang darf der Hund nur von der Person geführt werden, die ihre Sachkunde gegenüber der für den vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde (i.d.R. Amtstierarzt) bzw. durch Vorlage einer Bescheinigung beim Ordnungsamt nachgewiesen hat.

Örtliche Regelungen der Stadt oder Gemeinde bleiben hiervon unberührt (Ortsrecht/Satzung)!
Regelungen anderer Bundesländer sind zu beachten! "

daraus schließe ich, Anton darf von jedem ohne Maulkorb und Leine geführt werden, solange die Person die bestandene Sachkunde beim Amstvet. nachweisen kann.
 
Das sind die Verwaltungsvorschriften von NRW.. oder bessergesagt ein Auszug:. Das rot markierte ist äusserst interessant und war mir so nicht bewusst.



5.3.1 § 5 Abs. 3 Satz 1 eröffnet der Halterin oder dem Halter eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 2 die Möglichkeit, eine Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht zu beantragen. Aufsichtspersonen, die den Hund ebenfalls ohne Leine oder Maulkorb ausführen wollen, müssen mit dem Hund ebenfalls eine Verhaltensprüfung erfolgreich absolvieren oder in die Verhaltensprüfung des Hundes mit der Halterin oder dem Halter einbezogen werden.

5.3.3 Die Befreiung kann erteilt werden, wenn die Halterin oder der Halter dies beantragt und gegenüber der zuständigen Behörde nachweist, dass von dem Hund ohne Leine und/oder Maul-korb eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Dieser Nachweis ist durch eine erfolgreich durchgeführte Verhaltensprüfung bei einer für den Vollzug des Tier-schutzgesetzes zuständigen Behörde zu erbringen. Für Hunde im Sinne von § 10 Abs. 1 kann die Verhaltensprüfung auch von anerkannten Sachverständigen oder von anerkannten sachverständigen Stellen (z.B. anerkannte private Hundevereine) durchgeführt werden (vgl. § 10 Abs. 2).



5.3.4 Auf der Grundlage des Ergebnisses der Verhaltensprüfung trifft die zuständige Ordnungsbehörde eine Entscheidung über die Befreiung durch Verwaltungsakt (vgl. § 23 Satz 2 OBG). Die Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht kann ganz, teilweise oder beschränkt auf bestimmte Gebiete oder Tageszeiten erfolgen. Soweit neben der Halterin oder dem Halter weitere Aufsichtspersonen berechtigt sein sollen, den Hund ohne Leine/Maulkorb zu führen (vgl. Nr. 5.3.1 Satz 2), sind diese ausdrücklich in der Entscheidung über die Befrei-ung zu benennen. Aufsichtspersonen, die über diese Berechtigung nicht verfügen, dürfen Hunde, die von der Anlein- und Maulkorbpflicht befreit sind, grundsätzlich nur angeleint ausführen.
 
Nein Petra, das stimmt nicht. Ich habe NICHT das Gesetz zitiert sondern eben die Verwaltungsvorschriften. Genau wie Katja jetzt. Ich hatte sogar exakt den selben Satz vorher schon fett hervorgehoben wie sie ;) Und der besagt (relativ) klar, dass die Maulkorbbefreiung eben übertragbar ist. Die Leinenbefreiung aber nicht.
 
Nein Petra, das stimmt nicht. Ich habe NICHT das Gesetz zitiert sondern eben die Verwaltungsvorschriften. Genau wie Katja jetzt. Ich hatte sogar exakt den selben Satz vorher schon fett hervorgehoben wie sie ;) Und der besagt (relativ) klar, dass die Maulkorbbefreiung eben übertragbar ist. Die Leinenbefreiung aber nicht.
aber eben die Verwaltungsvorschriften aus dem LHundG und nicht die Prüfungsordnung ;)

Wisst ihr: mir ist es wuppe, ich kann nur, dass bei allen 6 Martin anwesend sein musste um mit auf der Bescheinigung zu stehen. Er war nämlich einmal nicht mit dabei und musste dann einen Extratermin machen, weil er sonst den Hund nicht ohne MK und Leine hätte führen dürfen (und diese 6 VPs hab ich in 4 verschiedenen Städten gemacht -Leverkusen, Köln, Burscheid, Langenfeld- , alle haben das Gleiche ausgesagt:( wer nicht an der VP teilnimmt darf den Hund nicht ohne Leine und MK führen. Auch ein Anwalt konnte da nicht weiterhelfen.

