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Sera und Rest
... wurde gelöscht.
Kennzeichnungspflicht für alle Hunde
Neuss/NRW, 8.1.02
Die Stadt Neuss führt die Hundemarke wieder ein. Allerdings nicht mehr als Metallplakette am Halsband, nicht im Stile des vergangenen Jahrhunderts, wie Kämmerer Klaus Gravemann erklärt, sondern dem 21. Jahrhundert entsprechend in Form einer elektronischen Kennung.
Als einzige Stadt im weiten Umkreis macht Neuss deshalb jetzt ausnahmslos allen Hundehaltern die eindeutige Kennzeichnung ihres Vierbeiners per Micro-Chip im Nackenfell zur Auflage. Bei älteren Hunden wird auch eine schon vorhandene Tätowierung akzeptiert. Jeder dritte Hundehalter sei dieser schon vor Jahresfrist beschlossenen Pflicht noch nicht nachgekommen, sagt Gravemann mit Blick in städtische Listen.
Allen Säumigen hat er deshalb mit einem Bürgerbrief, der in diesen Tagen mit dem Bescheid über die Hundesteuer verschickt wird, etwas Dampf gemacht. Obwohl die Frist zur Kennzeichnung der Tiere abgelaufen ist, sollen Herrchen und Frauchen im Januar von Bußgeldern verschont bleiben. Ab Februar aber ist Schluss mit städtischer Nachsicht, sagt Gravemann und kündigt danach verstärkte Steuerkontrollen auf Straßen und Plätzen an.
Mit der Kennzeichnungspflicht nach der Landeshundeverordnung hat die Neusser Bestimmung nichts zu tun. Ihre Rechtsgrundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt in der zum 1. Januar 2001 geänderten Form. Während so genannte Kampfhunde oder solche mit mehr als 20 Kilo Körpergewicht und/oder 40 Zentimetern Größe ausnahmslos "gechipt" werden müssen, akzeptiert die Stadtverwaltung Neuss bei kleineren Tieren auch eine (lesbare) Tätowierung im Ohr.
Hat die Stadt mit ihrer Initiative in erster Linie eine bessere Kontrolle der (Hunde-)Steuerzahler im Blick, so spricht nach Ansicht der Tierärztin Petra Rink auch aus Tierschutzgründen vieles für einen solchen Personalausweis für Herrchens Liebling. "Wir bekommen oft angefahrene und verletzte Tiere in die Praxis, deren Besitzer dann nicht zu ermitteln sind", nennt sie ein Beispiel, wie dank Chip oder Tattoo, der im Gegensatz zum Chip von jedem Laien erkannt und auch ohne elektronisches Gerät gelesen werden kann, Hund und Herrchen wieder zusammengeführt werden können.
Auf gleichem Weg ist auch jeder Tierquäler zu ermitteln, der vor dem Start in den Urlaub seinen Hund aussetzt und im Stich lässt. "Die Kennzeichnungspflicht ist das Beste an der Hundeverordnung", betont Rink, die die Diskussion zur jüngsten Neufassung des Tierschutzgesetzes mit der Hoffnung auf eine generelle Kennzeichnungspflicht für alle Tiere verbunden hatte.
In diesem Fall vergebens. Vom Kennzeichnen der Tiere sind aber auch viele Hundehalter überzeugt. So seien etliche Rassehundeverbände dazu übergegangen, ihren Tieren auch ohne jegliche Vorschrift einen solchen Chip in das Nackenfell setzen zu lassen, sagt Gravemann. Und er glaubt: Neuss wird auch im Kreis mit seiner Regelung nicht lange alleine bleiben.
Quelle:
Bis dann Sera
Nie vergessen wirst Du sein.
Neuss/NRW, 8.1.02
Die Stadt Neuss führt die Hundemarke wieder ein. Allerdings nicht mehr als Metallplakette am Halsband, nicht im Stile des vergangenen Jahrhunderts, wie Kämmerer Klaus Gravemann erklärt, sondern dem 21. Jahrhundert entsprechend in Form einer elektronischen Kennung.
Als einzige Stadt im weiten Umkreis macht Neuss deshalb jetzt ausnahmslos allen Hundehaltern die eindeutige Kennzeichnung ihres Vierbeiners per Micro-Chip im Nackenfell zur Auflage. Bei älteren Hunden wird auch eine schon vorhandene Tätowierung akzeptiert. Jeder dritte Hundehalter sei dieser schon vor Jahresfrist beschlossenen Pflicht noch nicht nachgekommen, sagt Gravemann mit Blick in städtische Listen.
Allen Säumigen hat er deshalb mit einem Bürgerbrief, der in diesen Tagen mit dem Bescheid über die Hundesteuer verschickt wird, etwas Dampf gemacht. Obwohl die Frist zur Kennzeichnung der Tiere abgelaufen ist, sollen Herrchen und Frauchen im Januar von Bußgeldern verschont bleiben. Ab Februar aber ist Schluss mit städtischer Nachsicht, sagt Gravemann und kündigt danach verstärkte Steuerkontrollen auf Straßen und Plätzen an.
Mit der Kennzeichnungspflicht nach der Landeshundeverordnung hat die Neusser Bestimmung nichts zu tun. Ihre Rechtsgrundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt in der zum 1. Januar 2001 geänderten Form. Während so genannte Kampfhunde oder solche mit mehr als 20 Kilo Körpergewicht und/oder 40 Zentimetern Größe ausnahmslos "gechipt" werden müssen, akzeptiert die Stadtverwaltung Neuss bei kleineren Tieren auch eine (lesbare) Tätowierung im Ohr.
Hat die Stadt mit ihrer Initiative in erster Linie eine bessere Kontrolle der (Hunde-)Steuerzahler im Blick, so spricht nach Ansicht der Tierärztin Petra Rink auch aus Tierschutzgründen vieles für einen solchen Personalausweis für Herrchens Liebling. "Wir bekommen oft angefahrene und verletzte Tiere in die Praxis, deren Besitzer dann nicht zu ermitteln sind", nennt sie ein Beispiel, wie dank Chip oder Tattoo, der im Gegensatz zum Chip von jedem Laien erkannt und auch ohne elektronisches Gerät gelesen werden kann, Hund und Herrchen wieder zusammengeführt werden können.
Auf gleichem Weg ist auch jeder Tierquäler zu ermitteln, der vor dem Start in den Urlaub seinen Hund aussetzt und im Stich lässt. "Die Kennzeichnungspflicht ist das Beste an der Hundeverordnung", betont Rink, die die Diskussion zur jüngsten Neufassung des Tierschutzgesetzes mit der Hoffnung auf eine generelle Kennzeichnungspflicht für alle Tiere verbunden hatte.
In diesem Fall vergebens. Vom Kennzeichnen der Tiere sind aber auch viele Hundehalter überzeugt. So seien etliche Rassehundeverbände dazu übergegangen, ihren Tieren auch ohne jegliche Vorschrift einen solchen Chip in das Nackenfell setzen zu lassen, sagt Gravemann. Und er glaubt: Neuss wird auch im Kreis mit seiner Regelung nicht lange alleine bleiben.
Quelle:
Bis dann Sera
Nie vergessen wirst Du sein.