Birgit
Laut TA ist die Kastration einer Hündin auch noch nach der vierten Woche der Trächtigkeit möglich. Da ich damit noch nie was zu tun hatte, frag ich mal Euch, ob Ihr mit sowas Erfahrungen habt.
Folgender Fall:
Ein schwerstbehinderter Alkoholiker hält auf seinem Gartengrundstück eine Hündin und einen Rüden zusammen in einem Zwinger. Sie durften bis vor kurzem frei auf dem Grundstück laufen, aber da der Rüde immer ausbüxte, sind sie nun im Zwinger wenn der Mann nicht da ist.
"Da" ist er allerdings sehr selten, die Gartennachbarn füttern die Hunde, jetzt im Dezember sind aber kaum Leute draußen in dieser Kleingartenanlage.
Am 12.11.03 hat eine mir bekannte Frau wiedermal die Hunde mit Futter versorgt und hat bei der Gelegenheit beobachtet, dass der Rüde die Hündin deckte, verhindern konnte sie es leider nicht.
Der Rüde ist der Sohn der Hündin, die Hündin ist in ihrem Leben (sie ist zehn Jahre alt) wohl mindestens bei jeder zweiten Hitze gedeckt worden, wenn nicht noch öfter.
Gestern war ich mit dem Amts-Vet. vor Ort, die Hunde waren gut genährt (von den Nachbarn), der Zwinger angeblich i.O. (sagt der Vet.) ich sehe das anders. Der Zwinger erschien mir zu klein, höchsten 8qm Grundfläche wo ca. 2qm für den Verschlag weggehen, das ist so ein aus Presspappe hingezimmertes Ding für beide Hunde. Der Rest des Zwingers nach drei Seiten offen. Näpfe waren nicht sichtbar, kein Liegebrett vorhanden.
Der im Zwinger vorhandene Kot sah alt aus. Wir kamen leider nicht aufs Grundstück, da der Zwinger aber direkt hinterm Maschendrahtzaun steht, konnten wir alles sehen und dies entsprach nicht den Vorschriften aus der Tierschutz-HundeVO.
Ich habe den Vet. überredet, den Halter wenigstens auf die von mir (eigentlich uns, aber naja, die vom Vet.-Amt sehen es eben nicht so eng) festgestellten Haltungsmängel hinzuweisen und Auflagen zu erteilen.
Das reicht aber natürlich nicht aus. Heute habe ich eine unserer TÄ´s angerufen, die ist der Meinung man könnte durch Kastration noch abtreiben.
Dann habe ich den Halter kontaktiert, nach einigen gegenseitigen wüsten Beschimpfungen ist er nun bereit, das bei der TÄ durchführen zu lassen. War noch die Kostenfrage zu klären, übernimmt der hiesige TSV.
Nun zur eigentlichen Frage: Was ist denn nun besser für die zehn Jahre alte Hündin? Abtreiben samt Kastration oder Werfen?
Ich wäre schon für die Abtreibung, zumal es sich um DSH-Mischlinge handelt und man mit acht Welpen rechnen muss, welche dann erstmal kein Zuhause haben.
Weiß jemand, welches Risiko das Höhere für die Hündin ist?
Folgender Fall:
Ein schwerstbehinderter Alkoholiker hält auf seinem Gartengrundstück eine Hündin und einen Rüden zusammen in einem Zwinger. Sie durften bis vor kurzem frei auf dem Grundstück laufen, aber da der Rüde immer ausbüxte, sind sie nun im Zwinger wenn der Mann nicht da ist.
"Da" ist er allerdings sehr selten, die Gartennachbarn füttern die Hunde, jetzt im Dezember sind aber kaum Leute draußen in dieser Kleingartenanlage.
Am 12.11.03 hat eine mir bekannte Frau wiedermal die Hunde mit Futter versorgt und hat bei der Gelegenheit beobachtet, dass der Rüde die Hündin deckte, verhindern konnte sie es leider nicht.
Der Rüde ist der Sohn der Hündin, die Hündin ist in ihrem Leben (sie ist zehn Jahre alt) wohl mindestens bei jeder zweiten Hitze gedeckt worden, wenn nicht noch öfter.
Gestern war ich mit dem Amts-Vet. vor Ort, die Hunde waren gut genährt (von den Nachbarn), der Zwinger angeblich i.O. (sagt der Vet.) ich sehe das anders. Der Zwinger erschien mir zu klein, höchsten 8qm Grundfläche wo ca. 2qm für den Verschlag weggehen, das ist so ein aus Presspappe hingezimmertes Ding für beide Hunde. Der Rest des Zwingers nach drei Seiten offen. Näpfe waren nicht sichtbar, kein Liegebrett vorhanden.
Der im Zwinger vorhandene Kot sah alt aus. Wir kamen leider nicht aufs Grundstück, da der Zwinger aber direkt hinterm Maschendrahtzaun steht, konnten wir alles sehen und dies entsprach nicht den Vorschriften aus der Tierschutz-HundeVO.
Ich habe den Vet. überredet, den Halter wenigstens auf die von mir (eigentlich uns, aber naja, die vom Vet.-Amt sehen es eben nicht so eng) festgestellten Haltungsmängel hinzuweisen und Auflagen zu erteilen.
Das reicht aber natürlich nicht aus. Heute habe ich eine unserer TÄ´s angerufen, die ist der Meinung man könnte durch Kastration noch abtreiben.
Dann habe ich den Halter kontaktiert, nach einigen gegenseitigen wüsten Beschimpfungen ist er nun bereit, das bei der TÄ durchführen zu lassen. War noch die Kostenfrage zu klären, übernimmt der hiesige TSV.
Nun zur eigentlichen Frage: Was ist denn nun besser für die zehn Jahre alte Hündin? Abtreiben samt Kastration oder Werfen?
Ich wäre schon für die Abtreibung, zumal es sich um DSH-Mischlinge handelt und man mit acht Welpen rechnen muss, welche dann erstmal kein Zuhause haben.
Weiß jemand, welches Risiko das Höhere für die Hündin ist?