Katja hätte vielleicht den fettmarkierten Satz auch noch hervorheben sollen :)
5.3.4 Auf der Grundlage des Ergebnisses der Verhaltensprüfung trifft die zuständige Ordnungsbehörde eine Entscheidung über die Befreiung durch Verwaltungsakt (vgl. § 23 Satz 2 OBG). Die Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht kann ganz, teilweise oder beschränkt auf bestimmte Gebiete oder Tageszeiten erfolgen. Soweit neben der Halterin oder dem Halter weitere Aufsichtspersonen berechtigt sein sollen, den Hund ohne Leine/Maulkorb zu führen (vgl. Nr. 5.3.1 Satz 2), sind diese ausdrücklich in der Entscheidung über die Befrei-ung zu benennen. Aufsichtspersonen, die über diese Berechtigung nicht verfügen, dürfen Hunde, die von der Anlein- und Maulkorbpflicht befreit sind, grundsätzlich nur angeleint ausführen.
 
Ich habe mich lediglich über den rot markierten Satz gewundert. Den habe ich wohl immer überlesen.

Jedoch waren die Test beim Clyde (2 x in Lev) und jetzt bei Shila (Köln) definitiv komplett nur auf die getesteten Personen bezogen.
 
Ich war bei WT in 4 Städten dabei: Iserlohn und Herne selbst teilgenommen, Essen und Gelsenkirchen assistiert. In allen 4en gilt die Maulkorbbefreiung generell, nur für die Leinenbefreiung muss man was leisten und wird dann erwähnt. Begründet wurde das immer mit dem rot markierten Satz. Der nach meiner Interpretation den vorherigen aufhebt - zuminest eben in Bezug auf den MK.
 
Leverkusen sagt ganz klar, dass die Maulkorb- und Leinenbefreiung nur für die Person gilt, die den Test gemacht hat.
Alle anderen Personen, für die nur der Sachkundenachweis und das Führungszeugnis vorliegen, müssen den Hund mit Maulkorb und Leine führen!
 
Leverkusen sagt ganz klar, dass die Maulkorb- und Leinenbefreiung nur für die Person gilt, die den Test gemacht hat.
Alle anderen Personen, für die nur der Sachkundenachweis und das Führungszeugnis vorliegen, müssen den Hund mit Maulkorb und Leine führen!
:)

und da wären wir wieder bei der Sache, die bisher bei mir unter gegangen ist: das LHundG darf durch die jeweilige Gemeinde verschärft, aber nicht entkräftet werden. ;)
 
Leverkusen sagt ganz klar, dass die Maulkorb- und Leinenbefreiung nur für die Person gilt, die den Test gemacht hat.
Alle anderen Personen, für die nur der Sachkundenachweis und das Führungszeugnis vorliegen, müssen den Hund mit Maulkorb und Leine führen!
:)

und da wären wir wieder bei der Sache, die bisher bei mir unter gegangen ist: das LHundG darf durch die jeweilige Gemeinde verschärft, aber nicht entkräftet werden. ;)

Das ist der gleiche Rotz wie mit befristeten und unbefristeten Haltergenehmigung und Befreiungen. :rolleyes:
 
Aber die verschiedenen Aussagen der Verwaltungsvorschriften widersprechen sich.
Wenn die Gemeinden es anders handhaben als Leverkusen entkräften sie das Gesetz mitnichten.
 
Hallo!

Bin auch mal wieder da :)

Ich habe gar keine Bescheinigung darüber bekommen, daß ich mit Murphy die Verhaltensprüfung gemacht habe.

Es steht wohl drin, daß ich nachgewiesen habe, daß nachgewiesen habe, daß von meinem Hund keine Gefahr ausgeht und die Befreiung daher ermessensgerecht ist.

Und außerdem steht in dem Schreiben, daß diese Erlaubnis keine Bedingungen enthält.

Nur muß eben jeder, der den Hund ausführt, die Sachkunde besitzen, klar.

Mehr nicht!
Wirklich schlauer bin ich ja nun nicht.

LG,
Kirstin
 
Ich war bei WT in 4 Städten dabei: Iserlohn und Herne selbst teilgenommen, Essen und Gelsenkirchen assistiert. In allen 4en gilt die Maulkorbbefreiung generell, nur für die Leinenbefreiung muss man was leisten und wird dann erwähnt. Begründet wurde das immer mit dem rot markierten Satz. Der nach meiner Interpretation den vorherigen aufhebt - zuminest eben in Bezug auf den MK.

