Es ist allgemein bekannt, über welche Beißkraft derartige Tiere verfügen und welche Verletzungen, sogar tödliche, diese Menschen beibringen können.
So so
Es ist allgemein bekannt, über welche Beißkraft derartige Tiere verfügen und welche Verletzungen, sogar tödliche, diese Menschen beibringen können.
... werden es wohl nicht vergessen ( ich zumindestens) dass wir es einem türken ( ibrahim k. ) zu verdanken haben, dass seinerzeit eben bestimmte hunderassen für ,,vogelfrei,, erklärt worden sind.
... werden es wohl nicht vergessen ( ich zumindestens) dass wir es einem türken ( ibrahim k. ) zu verdanken haben, dass seinerzeit eben bestimmte hunderassen für ,,vogelfrei,, erklärt worden sind.
sorry das ist Blödsinn ...
In Bayern gab es diese Verordnung vor diesen Vorfall ( seit 1992 und ist den Gehirnwindungen eines EXpolizisten entsprungen, der jetzt sein Geld damit verdient)
vielleicht ist es ,,blödsinn,, bayern betreffend. aber nach dem vorfall in hamburg verursacht durch herrn ibrahim k., haben erst hamburg und nach und nach alle anderen bundesländer(bis auf thüringen) ihre hundeverordnungen und insbesondere für sokas verschärft.
Ich würde mir wünschen das der junge Mann klagt, um seinen Hund wieder zu bekommen - denn ohne das nachweislich etwas passiert ist, den Hund zu beschlagnahmen, nur weil Gefahr im Verzug vermutet wird, ist auch in Bayern nicht Recht.
Für die Nichtbayern, der (Standard) Bullterrier ist hier nur Kat 2 und die Auflagen sind relativ einfach zu erfüllen.
aber so wie es in der zeitung stand, hat er doch die auflagen nicht erfüllt. damit ist für mich die zuverlässigkeit nicht mehr gegeben und so wie der hund sich verhalten haben soll, hätte vielleicht nicht heute oder morgen aber übermorgen etwas passieren können.
ich bin auch nicht immer der meinung von polizei und OA. aber in diesem fall finde ich die entscheidung beider völlig legitim. nicht legitim wäre es zu warten, bis etwas passiert ist.
Aber was du da schreibst, grenzt an Sippenhaft - Weil zufällig ein Türke der Halter von Gibsy und Zeus war, die Volkan (btw. auch ein Türke!) getötet haben, sollen jetzt alle anderen Türken ganz besonders aufpassen und gesetzestreu sein, weil sie uns das Schlammassel ja schließlich eingebrockt haben?
was alle anderen türken tun die keinen soka halten, ist mir völlig egal. und ja, dass schlammassel bzgl. der ganzen kacke bzgl. der LHVO haben wir einem türken nämlich dem herrn ibrahim k. zu verdanken.
ich habe 2 x einen freund (israeli) in israel besucht und habe mich dort auch sensibilisierter seiner familie gegenüber verhalten (opa überlebte sachsenhausen) und das, obwohl ich geboren wurde, als der krieg schon 18 jahre zuende war also mit der deutschen vergangenheit in diesem punkt nichts am hut habe.
In der Schweiz war der Halter der 6 Pitmixe, die Süleyman getötet haben, ein Italiener. Die passen dann bitte in der Schweiz jetzt auch ganz besonders auf?
Sorry, das finde ich schon ziemlich gremzwertig...
also, ich kann da nichts grenzwertiges erkennen. warum sollten die italiener aufgrund des vorfalls nicht sorgfältiger mit ihren hunden umgehen? wohl doch nur deshalb, damit ein eventueller neuer vorfall mit einem italienischen hundehalter ausbleibt.
Weiß jemand in welchen TH der Hund nun ist und weiß jemand wie alt der Hund ist (möglichst genaues Alter)?
... werden es wohl nicht vergessen ( ich zumindestens) dass wir es einem türken ( ibrahim k. ) zu verdanken haben, dass seinerzeit eben bestimmte hunderassen für ,,vogelfrei,, erklärt worden sind.
sorry das ist Blödsinn ...
In Bayern gab es diese Verordnung vor diesen Vorfall ( seit 1992 und ist den Gehirnwindungen eines EXpolizisten entsprungen, der jetzt sein Geld damit verdient)
vielleicht ist es ,,blödsinn,, bayern betreffend. aber nach dem vorfall in hamburg verursacht durch herrn ibrahim k., haben erst hamburg und nach und nach alle anderen bundesländer(bis auf thüringen) ihre hundeverordnungen und insbesondere für sokas verschärft.
Ich halte es wie Natalie, sorry aber das ist falsch und dummer Mist - Blödsinn
Ich würde mir wünschen das der junge Mann klagt, um seinen Hund wieder zu bekommen - denn ohne das nachweislich etwas passiert ist, den Hund zu beschlagnahmen, nur weil Gefahr im Verzug vermutet wird, ist auch in Bayern nicht Recht.
Für die Nichtbayern, der (Standard) Bullterrier ist hier nur Kat 2 und die Auflagen sind relativ einfach zu erfüllen.
aber so wie es in der zeitung stand, hat er doch die auflagen nicht erfüllt. damit ist für mich die zuverlässigkeit nicht mehr gegeben und so wie der hund sich verhalten haben soll, hätte vielleicht nicht heute oder morgen aber übermorgen etwas passieren können.
ich bin auch nicht immer der meinung von polizei und OA. aber in diesem fall finde ich die entscheidung beider völlig legitim. nicht legitim wäre es zu warten, bis etwas passiert ist.
Ich versuch mal was raus zu bekommen.
Ich denke das größte Problem an der Sache war die Tatsache, dass der Bulli ein Negativzeugnis gebraucht hätte .
Wenn der Hund z.B. unter 18 Monaten war braucht er überhaupt nichts, gilt als normaler Hund - da hier davon ausgegangen wird, das Junghunde ungefährlich sind.
Das Oa hätte den Halter höchstens auffordern können, ein Gutachten zu machen oder ein Zwangsgeld verhängen können (aber dies auch nur wenn der Hund z.B. über 50cm Schulterhöhe hätte, frei im ausdrücklich angewiesenen Bereich zum anleinen gelaufen wäre oder sonst etwas. [/quote]
Aber so wirds doch im Endeffekt gehandhabt. wir hatten auch mit unserem Junghund die Auflage, ihn innerorts an der Leine zu führen. Auch wenn er im Junghundealter per se nicht als gefährlich gilt. Aber das ist für A, handhaben das andere Gemeinden/Orte anders? Bedarf ein Kat.2 nicht auch unter 18 Monaten definitiv der Erlaubnispflicht (welche ja in jedem Fall gewährt wird, aber muss ich die nicht trotzdem beantragen)?
Desweiteren steht in dem Artikel (keine Ahnung wie viel man darauf geben kann), dass der Mann nicht bereit war, ein Negativzeugnis zu beantragen.
Aber ich versuch jetzt erstmal, was heraus zu finden, evtl habe ich Glück.
Ich versuch mal was raus zu bekommen.
Ich denke das größte Problem an der Sache war die Tatsache, dass der Bulli ein Negativzeugnis gebraucht hätte .
Danke, das Alter wäre wichtig zu erfahren..
.denn wenn der Hund eben unter 18 Monaten ist braucht er kein Negativzeugnis (höchstens ein vorläufiges, wenn das bei euch so üblich ist...und das MUSS ausgestellt werden)
Habt ihr generell innerorts Leinezwang für alle Hunde? Ich meine mich zu erinnern das dies in Augsburg ähnlich wie in Nürnberg ist?