Kann mich mal jmd. wg. Wesenstest aufklären?

Miramar

15 Jahre Mitglied
Hallo,

als Niedersächsin bin ich ja mit Wesenstests nicht konfrontiert und je mehr ich lese, desto verwirrter bin ich......
Mal lese ich vom Wesenstest beim erwachsenen Hund, heute hörte ich von einem "kleinen Wesenstest mit 8 Monaten", gibt es also verschiedene? Einen kleinen und einen großen?
Müssen dann beide gemacht werden / entweder oder? Ist der "Kleine" dann Bedingung für einen großen? Verstehe Bahnhof....
Oder ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden, was gemacht werden muss?

Bitte klärt mich auf, stehe völlig auf dem Schlauch und komme mir gerade zimlich blöd vor...:verwirrt: Bitte nicht meckern, je mehr ich google bzw. hier suche, umso verwirrter werde ich....

LG Mira
 
  • 29. April 2024
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Hi Miramar ... hast du hier schon mal geguckt?
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Jupp jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen :)

In NRW machst du den Test ( der hier Verhaltenstest heisst) zur Maulkorbbefreiung und Leinenbefreiung ( in einigen Kommunen entfällt mit bestandenem Test auch die SokaSteuer)

Du kannst dir dabei aussuchen ob du NUR die Maulkorbbefreiung machen willst oder auch die Leinenbefreiung.
Dieser Test gilt dann nur für die Person und den Hund die ihn abgelegt haben, evtl. Partner müssten den also auch machen oder unterliegen dem MK und Leinenzwang wenn sie mit dem Hund spazierengehen wollen ( wofür sie natürlich sowiso erstmal den Sachkundenachweis erbringen müssen)

Durchfallen bleibt ohne Folgen, und der Test kann wiederholt werden, das Zuchtverbot bleibt bestehen.
 
so jetzt ich :)
In BW einmal mit ca 6 Monaten zur vorläufigen Maulkorbbefreiung und nochmal mit 18 Monaten.
Leinenzwang bleibt für immer....
 
nicht ganz richtig... leinenbefreiung spricht die gemeinde aus ) (habe ich damals schon für meinen staff gehabt `2000 )... habe sie für meine hunde.. der test in BW ist nur hund bezogen. hat der hund den test und wird verkauft ( geht in BW von privat zu privat ) dann muss der hund den test nicht nochmal machen..



dort findest du alle LHV oder LHG der einzelnen bundesländer..:hallo:
 
Prima, ich danke euch - jetzt bin ich schon etwas schlauer!
LG Mira
 
okay dann werde ich meine Gemeinde nochmal drauf ansprechen!
 
Bei uns in Sachsen gibt es eine Junghundeprüfung (ablegbar mit 8 Monaten)- das ist die 'light Variante' des normalen Wesenstest. Ein bestandenes Junghundegutachten befreit den Hund im Alter von 8- 18 Monaten von Leinen-und Maulkorbzwang.
Das Gutachten muss aber wiederholt werden (im Alter von 18 Monaten). Dann folgt der normale Wesenstest der dann bei Bestehen für immer gilt, es sei denn der Hund wird irgendwie auffällig.
 
okay dann werde ich meine Gemeinde nochmal drauf ansprechen!

Was dabei hilfreich sein kann, ist eine bestandene Ausbildung (Team-Test (geht schon mit 12 Monaten) oder Begleithund). ODer Du sprichst mit der Gemeinde, das Du eine solche Ausbildung machen willst - und zum Bestehen muss der Hund ohne Leinei laufen (Freifolge!).
 
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