Hallöchen:hallo:

Habe vorgestern (Freitag) mit dem Vet.Amt von Gelsenkirchen gesprochen und inzwischen gilt auch dort die MK-Befreing nur noch für das Gespann 'Mensch-Hund' welches die Verhaltensprüfung gemacht hat. MK-Befreiung ist also nicht mehr auf den Hund bezogen, sondern ebenfalls personenbezogen!!! Leinenbefreiung ist ja eh personenbezogen.

lg
Ute
 
Ah ok, dann hat GE das geändert. Weißt du das auch für Herne? Also uns hat zumindest niemand informiert, dass das nun nicht mehr so gelten würde. Aber gilt vielleicht dann auch erst bei Neuanmeldungen und nicht für den Altbestand.
 
Herne habe ich telefonisch nicht erreichen können...

In GE wäre ein 'Neuer' beim OA tätig, der hat sich wohl das LHundeG noch einmal zu Gemüte geführt und deshalb wird es nun in GE auch anders umgesetzt!

In GE müsste dies ja dann für alle Kampfschmuser (mit MK-Befreiung) gelten, egal ob Neu- oder Altbestand?!

Und wenn dies in Herne anders gehandhabt wird: Darf ich bis Herne meinen maulkorbbefreiten Hund führen und in Herne auch jeder andere, der die Sachkunde in der Tasche hat...

-----
und die ganzen mk-befreiten Kampfschmuser im TH-GE müssen dann jetzt auch von ihren Gassigehern (denn die Pfleger haben ja mit dem ein oder Kampfschmuser die MK-Befreiung gemacht) wieder mit Mauli ausgeführt werden:(
 
... In GE wäre ein 'Neuer' beim OA tätig, der hat sich wohl das LHundeG noch einmal zu Gemüte geführt und deshalb wird es nun in GE auch anders umgesetzt! ... (

Nicht immer kehren neue Besen gut! :nee:

Da wäre ich auf seine Argumentation der neuen Umsetzung in GE gespannt. :stop:
 
Wie jetzt?
In GE haben die das geändert?

Und das gilt jetzt auch für all die, die den Wesenstest schon gemacht haben?
Dann müsste das OA ja nun alle Listenhundhalter anschreiben, daß dies geändert wurde.

Bei mir ist bisher nichts eingetroffen.

Aber wie schon mal erwähnt, steht bei mir noch nicht einmal, daß die Leinenbefreiung personenbezogen ist.

LG,
Kirstin, nun endgültig verwirrt
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Leinenbefreiung personenbezogen-oder nun doch nicht?“ in der Kategorie „Wesenstest / Sachkundenachweis“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Fionnabhair
Antworten
11
Aufrufe
817
MadlenBella
MadlenBella
S
Hallo ihr Lieben, Ich bin von RLP nach Baden-Württemberg gezogen und bin ein bisschen verwirrt was das Thema Leinenpflicht für meine Dogo Argentino-Hündin angeht, die hier in Baden-Württemberg ja ein Kategorie 2 Hund ist. Gibt es hier vielleicht jemand aus Baden-Württemberg, besser noch aus...
Antworten
0
Aufrufe
637
S
Nils_Lina
Für alle die es vielleicht interessiert, das Amt welches die Steuern erhebt hat endlich eingesehen, dass eine vorläufige Leinen- und Maulkorbbefreiung ausreichend ist um von der erhöhten Hundesteuer befreit zu werden. Allerdings gibt es in unserer Stadt jetzt die neue Regelung, dass alle Hunde...
Antworten
9
Aufrufe
2K
Nils_Lina
Nils_Lina
Diana2099
Wir waren dann gestern in Bochum. Der Trainer gefällt mir wirklich sehr gut und wir dürfen beim Vorbereitungskurs mit einsteigen. Ich habe mir die Stunde auch direkt angeschaut. Er weiß genau was dort in Bochum abgefragt wird. Es wird wohl sehr viel Wert auf den Einfluss und das Handling des...
Antworten
9
Aufrufe
2K
Diana2099
Diana2099
mocki
Hallo, wir werden demnächst in Kerpen die Maulkorb- und Leinenbefreiung machen. Hat jemand schon Erfahrungen gemacht? Wie läuft es da genau ab. Ist ja von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Vielen Dank schonmal :) Mocki
Antworten
0
Aufrufe
1K
mocki
Zurück
Oben Unten