Moment, wenn ich es richtig gelesen habe, ist die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Ablehnung der Revision vor dem Landesverwaltungsgericht. Das würde bedeuten, daß es evt. eine Revision vor dem Landesverwaltungsgericht gibt, nicht aber daß der ganze Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt wird, oder sehe ich das jetzt falsch?
Josi